Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 51 UrhG
Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken - online-und-recht.de
Online-Portal darf auch umfangreiche Zitate veröffentlichen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zitatrecht aus § 51 UrhG kann auch umfangreiche schriftliche Zitate aus einem mündlichen Vortrag abdecken
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Zitatrecht kann schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Portal darf umfangreich aus freier Vorlesung eines Dozenten zitieren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Auszüge erlauben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken - Zitat in Schriftform setzt nicht Erstveröffentlichung ebenfalls in Schriftform voraus
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.09.2018 - 6 O 195/18
- OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 196
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14
Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften). - BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10
Blühende Landschaften
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH…, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften). - BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99
Unikatrahmen
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
Diese wurden nicht in ein anderes Medium übertragen, sondern lediglich in anderer Form verkörpert und in keiner Weise inhaltlich oder in ihrem geistigen Gehalt (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 7.2.2002 - I ZR 304/99 - Vertrieb von Kunstdrucken in bemalten Rahmen) verändert. - BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83
Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
mehr als bloß vereinzelte Stellen, zitiert werden dürfen (BGH, Urteil vom 23.5.1985 - I ZR 28/83 - Geistchristentum). - KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
Zulässigkeit nicht genehmigter Zitate aus einem Sprachwerk in einem anderen
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
Es genügt insoweit, dass die streitgegenständlichen Zitate nach Form und Inhalt insgesamt über alltägliche Mitteilungen hinausgehen und Ausdruck einer individuell geprägten literarischen Schöpfung sind (vgl. KG, GRUR-RR 2002, 313).
- OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von …
An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH…, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften; vgl. auch Senat, Urteil vom 18.4.2018 - 11 U 107/18).