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   OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 258/04   

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https://dejure.org/2005,7172
OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 258/04 (https://dejure.org/2005,7172)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.2005 - 20 W 258/04 (https://dejure.org/2005,7172)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 2005 - 20 W 258/04 (https://dejure.org/2005,7172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835 Abs 1 S 3 BGB, § 1836 Abs 2 S 4 BGB, § 1836a BGB, § 670 BGB, § 669 BGB
    Betreuervergütung und Aufwendungsersatz nach altem Recht: Ausschlussfrist für den Anspruch auf Verzinsung

  • Wolters Kluwer

    (Betreuervergütung und Aufwendungsersatz nach altem Recht: Ausschlussfrist für den Anspruch auf Verzinsung)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfristen für Verzinsung der Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 256; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 669; ; BGB § 670; ; BGB § 1835 I 3; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836a; ; BVormVG § 1; ; FGG § 56g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Ausschlussfrist auch für Anspruch auf Verzinsung der Betreuervergütung und des Aufwendungsersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verzinsung des Anspruches eines Berufsbetreuers auf Vergütung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02

    Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 258/04
    Wie bereits das BayObLG (FamRZ 2002, 767) und das OLG Hamm (BtPrax 2003, 81) rechtsgrundsätzlich entschieden haben, kommt eine Verzinsung des Anspruches des Berufsbetreuers auf Vergütung auf der Grundlage der hier anwendbaren und bis zum Inkrafttreten des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes - 2. BtÄndG - zum 1. Juli 2005 gültigen Rechtsvorschriften des § 1836 BGB a. F. und im Falle der Mittellosigkeit bei Inanspruchnahme der Staatskasse zusätzlich des BVormVG gemäß § 291 BGB erst ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses nach § 56 g FGG in Betracht.
  • BayObLG, 18.10.2000 - 3Z BR 314/00

    Auslagen des Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 258/04
    Die Vorschrift des § 256 BGB wird nach verbreiteter Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm a.a.O.; BayObLG BtPrax 2001, 39 Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 23; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 49) auch auf den Aufwendungsersatzanspruch des Vormundes und Betreuers für anwendbar gehalten.
  • OLG Rostock, 01.03.2007 - 3 W 144/05

    Betreuervergütung: Pflicht zur Verzinsung des Vergütungsanspruchs

    Vor Neufassung des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern wurde eine Verzinsungspflicht in der Rechtsprechung mit der Begründung abgelehnt, die Verzinsung sei gesetzlich nicht vorgesehen (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Celle FamRZ 2002, 1431; LG Karlsruhe FamRZ 2004, 1816; OLG Frankfurt OLG Report 2006, 437 [noch zum früheren Recht]).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07

    Nachlasspflegschaft: Verzinsungsbeginn für Vergütung des Nachlasspflegers;

    a) Zinsansprüche unterliegen der Ausschlussfrist des §§ 1835 Abs. 1 S. 3 BGB (vergleiche OLGR Frankfurt 2006, 437) und kommen hier unter Berücksichtigung der 15-monatigen Ausschlussfrist bei einer erstmaligen Antragstellung mit Schriftsatz vom 10.08.2005 für einen Zeitraum vor dem 10.05.2004 ohnedies nicht in Betracht.
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