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   OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22   

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OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22 (https://dejure.org/2023,36196)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.12.2023 - 17 U 66/22 (https://dejure.org/2023,36196)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Dezember 2023 - 17 U 66/22 (https://dejure.org/2023,36196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    Anspruch auf Aktienübertragung bei bestandskräftiger Freigabeentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 929 ; BGB § 398 ; BGB § 413
    Klage wegen des Nichterfolgens der Übertragung von A1&B1 AG-Aktien aus den Sammelurkunden; Übertragung von wirksam ausgegebenen Inhaberaktien durch Übereignung der Urkunde nach Maßgabe der §§ 929 ff. BGB ; Möglichkeit einer Übertragung daneben auch ohne Übergabe der ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Aktienübertragung - Anspruch auf Aktienübertragung bei bestandskräftiger Freigabeentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aktienübertragung - und die ministerielle Freigabeentscheidung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Aktienübertragung bei bestandskräftiger Freigabeentscheidung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Aktienübertragung bei bestandskräftiger Freigabeentscheidung - Wirksam abgeschlossener Teilvergleich begründet Pflicht zur Übereignung der Aktien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2024, 202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22
    Mit Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 4 K 157/20) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, begehrte der Beklagte die Aufhebung bzw. Feststellung der Nichtigkeit des Bescheids des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 15.07.2020 sowie Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren.

    Selbst wenn jeweils der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages für das Bundesministerium den Beweggrund für die Freigabe des Aktienerwerbs dargestellt haben mag, wofür sprechen könnte, dass die jeweilige Freigabe "auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages" erfolge, so wurden die öffentlich-rechtlichen Verträge dadurch jedoch nicht Teil der Freigabeentscheidung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. Februar 2023 - 4 K 157/20 -, Rn. 31, juris).

    Die Freigabeentscheidungen des Bundesministeriums begünstigen ihn, da sie die Aufhebung einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung beinhalten; auf einen etwaigen wirtschaftlichen Nachteil oder ein zwischenzeitlich (durchaus naheliegend) entfallenes Interesse an der Durchführung des Rechtsgeschäfts kommt es nicht an (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. Februar 2023 - 4 K 157/20 -, Rn. 27, juris, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 C 23.97 -, Rn. 20, juris).

  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 2 O 213/21

    Darlehenssicherung - Anspruch auf Übertragung Inhaberaktien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22
    Auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten wird das am 25.02.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-02 O 213/21) unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel wie folgt abgeändert:.

    Das am 25.02.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-02 O 213/21, dem Beklagten zugestellt am 09.03.2022, wird aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben worden ist.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des am 25.02.2022 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-02 O 213/21, über die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen hinaus festzustellen, dass der Beklagte und Berufungsbeklagte gemäß Darlehensvertrag (Loan Agreement) vom 12. Juni 2015 mit Ergänzungsvereinbarungen (Amendment vom 6. November 2015, Amendment No. 2 vom 22. Juni 2016, Amendment No. 3 vom 22. Juli 2016 und Amendment No. 4 vom 12. Juli 2017), Darlehensvertrag (Second Loan Agreement) vom 6. November 2015 mit Ergänzungsvereinbarungen (Amendment vom 13. Juli 2016 und Amendment No. 2 vom 12. Juli 2017), sowie Darlehensvertrag (A1&B1 AG Loan Agreement) vom 2. Juli 2017, weitere 1.898.539 A1&B1 AG-Aktien übertragen hat;.

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22
    Die Annahmefrist ist nach objektiven Maßstäben zu bestimmen und setzt sich zusammen aus der Zeit für die Übermittlung des Antrags an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie der Zeit der Übermittlung der Antwort an den Antragenden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22
    Solange ein Verwaltungsakt aber nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist oder nichtig ist, ist er einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 26/17 -, Rn. 27, juris; BGH, Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 13/14 -, Rn. 31, juris).
  • BGH, 11.05.2017 - IX ZR 238/15

    Rechtsanwaltsvertrag: Auskehrung einer für den Mandanten eingezogenen Forderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22
    Auch die Abtretung setzt die Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes voraus (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2017 - IX ZR 238/15 -, Rn. 28 m. w. N., juris; MüKoBGB/Kieninger, 9. Aufl., § 398 Rn. 66, beck-online).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22
    Solange ein Verwaltungsakt aber nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist oder nichtig ist, ist er einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 26/17 -, Rn. 27, juris; BGH, Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 13/14 -, Rn. 31, juris).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22
    Der Beklagte kann sich für seine abweichende Auffassung auch nicht auf die vom ihm zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. November 1990 - Az. III ZR 302/89 - stützen, da - anders als hier - der dortigen Konstellation ein Amtshaftungsanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung durch Erlass eines rechtswidrigen Verwaltungsakts zugrunde lag, mithin die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts tatbestandliche Voraussetzung der durch die ordentliche Gerichtsbarkeit zu prüfenden Haftungsnorm war.
  • BGH, 16.03.2021 - VI ZR 773/20

    Versetzung eines unfallverletzten Beamten in den Ruhestand wegen dauernder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt einem bestandskräftigen Verwaltungsakt im Umfang der in ihm verbindlich mit Wirkung nach außen getroffenen Regelung Bindungswirkung zu (sog. Tatbestandswirkung) mit der Folge, dass der Verwaltungsakt insoweit einer Nachprüfung durch ordentliche Gerichte entzogen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2021 - VI ZR 773/20 -, Rn. 12, juris, m. w. N.).
  • BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12

    Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22
    Durch die Berufungen beider Parteien ist auch der hilfs-hilfsweise gestellte Klageantrag Ziff. 3., der auf eine Verpflichtung des Beklagten zur Übertragung von 15.000.787 A1&B1 AG-Aktien gerichtet ist, wieder zur Entscheidung gestellt worden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - III ZR 208/12 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 264/02 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 56/19

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer insolventen GmbH persönlich auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH, Versäumnisurteil vom 3. September 2020 - III ZR 56/19 -, Rn. 19, juris, m. w. N.).
  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02

    Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im

  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 C 23.97

    Teilungsgenehmigung; Negativattest; Teilungskauf; Widerspruchsbefugnis;

  • BGH, 14.05.2013 - XI ZR 160/12

    Übertragung der in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung durch

  • BGH, 07.02.2019 - IX ZR 5/18

    Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei: Übertragung des Eigentums an den Handakten

  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 174/21

    Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei einer Übereignung einer Gesamtheit von

  • BGH, 04.10.1993 - II ZR 156/92

    Bestimmtheit einer Einigungserklärung

  • BGH, 21.11.1983 - VIII ZR 191/82

    Eröffnung eines Konkursverfahrens - Abschluss von Sicherungsübereignungsverträgen

  • BGH, 01.12.1976 - VIII ZR 127/75

    Voraussetzungen für die Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses -

  • OLG Brandenburg, 27.04.2010 - 6 U 132/09

    Eigentumsherausgabeanspruch an verkauftem Getreide bei dessen Verbleib im Lager

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