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   OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13   

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https://dejure.org/2019,91974
OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13 (https://dejure.org/2019,91974)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.12.2019 - 8 U 142/13 (https://dejure.org/2019,91974)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Dezember 2019 - 8 U 142/13 (https://dejure.org/2019,91974)
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Volltextveröffentlichung

  • erbrechtsiegen.de

    Begründungserfordernis bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.10.2019 - X ZR 48/17

    Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13
    Nach herrschender Meinung und inzwischen auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat uneingeschränkt einschließt, muss der Widerruf den Widerrufsgrund erkennen lassen bzw. ein Widerrufsgrund angeben werden (MK-BGB/Koch, Schuldrecht Bes. Teil 1, 6. Auflage, § 531 BGB Rdnr. 3 m. w. Nachw.; Staudinger, BGB, § 516-534, § 531 BGB Rdnr. 2; BGH Urteil vom 22.10.2019 - X ZR 48/17 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat ebenfalls anschließt, setzt der Widerruf einer Schenkung gemäß § 530 BGB objektiv eine Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere voraus, die subjektiv einer tadelswerten Gesinnung entspringen muss, das heißt, die Verfehlung muss Ausdruck einer Gesinnung des Beschenkten sein, die im erheblichen Maße die Dankbarkeit vermissen lässt, die der Schenker erwarten kann (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.2019 - X ZR 48/17 - m. w. Nachw. d. Rspr. des BGH; Staudinger, a.a.O. § 530 BGB Rdnr. 4 m. w. Nachw.; Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 530 BGB Rdnr. 5).

  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10

    Schenkung: Begriff der gemischten Schenkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besagt nämlich der bloße Hinweis darauf, dass ein Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergeben werde, nichts über die Unentgeltlichkeit (BGH NJW 2012, S. 605; BGH NJW-RR 1996, S. 154).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13
    Damit kann im vorliegenden Rechtstreit dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Übertragung des Alleineigentums am Grundstück Straße1 ... und des jeweils 1/3 Miteigentumsanteils an den übrigen Grundstücken seitens der Erblasserin auf den Beklagten überhaupt um eine Schenkung gem. § 516 BGB oder im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragenen und noch valutierenden Grundpfandrechte lediglich um eine gemischte Schenkung mit der Folge gehandelt hat, dass der Erblasserin nicht die Rückübertragung des Eigentums, sondern nur Wertersatz verlangen könnte (vgl. hierzu allg.: BGH NJW 2012, S. 204; BGH NJW 1993, S. 1577; BGH NJW 1989, S. 2122).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13
    § 2229 BGB Rdnr. 8 ff.; BayObLG FamRZ 2000, S. 701; FamRZ 2002, S. 1066).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 181/91

    Hartnäckige Erfüllungsverweigerung als schwere Verfehlung des Beschenkten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13
    Damit kann im vorliegenden Rechtstreit dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Übertragung des Alleineigentums am Grundstück Straße1 ... und des jeweils 1/3 Miteigentumsanteils an den übrigen Grundstücken seitens der Erblasserin auf den Beklagten überhaupt um eine Schenkung gem. § 516 BGB oder im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragenen und noch valutierenden Grundpfandrechte lediglich um eine gemischte Schenkung mit der Folge gehandelt hat, dass der Erblasserin nicht die Rückübertragung des Eigentums, sondern nur Wertersatz verlangen könnte (vgl. hierzu allg.: BGH NJW 2012, S. 204; BGH NJW 1993, S. 1577; BGH NJW 1989, S. 2122).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90

    Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13
    Die Zulässigkeit einer solchen Klage ist zu bejahen, wenn als besondere Prozessvoraussetzung die Vorgreiflichkeit des festzustellenden Rechtsverhältnisses für die Entscheidung über die Hauptsache gegeben ist, was auch schon dann angenommen werden kann, wenn das streitgegenständliche Rechtsverhältnis womöglich über den gegenwärtigen Prozess hinaus zwischen den Parteien Bedeutung gewinnen kann (BGH NJW 1992, S. 1897 m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50

    Übergabevertrag. Positive Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13
    Vielmehr genügt es, wenn die Erklärung inhaltlich den Willen des Schenkers erkennen lässt, sich von der Schenkung loszusagen (BGH NJW 1952, S. 20).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 450/02

    Streitwert bei Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13
    Die von den Klägerinnen erhobene Zwischenfeststellungsklage wirkte sich nämlich nicht streitwerterhöhend aus, weil deren wirtschaftliche Bedeutung nicht über den im Übrigen erhobenen Klageantrag hinausreicht und deshalb kein weitergehender Streitwert anzusetzen ist (vgl. hierzu allg.: BGH Beschl. v. 12.03.2003 - IV ZR 450/02 -).
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13
    § 2229 BGB Rdnr. 8 ff.; BayObLG FamRZ 2000, S. 701; FamRZ 2002, S. 1066).
  • OLG Hamm, 07.12.2016 - 11 U 41/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13
    Soweit die Testierfähigkeit wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit in Frage steht, ist ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen, bis die Testierunfähigkeit bis zur vollen Gewissheit des Gerichts feststeht, weil die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet (BayObLG Beschluss vom 11.04.1996 - I ZBR 163/95 - Beschluss vom 29.11.1995 - I ZBR 191/94 - OLG Hamm Urt. vom 07.12.2016 - 11 U 41/07 - m. w. Nachw. d. Rspr.).
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