Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.10.2023 - 3 U 70/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 29 AB MFH, § 15 AB MFH, § 11 Nr 1 AB MFH, § 17 Nr 1 b AB MFH
Gebäudehaftpflichtversicherung: Reduzierung der Entschädigung für Leitungswasserschaden bei Obliegenheitsverletzung - versicherungsrechtsiegen.de
Gebäudehaftpflicht: Obliegenheitsverletzung bei Leitungswasserschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Leistung aus ihrer Wohngebäudeversicherung wegen Feuchtstellen im Erdgeschoss und an den Kellerwänden; Frage nach einer Veränderung der Gefahrenlage durch Auszug eines Wohnungseigentümers aus der Wohnung; Nicht erfolgte ...
- ibr-online
Gebäudehaftpflichtversicherung: Reduzierung der Entschädigung für Leitungswasser
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Wirkungsloses Abdrehen des Haupthahns ohne Überprüfung führt zur Leistungskürzung um 75 %
Verfahrensgang
- LG Gießen, 21.03.2023 - 2 O 177/19
- LG Gießen, 08.05.2023 - 2 O 177/19
- OLG Frankfurt, 11.10.2023 - 3 U 70/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 07.06.2007 - 8 U 1/07
Unveränderte Fortgeltung des alten Vertrags mit den zugrunde liegenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2023 - 3 U 70/23
Vielmehr ist zusätzlich in jedem Fall ein vollständiges Entleeren und Entleerthalten der Leitungen erforderlich, was nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift gerade noch nicht durch bloßes Abdrehen des Haupthahns erfüllt ist (vgl. OLG Celle, Az. 8 U 1/07, Rn. 44 ff., zitiert nach juris).(so OLG Celle, Az. 8 U 1/07, Rn. 51 ff., zitiert nach juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 29.04.2020, Az. 10 U 2170/19, Rn. 13 f., zitiert nach juris).
- OLG Koblenz, 29.04.2020 - 10 U 2170/19
Leistungskürzung von 75 % bei Frostschaden in einem über Jahre unbewohnten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2023 - 3 U 70/23
Für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile reicht damit die für die kalte Jahreszeit vereinbarte Sicherungsmaßnahme, nämlich das Entleeren der Leitungen (oder alternativ Heizen und ausreichende Kontrolle) nicht aus (so OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2020, Az. 10 U 2170/19, Rn. 4, zitiert nach juris, so auch Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 30. Auflage 2018, § 16 VGB, Rn. 2).(…so OLG Celle, Az. 8 U 1/07, Rn. 51 ff., zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2020, Az. 10 U 2170/19, Rn. 13 f., zitiert nach juris).
- BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2023 - 3 U 70/23
Nach dieser Maßgabe ist hier eine nach der erforderlichen Gefahrenaufrechnung verbleibende überschießende Gefahrensituation nicht ersichtlich, zumal hier eine Wohnung des im Übrigen bewohnten Mehrfamilienhauses leer stand, die somit unter der Beobachtung von Miteigentümern und Nachbarn stand (so auch BGH, Urteil vom 23.06.2004, Az. IV ZR 219/03, Leitsatz 1 und Rn. 1 b), zitiert nach juris). - BGH, 28.10.2020 - IV ZR 17/20
Hinweis des Gerichts auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung zum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2023 - 3 U 70/23
Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (so BGH, Urteil vom 28.10.2020, Az. IV ZR 17/20, Orientierungssatz und Rn. 14, zitiert nach juris). - BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93
Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2023 - 3 U 70/23
Allein der Leerstand einer Wohnung in den Sommermonaten bei nicht abgestellter Wasserleitung stelle der Rechtsprechung des BGH nach im Hinblick auf die Leitungswasserversicherung noch keine Gefahrerhöhung dar (Az. IV ZR 159/93).