Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 2 Ss 336/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 126 Abs 1 StGB
Zur Beurteilung und Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 126 Abs 1 StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 23.08.2018 - 4 Ns 224 Js 6927/17
- OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 2 Ss 336/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.2010 - 1 StR 148/10
Störung des öffentlichen Friedens (Eignung; Öffentlichkeit; Tatbegehung gegenüber …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 2 Ss 336/18
Vielmehr stellt die obergerichtliche Rechtsprechung darauf ab, dass bei der Ankündigung einer Katalogtat nach § 126 Abs. 1 StGB gegenüber einer einzelnen Person, nach den konkreten Fallumständen lediglich damit zu rechnen sein muss, dass der angekündigte Angriff einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird (BGH Beschl. v. 20. September 2010 - 4 StR 395/10 - NStZ-RR 2011, 273 - zitiert beck-online) oder die Ankündigung selbst bereits in der Öffentlichkeit erfolgte (BGH Beschl. v. 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10 - zitiert beck-online).Nach der Rechtsprechung reicht es aus, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass ein nicht näher eingegrenzter Kreis von Personen (so BGH-Beschl. v. 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10 - NStZ 2010, 570), jedenfalls ein zahlenmäßig nicht überschaubarer Personenkreis ( OLG Frankfurt - Beschl. v. 24. April 2002 - 2 Ss 71/02 - NStZ-RR 2002, 209 f.) in seinem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt wird.
- BGH, 20.09.2010 - 4 StR 395/10
Störung des öffentlichen Friedens (Eignung; E-Mail an ehemalige Mitarbeiterin …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 2 Ss 336/18
Vielmehr stellt die obergerichtliche Rechtsprechung darauf ab, dass bei der Ankündigung einer Katalogtat nach § 126 Abs. 1 StGB gegenüber einer einzelnen Person, nach den konkreten Fallumständen lediglich damit zu rechnen sein muss, dass der angekündigte Angriff einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird (BGH Beschl. v. 20. September 2010 - 4 StR 395/10 - NStZ-RR 2011, 273 - zitiert beck-online) oder die Ankündigung selbst bereits in der Öffentlichkeit erfolgte (BGH Beschl. v. 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10 - zitiert beck-online). - OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 2 Ss 71/02
Störung des öffentlichen Friedens: Versendung von Pseudo-Milzbrandbriefen
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 2 Ss 336/18
Nach der Rechtsprechung reicht es aus, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass ein nicht näher eingegrenzter Kreis von Personen (so BGH-Beschl. v. 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10 - NStZ 2010, 570), jedenfalls ein zahlenmäßig nicht überschaubarer Personenkreis ( OLG Frankfurt - Beschl. v. 24. April 2002 - 2 Ss 71/02 - NStZ-RR 2002, 209 f.) in seinem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt wird.