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   OLG Frankfurt, 26.03.2020 - 8 WF 45/20   

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https://dejure.org/2020,7534
OLG Frankfurt, 26.03.2020 - 8 WF 45/20 (https://dejure.org/2020,7534)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.03.2020 - 8 WF 45/20 (https://dejure.org/2020,7534)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. März 2020 - 8 WF 45/20 (https://dejure.org/2020,7534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 FamFG, § 155 Abs 1 FamFG, § 155b FamFG, § 155c FamFG, § 1684 Abs 4 S 3 BGB, ...
    Gegenstand einer Beschleunigungsbeschwerde gemäß § 155c FamFG ist nicht die Überprüfung der Richtigkeit der Verfahrensführung des Amtsgerichts, sondern die Beachtung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots des § 155 Absatz 1 FamFG durch eine daran ausgerichtete ...

  • Justiz Hessen

    § 26 FamFG, § 155 Abs 1 FamFG, § 155b FamFG, § 155c FamFG, § 1684 Abs 4 S 3 BGB, § 18 Abs 3 SGB
    Beachtung des Beschleunigungsgebots nach § 155 Abs. 1 FamFG im Umgangsverfahren

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 26; FamFG 155 Abs. 1; FamFG 155b; FamFG 155c; BGB 1684 Abs. 4 S. 3; SGB VIII 18 Abs. 3
    Beschleunigungsgebot; Beschleunigungsrüge; Beschleunigungsbeschwerde; Umgang, begleitet; Umgangsbegleiter; Verfahrensdauer; Amtsermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 16.03.2017 - 17 WF 31/17

    Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen: Beschleunigungsrüge des Kindesvaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2020 - 8 WF 45/20
    Wegen des dem Amtsgericht bei seiner Verfahrensführung zukommenden Gestaltungsspielraums ist Gegenstand einer Beschleunigungsbeschwerde gemäß § 155 c FamFG nicht die Überprüfung der Richtigkeit der Verfahrensführung des Amtsgerichts, sondern die Beachtung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots des § 155 Absatz 1 FamFG durch eine daran ausgerichtete Verfahrensförderung (OLG Stuttgart FamRZ 2017, 1254 (LS)).

    Dabei prägt und begrenzt das Kindeswohl den Beschleunigungsgrundsatz (OLG Stuttgart FamRZ 2017, 1254 (LS)).

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2020 - 8 WF 45/20
    In einem Umgangsverfahren haben die Familiengerichte bei Vorliegen der Entscheidungsreife des Verfahrens und fehlender Einigung der Kindeseltern zeitnah eine Regelung über den Umgang zu treffen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.08.2005 - 1 BvR 776/05, FamRZ 2006, 1005 (Orientierungssatz); BGH, Beschluss vom 27.10.1993 - XII ZB 88/92, NJW 1994, 312 (LS)).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14

    Ausschluss des Umgangsrechts mit dem Vater wegen Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2020 - 8 WF 45/20
    Wenn aus der Sicht des Amtsgerichts ein begleiteter Umgang vorliegend geboten erscheint, ist das Amtsgericht gehalten, zeitnah - unter Mitwirkung der Kindeseltern gemäß § 27 Abs. 1 FamFG - selbst beim Jugendamt und fachlich geeigneten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nachzuforschen, ob bzw. welche Möglichkeiten der Umgangsbegleitung für den konkreten Fall dort vorhanden sind (zu den gebotenen Ermittlungen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2015 - 5 UF 270/14 , FamRZ 2015, 1730, Rn. 9).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05

    Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2020 - 8 WF 45/20
    In einem Umgangsverfahren haben die Familiengerichte bei Vorliegen der Entscheidungsreife des Verfahrens und fehlender Einigung der Kindeseltern zeitnah eine Regelung über den Umgang zu treffen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.08.2005 - 1 BvR 776/05, FamRZ 2006, 1005 (Orientierungssatz); BGH, Beschluss vom 27.10.1993 - XII ZB 88/92, NJW 1994, 312 (LS)).
  • OLG Braunschweig, 16.08.2021 - 1 WF 97/21

    Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des seelischen Wohls eines Kindes;

    Dabei ist eine Abwägung aller verfahrens- und sachbezogenen Faktoren sowie der subjektiven, personenbezogenen Umstände vorzunehmen, in der neben der Schwierigkeit des Verfahrens und seiner Bedeutung für die Beteiligten auch deren verfahrensrechtliches Verhalten und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Verfahrensfluss zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2020, 8 WF 45/20 - juris Rn. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2020,15 WF 166/20 - juris Rn. 12).

    Denn Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist nicht die Überprüfung einer Verfahrensgestaltung, die aufgrund richterlicher Sachprüfung in Ausübung der Amtsermittlungspflicht aus § 26 Abs. 1 FamFG erfolgt ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2020,15 WF 166/20 - juris Rn 13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2020, 8 WF 45/20 - juris 17; Keidel/Engelhardt, a. a. O., § 155 Rn. 5).

  • OLG Köln, 07.12.2021 - 14 WF 160/21

    Entzug des Sorgerechts Verwerfung einer Beschleunigungsbeschwerde Fehlendes

    Wegen des dem Erstgericht bei seiner Verfahrensführung zukommenden Gestaltungsspielraums ist Gegenstand einer Beschleunigungsbeschwerde gemäß § 155c FamFG nicht die Überprüfung der Richtigkeit der Verfahrensführung des Erstgerichts, sondern allein die Beachtung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots des § 155 Abs. 1 FamFG durch eine daran ausgerichtete Verfahrensförderung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2020 - 8 WF 45/20, juris Rn. 17 = FamRZ 2020, 1117; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2017 - 17 WF 31/17, FamRZ 2017, 1254 (LS)).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2020 - 15 WF 166/20
    Zu berücksichtigen sind dabei neben der Schwierigkeit des Verfahrens, seiner Bedeutung für die Verfahrensbeteiligten sowie der Verfahrensführung und -förderung durch das Gericht auch das Verhalten der Verfahrensbeteiligten im Verfahren (OLG Frankfurt, BeckRS 2020, 5868; OLG Brandenburg, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2023 - 9 WF 156/23
    Dabei ist eine Abwägung aller verfahrens- und sachbezogenen Faktoren sowie der subjektiven, personenbezogenen Umstände vorzunehmen, in der neben der Schwierigkeit des Verfahrens und seiner Bedeutung für die Beteiligten auch deren verfahrensrechtliches Verhalten und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Verfahrensfluss zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. März 2020, Az. 8 WF 45/20 - Rdnr. 17 bei juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 3. Familiensenat, Beschluss vom 28. Juli  2020, Az. 15 WF 166/20 - Rdnr. 12 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2023 - 9 WF 156/23
    Dabei ist eine Abwägung aller verfahrens- und sachbezogenen Faktoren sowie der subjektiven, personenbezogenen Umstände vorzunehmen, in der neben der Schwierigkeit des Verfahrens und seiner Bedeutung für die Beteiligten auch deren verfahrensrechtliches Verhalten und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Verfahrensfluss zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. März 2020, Az. 8 WF 45/20 - Rdnr. 17 bei juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 3. Familiensenat, Beschluss vom 28. Juli 2020, Az. 15 WF 166/20 - Rdnr. 12 bei juris).
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