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   OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17   

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OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17 (https://dejure.org/2018,57193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2018 - 8 UF 97/17 (https://dejure.org/2018,57193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 8 UF 97/17 (https://dejure.org/2018,57193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
    Für den Senat liegt es aber auf der Hand (vergl. BGHZ 100, 203-211), dass die Antragstellerin mindestens grob fahrlässig in Unkenntnis blieb von den rechtsgestaltenden Wirkungen des von ihr initiierten Verfahrens auf vorzeitigen Zugewinnausgleich, wenn nicht sogar positive Kenntnis hatte.

    Jedenfalls hat sie eine (aufgrund der Einfachheit des Rechtskrafteintritt des Anerkenntnisurteils vom 30.10.2009 zu vermutende, vergl. BGHZ 100, 203-211, Rz. 16) eigene Kenntnis/grob fahrlässige Unkenntnis nicht substantiiert bestritten.

  • OLG München, 10.08.2015 - 33 UF 532/15

    Unzulässigkeit einer auf die Feststellung der Anwendbarkeit einer bestimmten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
    Denn ein später begründeter, erster gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt ist zwar nur eines von mehreren denkbaren, jedoch gleichwohl entscheidendes objektives Merkmal, zu welcher Rechtsordnung ein Ehepaar ohne gemeinsame Staatsangehörigkeit und gemeinsamen Aufenthaltsort zur Zeit der Eheschließung die engste Verbindung aufweist (OLG München, Beschluss vom 10. August 2015 - 33 UF 532/15 -, juris, Rz. 18; OLG Köln FamRZ 98, 1590; Palandt/Thorn BGB 77. Aufl. Art. 14 EGBGB Rn. 10).

    Demgegenüber treten dann andere Merkmale wie Meldepflicht, die in der Familie gesprochene Sprache oder die Häufigkeit von Verwandtenbesuchen oder Kollegenvorlieben in einer internationalen Behörde als unerheblich zurück (OLG München, Beschluss vom 10. August 2015 - 33 UF 532/15 -, juris, a.a.O.).

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11

    Verjährungshemmung für Zugewinnausgleichsanspruch durch Stufenklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
    Die Antragstellerin hatte auch zuvor keine sonstigen verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen (wie ausgeführt, genügte die Klageerhebung in der ehemaligen Folgesache aufgrund der Verschiedenheit des Streitgegenstandes nicht - BGH FamRZ 2012, 1296, Rz. 22: "...Es gibt nur einen Anspruch auf Zugewinnausgleich nach geschiedener Ehe , sei es dass er allein aufgrund Gesetzes begründet, sei es dass dieser gesetzliche Anspruch durch vertragliche Vereinbarung der Ehegatten wirksam geändert worden ist..."); insb.
  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
    Denn "... nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Umfang der Rechtskraft und grundsätzlich auch für den Umfang der Verjährungsunterbrechung nach § 209 Abs. 1 BGB (a.F., Anmerkung des Senats) der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGH, Urteile vom 7.2.1995 - VI ZR 201/94 - NJW 1995, 1614 unter II 1 b; vom 23.6.1993 - XII ZR 12/92 - NJW 1993, 2439 unter II 2 b m.w.N.)..." (BGHZ 132, 240-244).
  • OLG München, 01.02.2012 - 3 U 3525/11

    Stufenklage: Zulässigkeit der Rückkehr von der dritten in die zweite Stufe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
    Obgleich die Antragstellerin zum Stufenantrag, §§ 113 I 2 FamFG, 254 ZPO, ohne Antragsänderung im Sinne der §§ 113 I 2 FamFG, 263 ZPO zurückkehrte, §§ 113 I 2 FamFG, 264 Nr. 2 ZPO (vergl. OLG München, Urteil vom 01. Februar 2012 - 3 U 3525/11 -, juris, Rz. 17), ist der Senat berechtigt, auf ihren in der mündlichen Verhandlung insofern gestellten Auskunfts- und Belegvorlageantrag hin den gesamten Stufenantrag abzuweisen und das Gebot der sukzessiven Verhandlung und Bescheidung zu durchbrechen; denn die vom Antragsgegner am 30.03.2018 auch in Bezug auf die Antrags- und Streitgegenstandsänderung erhobene Einrede der Verjährung erfasst auch den aktuell unbeziffert gebliebenen Zahlungsantrag auf der Leistungsstufe und führt zur Unbegründetheit des gesamten Hilfsantrages (vergl. BGH NJW 2002, 1042, 1044).
  • OLG Hamm, 24.10.2017 - 10 U 14/17

    Erbt ein Erbe die Leibrente, die der Erblasser nicht haben wollte?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
    b) Indes steht der Antragstellerin kein Anspruch auf Zugewinnausgleich infolge scheidungsbedingter Beendigung des Güterstandes (diesen macht sie infolge des Wechsels des Hilfsantrages am 12.01.2018 nicht mehr geltend), sondern bestenfalls ein Anspruch auf Zugewinnausgleich infolge vorzeitiger Beendigung des Güterstandes, §§ 1385 ff. BGB, zu; dies bildet indes - selbst bei ggf. identischer Antragstellung - einen anderen Streitgegenstand, da es zur Antragsbegründung des Vortrags eines deutlich anderen Lebenssachverhaltes bedarf (zur Unterschiedlichkeit des Streitgegenstandes bei nachehelichem Unterhalt kraft Scheidung, §§ 1569 ff. BGB, bzw. kraft Versterben des Unterhaltsschuldners nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages, §§ 1933 S. 3, 1569 ff. BGB: AG Erkelenz FamRZ 2018, 710).
  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
    Denn "... nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Umfang der Rechtskraft und grundsätzlich auch für den Umfang der Verjährungsunterbrechung nach § 209 Abs. 1 BGB (a.F., Anmerkung des Senats) der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGH, Urteile vom 7.2.1995 - VI ZR 201/94 - NJW 1995, 1614 unter II 1 b; vom 23.6.1993 - XII ZR 12/92 - NJW 1993, 2439 unter II 2 b m.w.N.)..." (BGHZ 132, 240-244).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2003 - 16 WF 6/03

    Zugewinnausgleich: Rechtsschutzinteresse für Klage auf vorzeitigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
    Dabei ist durch Obergerichte entschieden worden, dass im Falle der Parallelität von Scheidungsverfahren und Verfahren auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft derjenige der nach den §§ 1384, 1386 BGB maßgeblichen Zeitpunkte für die Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung letztlich entscheidend sei, der früher liege (vergl. OLG Hamm, FamRZ 1982, 609f., OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 466).
  • BGH, 23.06.1993 - XII ZR 12/92

    Verjährung des Zahlungsanspruches auf Zugewinnausgleich auch bei Klage wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
    Denn "... nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Umfang der Rechtskraft und grundsätzlich auch für den Umfang der Verjährungsunterbrechung nach § 209 Abs. 1 BGB (a.F., Anmerkung des Senats) der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGH, Urteile vom 7.2.1995 - VI ZR 201/94 - NJW 1995, 1614 unter II 1 b; vom 23.6.1993 - XII ZR 12/92 - NJW 1993, 2439 unter II 2 b m.w.N.)..." (BGHZ 132, 240-244).
  • OLG Hamburg, 14.04.2014 - 2 W 17/11

    Personenstandsverfahren: Anwendbares Recht bei Berichtigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
    c) Demgegenüber endete die Ehe der Beteiligten - aus Sicht deutscher Gerichte und Behörden, die eine Ehescheidung als Vorfrage zu berücksichtigen haben - nicht allein infolge der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs des Gemeindegerichts Stadt2 vom ........2009, wie sie nach der Zurückweisung des hiergegen gerichteten Rechtsmittels der Antragstellerin durch das Kantonalgericht Stadt3 seit 11.11.2009 vorliegt (Bescheid des Präsidenten des OLG Frankfurt am Main vom 16.02.2011, Az. ...), sondern erst ex nunc (OLG Hamburg FamRZ 2014, 1563) infolge der Anerkennung der selben in einem besonderen Verfahren nach den §§ 107 ff. FamFG.
  • OLG Hamm, 02.04.1982 - 5 WF 147/82
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 113/96

    Beachtung des deutschen internationalen Privatrechts bei Sachverhalten mit

  • BGH, 13.12.2000 - XII ZR 278/98

    nach Polen ausgewiesene Ehefrau - § 1361 BGB, Anwendung von Art. 4 Abs. 1 UÜbk.

  • EuGH, 27.03.1979 - 143/78

    De Cavel

  • OLG Schleswig, 28.03.2006 - 12 WF 37/06

    Eheaufhebung: Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts bei Aufhebung einer in

  • OLG Frankfurt, 12.04.2013 - 4 UF 39/12

    Güterrecht: Errungenschaftsgemeinschaft nach portugiesischem Recht

  • KG, 20.12.2006 - 3 UF 59/06

    Internationales Privatrecht: Güterrechtsstatut für ein deutsch-rumänisches

  • OLG Köln, 06.02.1998 - 25 WF 25/98
  • OLG Stuttgart, 07.08.2000 - 5 U 184/99

    Zum sogenannten aktiven Gesamtschuldverhältnis nach griechischem Recht

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