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   OLG Frankfurt, 18.01.2005 - 3 Ws 1095/04   

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https://dejure.org/2005,8451
OLG Frankfurt, 18.01.2005 - 3 Ws 1095/04 (https://dejure.org/2005,8451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.01.2005 - 3 Ws 1095/04 (https://dejure.org/2005,8451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 3 Ws 1095/04 (https://dejure.org/2005,8451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 111d StPO, § 111e StPO, § 847 ZPO, § 917 ZPO
    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Anforderungen an den Pfändungsbeschluss; Pfändung des Herausgabeanspruchs, wenn sich die Pfändungsobjekte bereits im Besitz der Staatsanwaltschaft befinden

  • Judicialis

    StPO § 111; ; StPO § 111 d; ; StPO § 111 e; ; ZPO § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111; StPO § 111d; StPO § 111e; ZPO § 847
    Bestimmtheit des Pfändungsbeschlusses - Pfändung asservierter Gegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an einen Pfändungsbeschluss bezüglich einer Forderung; Eindeutige Identifikation einer gepfändeten Forderung; Pfändung von Pfändungsobjekten im Besitz der Staatsanwaltschaft; Pfändung des Herausgabeanspruchs von im Besitz der Staatsanwaltschaft befindlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1961 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 144
  • NStZ-RR 2006, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1976 - VIII ZR 108/75

    Klagebefugnis des Inhabers eines gepfändeten Herausgabeanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2005 - 3 Ws 1095/04
    Wird die Sache an diesen herausgegeben, wandelt sich das durch die Anspruchspfändung begründete Pfandrecht ohne weiteres in ein Pfandrecht an der geleisteten Sache, ohne dass es einer zusätzlichen Sachpfändung bedürfte (Zöller, ZPO § 847 Rn 5; BGHZ 67, 378 (383); BGHZ 72, 334 (336) m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1991 - IX ZR 64/90

    Bestimmtheit der Pfändung von Forderungen mit Bezug auf Grundpfandrechte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2005 - 3 Ws 1095/04
    Ein Pfändungsbeschluss muss die gepfändete Forderung und ihren Rechtsgrund so genau bezeichnen, dass bei verständiger Würdigung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein soll, das heißt, dass die gepfändete Forderung eindeutig identifiziert und von anderen unterschieden werden kann (BGH NJW-RR 1991, 1197 (1198) m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1978 - VIII ZR 201/77

    Rechtsfolgen der Herausgabe einer Sache an den Gerichtsvollzieher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2005 - 3 Ws 1095/04
    Wird die Sache an diesen herausgegeben, wandelt sich das durch die Anspruchspfändung begründete Pfandrecht ohne weiteres in ein Pfandrecht an der geleisteten Sache, ohne dass es einer zusätzlichen Sachpfändung bedürfte (Zöller, ZPO § 847 Rn 5; BGHZ 67, 378 (383); BGHZ 72, 334 (336) m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 3 Ws 521/05

    Zuständigkeit der Strafgerichte für den Rechtsbehelf eines sein Eigentum geltend

    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem in diesem Verfahren erlassenen Beschluss des Senats v. 18.1.05 (3 Ws 1095/04).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2014 - 3 Ws 382/14

    Strafvollstreckung: Anforderungen an die Kriminalprognose nach mehrfachem

    Diese müssen aber zu Lasten des Verurteilten gehen (vgl. etwa OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 384; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 144; KG, Beschl. v. 17.02.2009 - (4) 1 Ss 547/08 (17(09) - juris mwN).
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