Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 17 U 132/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 488 BGB, § 493 BGB, § 500 Abs 2 BGB, § 502 BGB, § 242 BGB, § 307 Abs 3 BGB, § 1 UKlaG
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Inhaltskontrolle für eine Entgeltklausel im Bankverkehr mit Verbrauchern (Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung) - IWW
§ 488 BGB, § 493 BGB, § 500 Abs. 2 BGB, § 502 BGB, § 242 BGB, § 307 Abs. 3 BGB, § 1 UKlaG
BGB, UKlaG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Inhaltskontrolle für eine Entgeltklausel im Bankverkehr mit Verbrauchern (Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung)
- rechtsportal.de
Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung in den AGB einer Bank
- WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Inhaltskontrolle einer Entgeltklausel in AGB für den Bankverkehr mit Verbrauchern - hier: Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Kurzfassungen/Presse (11)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Unwirksame Klausel - Keine Bankgebühr allein für das Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bank darf keine Vergütung für Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen - entsprechende Klausel in AGB einer Bank unwirksam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorfälligkeitsentschädigungen - und die Bankgebühr für ihre Berechnung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Bankgebühr allein für das Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Keine Bankgebühr allein für das Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bankgebühr für eine Rechenaktion? - Rechnet die Bank für einen Kunden die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung aus, darf das nichts kosten
- zbb-online.com (Leitsatz)
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Inhaltskontrolle für eine Entgeltklausel im Bankverkehr mit Verbrauchern (Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Klausel über Bankgebühr für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bank darf Berechnung der Vorfälligkeit nicht in Rechnung stellen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorfälligkeitsentschädigung: Bankgebühr für Errechnen unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Bankgebühr allein für das Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung - Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens stellt vertragliche Nebenpflicht einer Bank dar
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.11.2021 - 25 O 190/20
- OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 17 U 132/21
Papierfundstellen
- NJW 2023, 851
- ZIP 2023, 185
- MDR 2023, 585
- WM 2023, 329
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 25.07.2023 - 14 U 2764/22
Keine negativen Zinsen bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Zwar stellt eine Klausel in einem Preisverzeichnis einer Bank, die für Allgemein-Darlehensverträge und vor dem 21.03.2016 geschlossene Immobiliardarlehensverträge ein Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorsieht, eine unzulässige Preisnebenabrede dar (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2022, 17 U 132/21). - OLG Frankfurt, 04.10.2023 - 17 U 214/22
Vorfälligkeitsentschädigung: Institutsaufwand als Pauschale
Das gilt auch dann, wenn die Entgeltklausel in einem Regelwerk enthalten ist, das Preise für Einzelleistungen bei der Vertragsabwicklung festlegt (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 17 U 132/21 -, Rn. 44, juris, mwN.). - OLG Bremen, 27.02.2024 - 1 U 32/23 Zudem kann der Darlehensnehmer auch außerhalb der gesetzlichen Sonderregeln aufgrund vertraglicher Nebenpflichten des Darlehensgebers aus den §§ 241 Abs. 2, 242 BGB einen unentgeltlich zu erfüllenden Auskunftsanspruch über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2022 - 17 U 132/21, juris Rn. 55, WM 2023, 329; OLG Schleswig…, Urteil vom 07.07.2022 - 2 U 43/21, juris Rn. 59, WM 2022, 1829), der nicht auf die Berechnung aufgrund der ursprünglichen Vertragskonditionen beschränkt ist, so dass der Darlehensnehmer auch für den Fall des Abschlusses einer Anschlusszinsvereinbarung nicht schutzlos gestellt ist, wenn auch die Regelung des § 502 Abs. 2 BGB aus den vorstehend dargelegten Gründen keine Anwendung findet.