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   OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20   

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OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20 (https://dejure.org/2022,21769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2022 - 20 W 261/20 (https://dejure.org/2022,21769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 20 W 261/20 (https://dejure.org/2022,21769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 WEG
    Eintragung der Bildung von Teileigentum

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Künftiger Überbau über Tiefgarage kann Eintragung im Grundbuch entgegenstehen; §§ 1 WEG; 93, 1022 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 8 WEG
    Eintragung der Bildung von Teileigentum

  • rechtsportal.de

    § 8 WEG
    Eintragung der Bildung von Teileigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung der Bildung von Teileigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2023, 284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 22.07.2020 - 20 W 296/19

    Grundbuch: Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
    Aufgrund eines Beschlusses des Senats vom 20.07.2020 im Verfahren 20 W 296/19, auf den wegen des Inhalts Bezug genommen wird (Bl. 16/3 i - 16/3n d.A.) hat das Grundbuchamt am 31.07.2020 unter laufender Nummer 19/zu 7 in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs von Stadt1, Bl. ... eingetragen:.

    Insoweit ist auf die Entscheidung des Senats vom 22.07.2020 in der Sache 20 W 296/19 zu verweisen, worin die Frage, in wessen Eigentum die Tiefgarage oder das darauf zu errichtende Gebäude steht, gerade offengelassen wurde, weil dies u.a. auch von der tatsächlichen Bauausführung abhängt.

  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
    Zur Beantwortung der Frage, ob ein einheitliches Gebäude der Tiefgarage und damit ein Überbau oder etwa das aufstehende Gebäude ein einheitliches Gebäude mit den Teilen der in das Grundstück ragenden Tiefgarage bildet, kann es neben der körperlichen bautechnischen Beschaffenheit auch auf die funktionale Einheit ankommen (BGH NJW-RR 1989, 1039; BGH NJW 2008, 1810; je m.w.N.), was demgemäß vor der Fertigstellung der Gebäude, die im Bau oftmals auch bautechnische Änderungen erfahren, nicht beurteilt werden kann.
  • OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05

    Windkraftanlage als "Scheinbestandteil" des Grundstückes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
    Der Senat folgt aber der auch vom Bundesgerichtshof und der h.M. geteilten Ansicht, dass es genügt, dass die Bestellung des Rechts in Aussicht genommen ist, sofern das Recht später eingetragen wird (BGH, Urteil vom 12.04.1961, VIII ZR 152/60, Rn. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 04.06.2009, 5 U 102/08, Rn. 26; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.08.2005, 14 U 9/05, Rn. 59; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.01.1999, 4 U 189/98, Rn. 25 - alle juris; ebenso BeckOK BGB/Fritzsche, 60. Ed. Stand 01.11.2021, § 95 Rn. 15; Peters WM 2019, 811, 817 m.w.N.; Erman/J. Schmidt, BGB, 16. Aufl. 2020, § 95 Rn. 15; Stresemann, a.a.O., Rn. 33), wovon in Folge der von Anfang an geplanten Gesamtkonzeption des Grundstücks mit Tiefgarage und aufstehenden Gebäuden, so wie sie sich aus der die Nachbarschafts- und die Rahmenvereinbarung der Eigentümer beinhaltenden Anlage I. 4b zur Teilungserklärung (UR-Nr. ... des verfahrensbevollmächtigten Notars) ergibt, ausgegangen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11

    Bauträgervertrag: Eigentumserwerb eines über die Grenze gebauten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
    Wurde die Grunddienstbarkeit vor Baubeginn eingeräumt, so bewirkt sie nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der übergebaute Gebäudeteil Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks ist und er wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes bleibt, auch wenn Gebäudeteile nicht auf dem Stammgrundstück, sondern allein auf dem Nachbargrundstück gelegen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2011, 8 W 229/11, Rn. 18 m.w.N.; ders. Beschluss vom 19.12.2011, 10 U 63/11, Rn. 40; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2012, 14 Wx 7/11, Rn. 9 - alle juris).
  • BGH, 12.04.1961 - VIII ZR 152/60

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
    Der Senat folgt aber der auch vom Bundesgerichtshof und der h.M. geteilten Ansicht, dass es genügt, dass die Bestellung des Rechts in Aussicht genommen ist, sofern das Recht später eingetragen wird (BGH, Urteil vom 12.04.1961, VIII ZR 152/60, Rn. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 04.06.2009, 5 U 102/08, Rn. 26; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.08.2005, 14 U 9/05, Rn. 59; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.01.1999, 4 U 189/98, Rn. 25 - alle juris; ebenso BeckOK BGB/Fritzsche, 60. Ed. Stand 01.11.2021, § 95 Rn. 15; Peters WM 2019, 811, 817 m.w.N.; Erman/J. Schmidt, BGB, 16. Aufl. 2020, § 95 Rn. 15; Stresemann, a.a.O., Rn. 33), wovon in Folge der von Anfang an geplanten Gesamtkonzeption des Grundstücks mit Tiefgarage und aufstehenden Gebäuden, so wie sie sich aus der die Nachbarschafts- und die Rahmenvereinbarung der Eigentümer beinhaltenden Anlage I. 4b zur Teilungserklärung (UR-Nr. ... des verfahrensbevollmächtigten Notars) ergibt, ausgegangen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11

    Wohnungsgrundbuch: Vollzugshindernis zur Grundstücksaufteilung in Miteigentum an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
    Wurde die Grunddienstbarkeit vor Baubeginn eingeräumt, so bewirkt sie nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der übergebaute Gebäudeteil Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks ist und er wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes bleibt, auch wenn Gebäudeteile nicht auf dem Stammgrundstück, sondern allein auf dem Nachbargrundstück gelegen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2011, 8 W 229/11, Rn. 18 m.w.N.; ders. Beschluss vom 19.12.2011, 10 U 63/11, Rn. 40; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2012, 14 Wx 7/11, Rn. 9 - alle juris).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1998 - 20 W 54/98

    Begründungsrecht weiteren Sondereigentums durch teilenden Bauträger als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
    Der Bestimmtheitsgrundsatz (Spezialitätsprinzip) gebietet, dass das Grundstück, über das durch Rechtsgeschäft verfügt werden soll, sowie Berechtigter und Inhalt eines an einem Grundstück eintragungsfähigen Rechts klar und eindeutig feststehen müssen (Gebot der Klarheit und Wahrheit) (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl. 2020, Rn. 18; Demharter, GBO, 31. Aufl. 2018, Anhang zu § 13, Rn. 5), d.h. dass die aus dem Grundbuch ersichtlichen Verhältnisse aus sich heraus verständlich, nicht widersprüchlich und möglichst nicht auslegungsbedürftig seien müssen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.03.1998, 20 W 54/98 - NJW-RR 1998, 1707, 1708).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2009 - 5 U 102/08

    Wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks: Eigentumserwerb an unterirdisch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
    Der Senat folgt aber der auch vom Bundesgerichtshof und der h.M. geteilten Ansicht, dass es genügt, dass die Bestellung des Rechts in Aussicht genommen ist, sofern das Recht später eingetragen wird (BGH, Urteil vom 12.04.1961, VIII ZR 152/60, Rn. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 04.06.2009, 5 U 102/08, Rn. 26; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.08.2005, 14 U 9/05, Rn. 59; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.01.1999, 4 U 189/98, Rn. 25 - alle juris; ebenso BeckOK BGB/Fritzsche, 60. Ed. Stand 01.11.2021, § 95 Rn. 15; Peters WM 2019, 811, 817 m.w.N.; Erman/J. Schmidt, BGB, 16. Aufl. 2020, § 95 Rn. 15; Stresemann, a.a.O., Rn. 33), wovon in Folge der von Anfang an geplanten Gesamtkonzeption des Grundstücks mit Tiefgarage und aufstehenden Gebäuden, so wie sie sich aus der die Nachbarschafts- und die Rahmenvereinbarung der Eigentümer beinhaltenden Anlage I. 4b zur Teilungserklärung (UR-Nr. ... des verfahrensbevollmächtigten Notars) ergibt, ausgegangen werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11

    Keine Begründung von Wohnungseigentum bei Überbau zum Nachbargrundtsück; §§ 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
    Wurde die Grunddienstbarkeit vor Baubeginn eingeräumt, so bewirkt sie nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der übergebaute Gebäudeteil Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks ist und er wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes bleibt, auch wenn Gebäudeteile nicht auf dem Stammgrundstück, sondern allein auf dem Nachbargrundstück gelegen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2011, 8 W 229/11, Rn. 18 m.w.N.; ders. Beschluss vom 19.12.2011, 10 U 63/11, Rn. 40; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2012, 14 Wx 7/11, Rn. 9 - alle juris).
  • OLG Hamburg, 27.01.1999 - 4 U 189/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
    Der Senat folgt aber der auch vom Bundesgerichtshof und der h.M. geteilten Ansicht, dass es genügt, dass die Bestellung des Rechts in Aussicht genommen ist, sofern das Recht später eingetragen wird (BGH, Urteil vom 12.04.1961, VIII ZR 152/60, Rn. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 04.06.2009, 5 U 102/08, Rn. 26; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.08.2005, 14 U 9/05, Rn. 59; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.01.1999, 4 U 189/98, Rn. 25 - alle juris; ebenso BeckOK BGB/Fritzsche, 60. Ed. Stand 01.11.2021, § 95 Rn. 15; Peters WM 2019, 811, 817 m.w.N.; Erman/J. Schmidt, BGB, 16. Aufl. 2020, § 95 Rn. 15; Stresemann, a.a.O., Rn. 33), wovon in Folge der von Anfang an geplanten Gesamtkonzeption des Grundstücks mit Tiefgarage und aufstehenden Gebäuden, so wie sie sich aus der die Nachbarschafts- und die Rahmenvereinbarung der Eigentümer beinhaltenden Anlage I. 4b zur Teilungserklärung (UR-Nr. ... des verfahrensbevollmächtigten Notars) ergibt, ausgegangen werden kann.
  • BGH, 15.06.2023 - V ZB 12/22

    Maßgeblichkeit der Verkehrsanschauung für die Beurteilung der Einheitlichkeit von

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in DNotZ 2023, 284 veröffentlicht ist, meint, das Grundbuchamt habe den Antrag auf Bildung von Teileigentum im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen.
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