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   OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22   

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OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22 (https://dejure.org/2024,4870)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2024 - 20 WLw 1/22 (https://dejure.org/2024,4870)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2024 - 20 WLw 1/22 (https://dejure.org/2024,4870)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 13 GrdstVG, § 1 Nr 2 LwVG, § 9 LwVG
    Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 06.02.2007 - 23 WLw 6/06

    Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Grundstückverkehrsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22
    Zutreffend weist die Beschwerde jedenfalls darauf hin, dass nach der Rechtsprechung (OLG MünchenAgrarR 95, 56; OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2007, 23 WLw 6/06; OLG Naumburg RdL 2004, 264, je zitiert nach juris; Burandt/Rojahn, a.a.O., 4. Aufl., § 14 GrdstVG Rz. 11) eine Zuweisung ausscheidet, wenn die Einkünfte aus dem Betrieb erheblich unter den Regelsätzen der Sozialhilfe liegen.

    Nach wiederum anderer Auffassung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2007, a.a.O.) soll maßgebender Zeitpunkt für alle Zuweisungsvoraussetzungen der des Erbfalls sein.

    Festzustellen ist vor diesem Hintergrund zunächst, dass die Hofstelle mit den Ländereien eine Einheit bilden muss, also Eigentum des Erblassers bzw. der Erbengemeinschaft sein muss (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2007, a.a.O., OLG Koblenz AuR 1988, 45; OLG Stuttgart AuR 1987, 201; Netz, a.a.O., Rz. 3416 m. w. N.).

    Nicht zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang jedoch Flächen, die der antragstellende Miterbe im eigenen Namen hinzugepachtet oder zu Eigentum erworben hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2007, a.a.O.; Düsing/Martinez, a.a.O., § 14 GrdstVG Rz. 5 m. w. N.; a. A. Wöhrmann/Graß, a.a.O., § 14 GrdstVG Rz. 11, 12).

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 52/92

    Fälligkeit des Abfindungsanspruchs des Erben eines LPG -Mitglieds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22
    Die Endentscheidung in diesem Verfahren ergeht anders als im Zivilprozess nicht "aufgrund" der durchgeführten mündlichen Verhandlung nach § 15 LwVG, die hier am 13.02.2023 stattgefunden hat, sondern vielmehr ist der gesamte bis zum Erlass der Entscheidung in der Hauptsache vorgetragene Tatsachenstoff einschließlich aller Anträge zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH RdL 1994, 45, zitiert nach juris).

    Dies ist in der Rechtsprechung jedenfalls für echte landwirtschaftsgerichtliche Streitsachen im Verfahren nach §§ 9 ff. LwVG anerkannt (vgl. etwa BGH RdL 1994, 45; OLG Brandenburg AgrarR 1996, 126; OLG Oldenburg RdL 2006, 329 m. w. N.; v. Selle/Huth, a.a.O., § 14 Rz. 48; Düsing/Martinez, a.a.O., § 14 GrdstVG Rz. 7).

  • OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22
    Eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung hätte durch einen den Verfahrensbeteiligten mitzuteilenden Beschluss und unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter erfolgen müssen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 03.07.2023, 20 WLw 1/23, und vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, I-10 W 14/12, je zitiert nach juris; Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rz. 17).

    Der Senat ist grundsätzlich auch ohne hinreichendes Abhilfeverfahren des Erstgerichts zur Entscheidung in der Sache befugt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 03.07.2023 und vom 23.05.2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, a.a.O.; Sternal, a.a.O., § 69 Rz. 43).

  • OLG Hamm, 29.03.2012 - 10 W 14/12

    Wirksamkeit einer negativen Hoferklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22
    Eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung hätte durch einen den Verfahrensbeteiligten mitzuteilenden Beschluss und unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter erfolgen müssen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 03.07.2023, 20 WLw 1/23, und vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, I-10 W 14/12, je zitiert nach juris; Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rz. 17).

    Der Senat ist grundsätzlich auch ohne hinreichendes Abhilfeverfahren des Erstgerichts zur Entscheidung in der Sache befugt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 03.07.2023 und vom 23.05.2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, a.a.O.; Sternal, a.a.O., § 69 Rz. 43).

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22
    Nicht zulässig sind nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefestigten Auffassung hingegen Feststellungen zur Klärung einzelner Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. etwa BGH NJW 2011, 2195, zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22
    Oder aber die gerichtliche Entscheidung tritt mit dem feststellenden Inhalt an die Stelle einer behördlichen Entscheidung, etwa eine solche gemäß § 5 GrdstVG dahingehend, dass eine Veräußerungsgenehmigung nach dem GrdstVG nicht erforderlich ist, oder aber auch als erteilt gilt (vgl. dazu etwa Schleswig-Holsteinisches OLG MittBayNot 2007, 431; BGH NJW 2013, 607; RdL 2019, 389, je zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 12.09.2006 - 3 WLw 39/06

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22
    Oder aber die gerichtliche Entscheidung tritt mit dem feststellenden Inhalt an die Stelle einer behördlichen Entscheidung, etwa eine solche gemäß § 5 GrdstVG dahingehend, dass eine Veräußerungsgenehmigung nach dem GrdstVG nicht erforderlich ist, oder aber auch als erteilt gilt (vgl. dazu etwa Schleswig-Holsteinisches OLG MittBayNot 2007, 431; BGH NJW 2013, 607; RdL 2019, 389, je zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 12.01.2017 - 7 W 48/16

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22
    Ist mithin die Beschwerde teilweise erfolgreich, werden Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren von der auch nur teilweise unterliegenden Antragstellerin nach § 25 Abs. 1 GNotKG nicht erhoben (vgl. dazu etwa Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 01.02.2018, 5 W 124/17;OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2017, 7 W 48/16 (L), je zitiert nach juris); für eine hiervon abweichende Entscheidung bzw. eine Auferlegung von Gerichtskosten auf die teilweise obsiegenden Beteiligten zu 2.) und 3.) gemäß § 44 Abs. 1 LwVG besteht keine Veranlassung.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 20 WLw 3/14

    Herabsetzung der Mindestgröße von landwirtschaftlichen Grundstücken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22
    So entspricht es etwa in Verfahren nach § 22 GrdstVG durchaus verbreiteter Handhabung, aus Gründen der Klarstellung in den Tenor der landwirtschaftsgerichtlichen Entscheidung die Feststellung aufzunehmen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts im konkreten Fall keine Wirkung entfaltet (etwa OLG Oldenburg RdL 2021, 139 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 17.11.2014, 20 WLw 3/14, je zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2018 - 5 W 124/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22
    Ist mithin die Beschwerde teilweise erfolgreich, werden Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren von der auch nur teilweise unterliegenden Antragstellerin nach § 25 Abs. 1 GNotKG nicht erhoben (vgl. dazu etwa Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 01.02.2018, 5 W 124/17;OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2017, 7 W 48/16 (L), je zitiert nach juris); für eine hiervon abweichende Entscheidung bzw. eine Auferlegung von Gerichtskosten auf die teilweise obsiegenden Beteiligten zu 2.) und 3.) gemäß § 44 Abs. 1 LwVG besteht keine Veranlassung.
  • OLG München, 28.05.1984 - 24 W 124/84
  • OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06

    Vermächtnisanspruch: Wert eines Landguts

  • OLG Naumburg, 28.01.2004 - 2 Ww 78/03

    Voraussetzungen für Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes gemäß §§ 13

  • OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23

    Eigenschaft als Landwirt

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