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   OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14   

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https://dejure.org/2015,18730
OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2015,18730)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2015 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2015,18730)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2015,18730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 19 VVG
    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Verletzung der Anzeigepflicht trotz Kontrahierungspflicht zum Basistarif

  • IWW

    VVG § 19

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Verletzung der Anzeigepflicht trotz Kontrahierungspflicht zum Basistarif

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19; VVG § 193 Abs. 5
    Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht auch bei Kontrahierungspflicht zum Basistarif

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19 Abs. 4; VVG § 19 Abs. 5; VVG § 193
    Rücktritt des Versicherers von einem privaten Krankenversicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Der Krankenversicherer darf auch bei nur grob fahrlässiger unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen vom Vertrag zurücktreten (entgegen OLG Frankfurt/M. 7. Zivilsenat)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücktritt auch bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücktritt auch bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zulässig

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 130 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Rücktrittsrecht des Versicherers wegen Verletzung der Anzeigepflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Es trifft zwar zu, dass der Versicherer gemäß § 193 Abs. 5 Sätze 1 und 2 VVG unter den dort genannten Voraussetzungen in Verbindung mit § 12 Abs. 1 a VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) Versicherungsschutz im Basistarif zu gewähren hat (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.2011, IV ZR 105/11, BGHZ 192, 67, zit. nach juris, Rn. 40).

    Weil ein derartiger Fall des Rücktritts nach Nr. 2 hier nicht vorliegt, dürfte die Beklagte einen Antrag des Klägers, gerichtet auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung zum Basistarif, auf der Grundlage der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in Rn. 40 des vorzitierten Urteils vom 07.12.2011, IV ZR 105/11, nicht ablehnen.

    Die Zulässigkeit des Rücktritts bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht wird zudem gestützt durch die Erwägungen, mit denen der Bundesgerichtshof eine automatische Fortsetzung einer unter den Voraussetzungen des § 314 Abs. 1 BGB fristlos gekündigten Krankheitskostenversicherung im Basistarif im Urteil vom 07.12.2011 (IV ZR 105/11, BGHZ 192, 67 ff.) abgelehnt hat.

  • OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10

    Krankenversicherung: Verpflichtung zur Angabe eines Taubheitsgefühls in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Die Rechtsprechung, wonach bei einer unrichtigen Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 VVG das Rücktrittsrechts des privaten Krankenversicherers ausgeschlossen sei, sofern die Grenze zum Vorsatz nicht überschritten sei, vielmehr (nur) grobe Fahrlässigkeit festzustellen sei (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 19.01.2011, 7 U 77/10, zit. nach juris, Rn. 39, nicht rechtskräftig; LG Kiel, Urt. v. 23.11.2012, 5 O 46/12, zit. nach juris, Rn. 40), wird vom erkennenden Senat nicht geteilt.

    Daraus, dass die beklagte Versicherung einen Antrag des Klägers auf Versicherung zum Basistarif nicht unter Berufung auf die streitgegenständliche Rücktrittserklärung ablehnen dürfte, kann aber nicht der Schluss gezogen werden, die Beklagte könne im Streit um die Wirksamkeit der Kündigung des vorliegenden privaten Krankenversicherungsvertrags, der nicht im Basistarif geführt worden ist, nicht damit gehört werden, dass sie den Vertrag bei zutreffender Beantwortung ihrer Gesundheitsfragen mit dem Kläger nicht abgeschlossen hätte (so: OLG Frankfurt, Urt. v. 19.01.2011, 7 U 77/10, zit. nach juris, Rn. 39, nicht rechtskräftig; LG Kiel, Urt. v. 23.11.2012, 5 O 46/12, zit. nach juris, Rn. 40).

  • LG Kiel, 23.11.2012 - 5 O 46/12

    Krankenversicherungsvertrag: Voraussetzungen eines Rücktritts des Versicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Die Rechtsprechung, wonach bei einer unrichtigen Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 VVG das Rücktrittsrechts des privaten Krankenversicherers ausgeschlossen sei, sofern die Grenze zum Vorsatz nicht überschritten sei, vielmehr (nur) grobe Fahrlässigkeit festzustellen sei (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 19.01.2011, 7 U 77/10, zit. nach juris, Rn. 39, nicht rechtskräftig; LG Kiel, Urt. v. 23.11.2012, 5 O 46/12, zit. nach juris, Rn. 40), wird vom erkennenden Senat nicht geteilt.

    Daraus, dass die beklagte Versicherung einen Antrag des Klägers auf Versicherung zum Basistarif nicht unter Berufung auf die streitgegenständliche Rücktrittserklärung ablehnen dürfte, kann aber nicht der Schluss gezogen werden, die Beklagte könne im Streit um die Wirksamkeit der Kündigung des vorliegenden privaten Krankenversicherungsvertrags, der nicht im Basistarif geführt worden ist, nicht damit gehört werden, dass sie den Vertrag bei zutreffender Beantwortung ihrer Gesundheitsfragen mit dem Kläger nicht abgeschlossen hätte (so: OLG Frankfurt, Urt. v. 19.01.2011, 7 U 77/10, zit. nach juris, Rn. 39, nicht rechtskräftig; LG Kiel, Urt. v. 23.11.2012, 5 O 46/12, zit. nach juris, Rn. 40).

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Zudem bestimmt § 193 Abs. 5 Satz 4 VVG, dass der Versicherer den Antrag auf Abschluss einer Versicherung im Basistarif nur ablehnen darf, wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherer versichert war und der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat (Nr. 1) oder vom Versicherungsvertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist (Nr. 2) (BGH, ebd.; BGH, Urt. v. 07.12.2011, IV ZR 50/11, NJW 2012, 376, zit. nach juris, Rn. 24).
  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12

    Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Damit sind alle Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung ungeachtet dessen erfüllt, ob auch der zusätzliche, vor der Rublik "Schlusserklärungen und Unterschriften" enthaltene Hinweis ausreichte (bejahend: KG Berlin, Beschluss vom 23.05.2014, 6 U 210/12, MDR 2014, 1147, [KG Berlin 23.05.2014 - 6 U 210/13] abgedruckt in juris).
  • KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13

    Vertragsanpassung für eine Krankheitskostenversicherung: Hinweispflicht eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Damit sind alle Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung ungeachtet dessen erfüllt, ob auch der zusätzliche, vor der Rublik "Schlusserklärungen und Unterschriften" enthaltene Hinweis ausreichte (bejahend: KG Berlin, Beschluss vom 23.05.2014, 6 U 210/12, MDR 2014, 1147, [KG Berlin 23.05.2014 - 6 U 210/13] abgedruckt in juris).
  • LG Dortmund, 17.07.2014 - 2 O 31/14

    Rücktrittsrecht wegen Anzeigepflichtverletzung auch bei Krankenversicherung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Zutreffend hat das Landgericht Dortmund im Urteil vom 17.07.2014 (2 O 31/14, zit. nach juris, dort Rn. 26) darauf hingewiesen, dass als "andere Bedingungen" in der Literatur Risikoausschlüsse, Prämienerhöhungen, Selbstbehalt, andere Laufzeiten sowie eine andere Versicherungssumme oder Ähnliches bezeichnet werden und daraus abgeleitet, eine Vertragsänderung im Sinne des § 19 Abs. 4 VVG setze voraus, dass der abgeänderte Vertrag dem ursprünglichen Vertragstyp entspräche.
  • BGH, 27.04.2016 - IV ZR 372/15

    Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in VersR 2015, 1279 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Beklagte sei gemäß § 19 Abs. 2 VVG wirksam vom Krankenversicherungsvertrag zurückgetreten.
  • LG Lübeck, 22.12.2016 - 14 S 113/16

    Krankentagegeldversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen Verletzung

    Jedenfalls war seine fehlende Angabe "ins Blaue hinein" grob fahrlässig falsch: es wäre geboten gewesen, dass der Beklagte dieses Geschehen, nach dem in Textform gefragt worden ist, zumindest erwähnt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.07.2015, - 3 U 122/14 - LG Krefeld, Urteil vom 17.12.2015, - 3 O 29/15 -).
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