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   OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 23 U 255/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31254
OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 23 U 255/13 (https://dejure.org/2014,31254)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.09.2014 - 23 U 255/13 (https://dejure.org/2014,31254)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. September 2014 - 23 U 255/13 (https://dejure.org/2014,31254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schadenersatz des Darlehensnehmers wegen gescheiterter Kreditaufnahme nach Rücktritt der Bank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung einer Bank bei einer Anschlussfinanzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz des Darlehensnehmers wegen gescheiterter Kreditaufnahme nach Rücktritt der Bank

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 311 Abs. 2
    Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung einer Bank bei einer Anschlussfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • widerruf-darlehen-anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrungen der Darlehensverträge der ING DiBa zwischen 2002 und 2010 oft fehlerhaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 23 U 255/13
    Die beiden von der Klägerin sodann in den Blick genommenen Entscheidungen des III. Zivilsenats des BGH vom 01.03.2012 - III ZR 83/11 - (NZG 2012, 427) und des II. Zivilsenats des BGH vom 18.03.2014 - II ZR 109/13 - (WM 2014, 887) hat der Senat dagegen bereits im Beschluss vom 04.08.2014 zitiert und berücksichtigt.
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 23 U 255/13
    Soweit die Klägerin ihre Irritation über die Zitierweise des Senats meint mitteilen zu müssen, kann nur festgestellt werden, dass das in der Fachzeitschrift NJW des Jahres 2012 auf S. 3298 ff. abgedruckte Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH mit der Geschäftsnummer VIII ZR 378/11 lediglich für die im Beschluss vom 04.08.2014 der Angabe der Fundstelle vorangestellten rechtlichen Grundsätze zitiert worden ist und nicht für die "Frage, inwieweit die vom Verwender vorgenommenen Abänderungen bei der Muster-Widerrufsbelehrung die Schutzwirkung gem. § 14 Abs. 1 BGB-InfoV entfallen lassen", die dort tatsächlich nicht behandelt ist.
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 23 U 255/13
    Die beiden von der Klägerin sodann in den Blick genommenen Entscheidungen des III. Zivilsenats des BGH vom 01.03.2012 - III ZR 83/11 - (NZG 2012, 427) und des II. Zivilsenats des BGH vom 18.03.2014 - II ZR 109/13 - (WM 2014, 887) hat der Senat dagegen bereits im Beschluss vom 04.08.2014 zitiert und berücksichtigt.
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