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   OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22   

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https://dejure.org/2024,764
OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22 (https://dejure.org/2024,764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2024 - 16 U 65/22 (https://dejure.org/2024,764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 16 U 65/22 (https://dejure.org/2024,764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 1004 BGB, § 823 BGB, Art 2 MRK, Art 8 MRK, Art 2 GG, Art 1 GG
    Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur Löschung sinn- und kerngleicher Posts

  • JurPC

    Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur Löschung sinn- und kerngleicher Posts

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Facebook - Löschverpflichtung von rechtswidrig geposteten Inhalten

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Meme mit Falschzitat - Nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte kann ein Plattformbetreiber (hier Meta) verpflichtet sein auch sinn- oder kerngleiche Posts zu löschen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines sozialen Netzwerks muss auch gleichartige rechtswidrige Inhalte verhindern / Facebook

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Facebook / Meta muss bei ehrverletzenden Inhalten auch kerngleiche Inhalte und Memes ohne erneute Inkenntnissetzung automatisch löschen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Künast gegen Facebook II

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtswidrige Posts - und die Löschpflicht für sinngleiche Posts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das bewusste Falschzitat auf Facebook

  • lto.de (Pressebericht, 25.01.2024)

    Prüfpflichten von Plattformbetreibern: Renate Künast gewinnt gegen Facebook

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Falschzitate auf Facebook: Plattformbetreiber muss auch sinngleiche Posts löschen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Falschzitate auf Facebook: Plattformbetreiber muss auch sinngleiche Posts löschen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Renate Künast obsiegt, kriegt aber keine Geldentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschpflicht von rechtswidrigen Posts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 494
  • MMR 2024, 334
  • afp 2024, 161
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Mittäterschaft erfordert eine gemeinschaftliche Begehung, also ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken (vgl. § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB) [BGH Urt. v. 22.7.2010 - I ZR 139/08 - Rn. 30 mwN].

    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung auch einen zumindest bedingten Vorsatz in Bezug auf die jeweilige Haupttat einschließlich des Bewusstseins ihrer Rechtswidrigkeit voraus [BGH Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04 - Rn. 31; Urt. v. 22.7.2010 aaO. - Rn. 30].

    Die erforderliche Handlung zur Verhinderung des Erfolgs muss von dem Verpflichteten rechtlich gefordert werden können; sie muss ihm möglich und zumutbar sein [BGH Urt. v. 22.7.2010 aaO. - Rn. 34].

    Der BGH hat zum Markenrecht eine Gehilfenhaftung bei "nachhaltiger" Verletzung von Prüfungspflichten erwogen, allerdings bislang offengelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche anzunehmen ist [Urt. v. 22.7.2010 aaO. - Rn. 33].

  • EuGH, 03.10.2019 - C-18/18

    Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Ein solcher ist nicht erst dann begründet, wenn ein Gericht den Inhalt der dem Hosting-Anbieter zur Kenntnis gebrachten Information für rechtswidrig erklärt hat (der EuGH spricht im Urt. v. 3.10.2018 - C-18/18 - Glawischnig-Piesczek zur Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie "kann u.a."), sondern auch dann, wenn die mit dem Inhalt vermittelte Aussage unstreitig als Falschzitat feststeht und damit deren Rechtswidrigkeit.

    Der EuGH [Urt. v. 3.10.2018 aaO.] ist im Rahmen der Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 200/31 der Empfehlung des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen [Rn. 45 ff] gefolgt, die für die Kerntheorie maßgebliche Rechtsprechung L'Oréal/eBay [vgl. EuGH MMR 2011, 596] auf das Äußerungsrecht zu übertragen, und hat gebilligt, dem Hosting-Anbieter auch eine Verpflichtung zur Entfernung oder Zugangssperrung von sinngleichen Inhalten aufzuerlegen.

    In diesem Zusammenhang sei auch angemerkt, dass - worauf der EuGH ausdrücklich hingewiesen hat - die nationalen Gerichte/Gesetzgeber in Bezug auf die Verfahren, die den Erlass der erforderlichen Maßnahmen ermöglichen, über ein besonders großes Ermessen verfügen [Urt. v. 3.10.2018 aaO. - Rn. 29].

    (3.6.) Ohne Erfolg macht die Berufung schließlich geltend, dass der Generalanwalt in dem Verfahren C-18/18 die Auffassung vertreten hat, dass einem Host-Provider nicht aufgegeben werden kann, der als rechtswidrig eingestuften Äußerung sinngleiche Äußerungen zu entfernen, die von anderen Nutzern gepostet worden sind, so dass er auch nur die Informationen zu durchsuchen braucht, die von dem Nutzer gepostet wurden, der auch die rechtswidrige Information gepostet hat [vgl. Schlussanträge Rn. 72 f].

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung auch einen zumindest bedingten Vorsatz in Bezug auf die jeweilige Haupttat einschließlich des Bewusstseins ihrer Rechtswidrigkeit voraus [BGH Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04 - Rn. 31; Urt. v. 22.7.2010 aaO. - Rn. 30].
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Erforderlich wäre vielmehr eine Kenntnis der Beklagten von konkret drohenden Haupttaten [BGH Urt. v. 12.7.2012 - I ZR 18/11 - Rn. 17].
  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07

    Cybersky

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Solches ist etwa anzunehmen, wenn er vorsätzlich auf künftige Rechtsverletzungen durch Dritte hingewirkt hat [BGH Urt. v. 15.1.2009 - I ZR 57/07 - Rn. 18].
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Dieser ist für ihr Anspruchsziel auch geeignet, weil der Unterlassungsanspruch auch als umfassende Verpflichtung zur Beseitigung eines durch unwahre Tatsachenbehauptung geschaffenen Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung zu verstehen ist, der sich für den Betroffenen als eine sich stetig erneuernde und fortwirkende Quelle der Ehrverletzung darstellt, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann [vgl. BGH Urt. v. 11.11.2014 - VI ZR 18/14 - Rn. 16; Urt. v. 28.7.2015 - VI ZR 340/14 - Rn. 15; Urt. v. 14.3.2017 - VI ZR 721/15 - Rn. 35].
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    (1) Art. 40 EGBGB unterfällt auch der Persönlichkeitsschutz einschließlich sich daraus herleitender Unterlassungsansprüche [BGH Urt. v. 27.2.2018 aaO. - Rn. 22; Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Rn. 15].
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Die Verordnung Nr. 864/2007/EG vom 11.7.2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) ist nicht anwendbar, da gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. g dieser Verordnung außervertragliche Schuldverhältnisse aus der Verletzung der Persönlichkeitsrechte vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen sind [vgl. BGH Urt. v. 27.2.2018 - VI ZR 489/16- Rn. 21].
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Dieser ist für ihr Anspruchsziel auch geeignet, weil der Unterlassungsanspruch auch als umfassende Verpflichtung zur Beseitigung eines durch unwahre Tatsachenbehauptung geschaffenen Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung zu verstehen ist, der sich für den Betroffenen als eine sich stetig erneuernde und fortwirkende Quelle der Ehrverletzung darstellt, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann [vgl. BGH Urt. v. 11.11.2014 - VI ZR 18/14 - Rn. 16; Urt. v. 28.7.2015 - VI ZR 340/14 - Rn. 15; Urt. v. 14.3.2017 - VI ZR 721/15 - Rn. 35].
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Der EuGH [Urt. v. 3.10.2018 aaO.] ist im Rahmen der Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 200/31 der Empfehlung des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen [Rn. 45 ff] gefolgt, die für die Kerntheorie maßgebliche Rechtsprechung L'Oréal/eBay [vgl. EuGH MMR 2011, 596] auf das Äußerungsrecht zu übertragen, und hat gebilligt, dem Hosting-Anbieter auch eine Verpflichtung zur Entfernung oder Zugangssperrung von sinngleichen Inhalten aufzuerlegen.
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch

  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 3 O 188/21

    Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk

  • EuGH, 26.04.2022 - C-401/19

    Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die

  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im

  • OLG Schleswig, 08.05.2023 - 16 U 179/22

    Private Krankenversicherung: Wirksamkeit von Beitragsanpassungen einschließlich

    Die Beklagte macht geltend, ihre Beitragsanpassungen für die Jahre 2013, 2015 und 2017 (nebst GBZ) und 2019 seien gemäß § 203 Abs. 5 VVG hinreichend begründet (Bl. 371ff.); richtigerweise ergebe sich aus den Versicherungsscheinen auch jeweils, welche Tarife betroffen gewesen seien (Bl. 373Rf.,) weswegen die Anpassungen auch von den Oberlandesgerichten Hamm, Dresden, München, Nürnberg, Frankfurt (Anlagen BLD 14 bis 21) und vom hiesigen Senat (16 U 65/22 und 16 U 119/22) für wirksam erachtet worden seien.
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