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   OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07   

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https://dejure.org/2008,14946
OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07 (https://dejure.org/2008,14946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.04.2008 - 4 U 150/07 (https://dejure.org/2008,14946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. April 2008 - 4 U 150/07 (https://dejure.org/2008,14946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 AVBFernwärmeV, § 10 Abs 4 AVBFernwärmeV, § 32 Abs 5 S 2 AVBFernwärmeV, § 93 BGB, § 94 Abs 2 BGB
    Energieversorgung: Eigentumserwerb und Eigentumszuordnung an Wärmeversorgungs- und Heizungsanlagen; Wärmeversorgungsanlage als wesentlicher Grundstücksbestandteil bei einem Schwimmbad; Vertragsbedingungen für einen konkludent geschlossenen Energieliefervertrag

  • Judicialis

    AVBFernwärmeV § 2 Abs. 2; ; AVBFernwärmeV § 10 Abs. 4; ; AVBFernwärmeV § 32 Abs. 5 S. 2; ; BGB § 93; ; BGB § 94; ; BGB § 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Versorgungsvertrages über die Belieferung mit Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme; Eigentumsverhältnisse an den Versorgungsanlagen in einem Schwimmbad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustandekommen eines Versorgungsvertrages über die Belieferung mit Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme; Eigentumsverhältnisse an den Versorgungsanlagen in einem Schwimmbad

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 229/88

    Begriff der Fernwärme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
    Dementsprechend hat die Rechtsvorgängerin der Klägerin die Vertragsbedingung der AVBFernwärmeV auch dem Wärmeversorgungsvertrag zugrunde gelegt, was im Hinblick auf die vom Verordnungsgeber gegebene Begründung zu dieser Verordnung nicht zwingend eine Verteilung der Fernwärme über ein Verteilungsnetz voraussetzt (vgl. BGHZ 109, 118).

    Die Einbeziehung von Vertragsbedingungen entsprechend der AVBFernwärmeV führt indessen nicht automatisch zu einer Verkehrsauffassung, nach der die Wärmeerzeugungs- bzw. Heizungsanlage nicht zu den wesentlichen Bestandteilen des Gebäudeeigentums bzw. des Eigentums an dem Raum gehören würde, in dem diese Anlage steht (so im Fall BGHZ 109, 118).

  • BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60

    Versorgungsleitungen in Bundesstraßen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
    Insoweit wird wegen der betriebstechnischen Notwendigkeit, das Eigentum an den Versorgungsleitungen von einer Grundstücksgrenze zur nächsten nicht in den Händen jeweils unterschiedlicher Eigentümern vorzufinden, die Annahme eines vorübergehenden Zwecks in sehr weitem Umfang angenommen (vgl. RGZ 87, 43; BGHZ 37, 353, 356 ff.; BGH NJW 1980, 771 unter 2 b; Staudinger/Jickeli/Stieper, BGB, Bearb. 2004, § 94, Rn. 11 mwN.).

    Die Rechtsprechung und Literaturansichten, die wenn auch auf unterschiedlichem Wege die Versorgungsleitungen als bewegliche Sachen dem Eigentümer des Betriebsgrundstücks bzw. des Betriebes für das Verteilungsnetz zuweisen, begründen dies damit, dass andernfalls die streckenweise Unterteilung des Eigentums an diesen Leitungen den Bedürfnissen des Rechtsverkehrs zuwider laufen würde (vgl. BGHZ 37, 353, 357; Bamberger/Roth/Fritzsche, aaO., § 95, Rn. 9).

  • BGH, 27.09.1978 - V ZR 36/77

    Heizkessel als wesentlicher Gebäudebestandteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
    Danach zählen insbesondere Heizungsanlagen zur Herstellung eines Gebäudes, wenn dieses dem dauernden Aufenthalt von Menschen in warmer Luft dienen soll wie Wohngebäude (vgl. BGH aaO) und Schulgebäude (vgl. BGH NJW 1979, 712).

    Nach der Verkehrsauffassung sind solche Gebäude noch nicht fertig, wenn ihnen die Heizungsanlage fehlt (vgl. BGH NJW 1979, 712).

  • BGH, 08.12.1971 - VIII ZR 150/70

    Abschluss eines Pachtvertrages über ein Grundstück mit Vorkaufsrecht - Auslegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
    e) Ein sich aus diesem Eigentumsverlust für die Rechtsvorgängerin der Klägerin ergebender Entschädigungsanspruch nach § 951 BGB bestand daher nur gegenüber der A (vgl. BGH WM 1972, 389 unter 2.).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
    In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (vgl. BGH NJW 1983, 1777 unter I 3 a; NJW 2003, 3131 unter II 1 a; OLGR Jena 2007, 209 jeweils mwN.).
  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83

    Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
    Zwar wird für das Einfügen einer Sache in Ausübung eines zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes an einem Gebäude vermutet, dass diese Einfügung nur vorübergehend gewollt sei (vgl. BGHZ 92, 70 unter II 2 b bb mwN.).
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
    Diese Vermutung wird jedoch widerlegt, wenn sich aus der Nutzungsvereinbarung ergibt, dass die Sache auch nach Ende der Nutzungszeit in dem Gebäude verbleiben soll (vgl. BGHZ 8, 1, 6; 104, 298 unter II 1).
  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
    Dies ist nach der Verkehrsanschauung bei natürlicher Auffassung über das Wesen, den Zweck und die Beschaffenheit des Gebäudes zu beurteilen (vgl. BGHZ 53, 324 unter 2.).
  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
    Diese Vermutung wird jedoch widerlegt, wenn sich aus der Nutzungsvereinbarung ergibt, dass die Sache auch nach Ende der Nutzungszeit in dem Gebäude verbleiben soll (vgl. BGHZ 8, 1, 6; 104, 298 unter II 1).
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
    In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (vgl. BGH NJW 1983, 1777 unter I 3 a; NJW 2003, 3131 unter II 1 a; OLGR Jena 2007, 209 jeweils mwN.).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 166/85

    Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes - Serienmäßig hergestellter Dampfkessel -

  • RG, 02.06.1915 - V 19/15

    Elektrizitätswerk. Bestandteil. Zubehör.

  • BGH, 17.09.1987 - III ZR 222/86

    Rechtmäßigkeit der Annahme von wesentlichen Bestandteilen eines Stallgebäudes bei

  • OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06

    Wer wird Vertragspartner im leitungsgebundenen Versorgungsnetz ?

  • BGH, 19.09.1979 - V ZR 41/77

    Verlegung einer Wasserleitung - Vereinigung von Eigentumsrechten an einer Straße

  • BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68

    Sachen - Vorübergehender Zweck - Einfügung in Gebäude - Bewegliche

  • RG, 29.09.1925 - VI 182/25

    Strombezug aus städtischem Elektrizitätswerk

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