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   OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 1 UF 95/17   

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https://dejure.org/2017,37569
OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 1 UF 95/17 (https://dejure.org/2017,37569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2017 - 1 UF 95/17 (https://dejure.org/2017,37569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 1 UF 95/17 (https://dejure.org/2017,37569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666
    Zulässigkeit der Einleitung eines Sorgerechtsverfahrens und der Entziehung der elterlichen Sorge vor der Geburt des Kindes

  • rechtsportal.de

    FamFG § 49 ; FamFG § 157 ; FamFG § 57
    Zulässigkeit der Einleitung eines Sorgerechtsverfahrens und der Entziehung der elterlichen Sorge vor der Geburt des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 190
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 1 UF 95/17
    Auch ein - hier nicht erfolgter -vorgeburtlicher Sorgerechtsentzug, der erst mit Geburt Wirkung entfaltet, kommt nicht in Betracht, denn insoweit würde es sich um eine verfassungsrechtlich nicht statthafte sog. "Vorratsentscheidung" handeln (hierzu nur BVerfG, FamRZ 2014, 1772).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 125/14

    Verfahrenskostenhilfe in Betreuungssachen: Bewilligungsvoraussetzung für einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 1 UF 95/17
    Eine Beteiligung, die dieser gesetzlichen Vorgabe entspricht und für die Verfahrenskostenhilfe gewährt werden kann, ist mithin nur zur Durchsetzung eigener Rechtspositionen denkbar (hierzu BGH, Beschluss vom 22.10.2014, Az. XII ZB 124/14, BeckRS 2014, 20929).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2014 - 1 WF 245/14

    Keine Verfahrenskostenhilfe für nicht sorgeberechtigte Mutter bzgl. Beteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 1 UF 95/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht allein aus der Notwendigkeit der förmlichen Beteiligung in einem Verfahren (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2014, Az. 1 WF 245/14, juris).
  • VG Stuttgart, 14.12.2017 - 7 K 18365/17

    Vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine beabsichtigte Inobhutnahme eines noch

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine familiengerichtliche Entscheidung, die das Sorgerecht der Eltern betrifft, nicht vor Geburt des Kindes ergehen kann, da das Sorgerecht erst mit der Geburt des Kindes entsteht (vgl. OLG Frankfurt, B. v. 12.05.2017 - 1 UF 95/17 -, juris).
  • VG Hamburg, 27.07.2020 - 13 E 3104/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die geplante Inobhutnahme eines Kindes direkt nach

    Eine familiengerichtliche Entscheidung kann jedoch vor der Geburt des Kindes nicht erreicht werden, da das Sorgerecht erst mit der Geburt entsteht (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.5.2017, 1 UF 95/17, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 12 E 107/21

    Erforderlichkeit einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl hinsichtlich

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2020 -12 E 882/19 -, juris Rn. 10 f., unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2017 - 1 UF 95/17 -, juris Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2020 - 12 E 882/19
    vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2017 - 1 UF 95/17 -, juris Rn. 9.
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