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   OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 6 UF 55/23   

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OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 6 UF 55/23 (https://dejure.org/2023,12905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2023 - 6 UF 55/23 (https://dejure.org/2023,12905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2023 - 6 UF 55/23 (https://dejure.org/2023,12905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 918
 
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  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 477/19

    Ergänzungspflegeschaft und Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 6 UF 55/23
    Der durch die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung des Zeugnisverweigerungsrechts verursachte Eingriff in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG gebietet dabei nicht die Prüfung der Voraussetzungen des gesetzlichen Vertretungsausschlusses - also des Mangels an Verstandesreife und der Aussagebereitschaft des Kindes - durch das Familiengericht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 2392/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - XII ZB 477/19 -, juris).

    Das betroffene Kind musste nicht persönlich angehört werden und auch die Bestellung eines Verfahrensbeistandes war nicht notwendig (BGH Beschluss vom 22. April 2020 - XII ZB 477/19, BeckRS 2020, 11001 Rn. 34, 35, beck-online).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 489/11

    Kindschaftsverfahren: Vertretung des minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 6 UF 55/23
    Der Sorgerechtsentzug erfolgt dabei - anders als bei § 52 StPO und § 81c StPO - nicht kraft Gesetzes, sondern durch die gerichtliche Entscheidung, die den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im konkreten Einzelfall zu beachten hat (zum alten Recht BGH vom 18. Januar 2012, FamRZ 2012, 436; BeckOGK/Kerscher, 1.1.2023, BGB § 1789 Rn. 89).
  • OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14

    Zulässigkeit der Beschwerde eines nicht vertretungsbefugten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 6 UF 55/23
    Auch die Einlegung eines Rechtsmittels durch eine nicht nach § 10 Abs. 2 FamFG vertretungsbefugte Person ist danach wirksam, wenn die vertretende Person nicht zuvor zurückgewiesen worden ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2014 - I-2 Wx 38/14 -, Rn. 29, juris).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 6 UF 55/23
    Der durch die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung des Zeugnisverweigerungsrechts verursachte Eingriff in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG gebietet dabei nicht die Prüfung der Voraussetzungen des gesetzlichen Vertretungsausschlusses - also des Mangels an Verstandesreife und der Aussagebereitschaft des Kindes - durch das Familiengericht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 2392/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - XII ZB 477/19 -, juris).
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