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   OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 Ws 3/24   

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https://dejure.org/2024,4871
OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 Ws 3/24 (https://dejure.org/2024,4871)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2024 - 7 Ws 3/24 (https://dejure.org/2024,4871)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2024 - 7 Ws 3/24 (https://dejure.org/2024,4871)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 67e Abs 3 StGB, Art 2 Abs 2 GG, § 454a StPO
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Unterbringungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 Ws 3/24
    Der Senat sieht sich mit Blick auf die diesbezügliche verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 = NStZ-RR 2016, 389 und vom 13. August 2018 - 2 BvR 20171/16= BeckRS 2018, 19591) gehalten, zusätzlich festzustellen, dass die während eines Zeitraums von zwei Monaten eingetretene Verfahrensverzögerung das Grundrecht des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt.

    Zwar führt nicht jede Verzögerung im Geschäftsablauf in Unterbringungssachen, die zu einer Überschreitung der einschlägigen Fristvorgaben zur Folge hat, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2016, a.a.O., S. 390).

    Das Freiheitsgrundrecht des Untergebrachten kann aber dann verletzt sein, wenn die Fristüberschreitung auf einer nicht mehr vertretbaren Fehlhaltung gegenüber dem das Freiheitsgrundrecht sichernden Verfahrensrecht beruht (BVerfG, Beschluss vom 13. August 2018, a.a.O., Rn 20; Beschluss vom 10. Oktober 2016, a.a.O., S. 390; Beschluss vom 16. November 2004 - 2 BvR 2004/04 = NStZ-RR 2005, 92).

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 Ws 3/24
    Die Verteidigung meint hierzu in der Beschwerde unter Bezugnahme auf § 454a Abs. 1 StPO und die genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08; Beschluss vom 13. März 2023 - 2 BvR 829/21), dass die Vollzugsbehörden durch die Festlegung eines zukünftigen Entlassungstermins gerichtlich zur Erprobung von Lockerungen veranlasst werden müssten.
  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 Ws 3/24
    Das Freiheitsgrundrecht des Untergebrachten kann aber dann verletzt sein, wenn die Fristüberschreitung auf einer nicht mehr vertretbaren Fehlhaltung gegenüber dem das Freiheitsgrundrecht sichernden Verfahrensrecht beruht (BVerfG, Beschluss vom 13. August 2018, a.a.O., Rn 20; Beschluss vom 10. Oktober 2016, a.a.O., S. 390; Beschluss vom 16. November 2004 - 2 BvR 2004/04 = NStZ-RR 2005, 92).
  • BVerfG, 13.03.2023 - 2 BvR 829/21

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 Ws 3/24
    Die Verteidigung meint hierzu in der Beschwerde unter Bezugnahme auf § 454a Abs. 1 StPO und die genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08; Beschluss vom 13. März 2023 - 2 BvR 829/21), dass die Vollzugsbehörden durch die Festlegung eines zukünftigen Entlassungstermins gerichtlich zur Erprobung von Lockerungen veranlasst werden müssten.
  • BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 Ws 3/24
    Der Senat sieht sich mit Blick auf die diesbezügliche verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 = NStZ-RR 2016, 389 und vom 13. August 2018 - 2 BvR 20171/16= BeckRS 2018, 19591) gehalten, zusätzlich festzustellen, dass die während eines Zeitraums von zwei Monaten eingetretene Verfahrensverzögerung das Grundrecht des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 7 Ws 220/23

    Berechnung der Unterbringungsdauer im Sinne von § 67d Abs. 6 S. 2 und S. 3 StGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 Ws 3/24
    Dieser Zeitraum muss bei der Berechnung der Dauer der Unterbringung nach § 67d Abs. 3 StGB, der nach § 67d Abs. 6 StGB für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entsprechend gilt, abgezogen werden (vgl. Münchener Kommentar zum StGB, 4. Auflage 2020, § 67d Rn 5 f. m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. November 2023 - 7 Ws 220/23).
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