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   OLG Frankfurt, 09.11.2010 - 3 U 68/09   

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https://dejure.org/2010,7491
OLG Frankfurt, 09.11.2010 - 3 U 68/09 (https://dejure.org/2010,7491)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.11.2010 - 3 U 68/09 (https://dejure.org/2010,7491)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. November 2010 - 3 U 68/09 (https://dejure.org/2010,7491)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Privatinsolvenz darf im Versicherungsfall nicht verschwiegen werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2010 - 3 U 68/09
    Auf den Grundsatz, dass der Versicherungsnehmer die Leistungsverpflichtung des Versicherers betreffende Erklärungen nicht unaufgefordert abgeben muss, hat auch der Bundesgerichtshof in der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung Versicherungsrecht 2006, 258 hingewiesen.
  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2010 - 3 U 68/09
    Dementsprechend ist im Übrigen auch im Rahmen von § 123 BGB anerkannt, dass ein Vertragspartner besonders wichtige Umstände, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, auch ungefragt offenbaren muss (vgl. BGH NJW 71, 1799; 79, 2243).
  • LG Hamburg, 20.02.2018 - 312 O 429/15

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Unternehmenskennzeichenrechts,

    In diesem Zusammenhang beruft sich die Beklagte auf eine Entscheidung des OLG Hamburg bezüglich einer Shoppingcard (3 U 68/09), in der vom Gericht eine Zuordnungsverwirrung abgelehnt worden sei.

    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des OLG Hamburg zu einer Shoppingcard stützt (3 U 68/09), geht dies ebenfalls fehl.

  • LG Saarbrücken, 24.09.2013 - 14 O 122/13

    Hausratversicherung: Leistungsausschluss bei Verschweigen der Abgabe einer

    Sie wären deshalb von ihm sogar ohne dahin gehende Nachfrage der Antragsgegnerin zu offenbaren gewesen (vgl. OLG Frankfurt, RuS 2010, 514).
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