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   OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 20 W 143/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48486
OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 20 W 143/18 (https://dejure.org/2018,48486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.07.2018 - 20 W 143/18 (https://dejure.org/2018,48486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 20 W 143/18 (https://dejure.org/2018,48486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 49 PStG, § 51 PStG, Art. 10 Abs. 1 EGBGB, Art. 5 Abs. 2 EGBGB, Art. 47 Abs. 1 EGBGB, § 1617 BGB
    Personenstandsverfahren: Angleichung für Familiennamen des Kindes bei somalischen Namensketten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personenstandsverfahren: Angleichung für Familiennamen des Kindes bei somalischen Namensketten

  • Wolters Kluwer

    Personenstandsverfahren: Angleichung für Familiennamen des Kindes bei somalischen Namensketten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Namensführung eines Kindes somalischer Herkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angleichung für Familiennamen des Kindes bei somalischen Namensketten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Angleichung für Familiennamen des Kindes bei somalischen Namensketten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 101/14

    Eheregistereintragung einer gemischtnationalen Ehe: Ehename eines indonesischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 20 W 143/18
    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach deutschem Namensrecht grundsätzlich nicht mehrere Eigennamen zum Familiennamen bestimmt werden können, weil das deutsche Recht einen mehrgliedrigen Familiennamen im Regelfall nicht zulässt (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 101/14 = StAZ 2015, 78; Staudinger/Hausmann/Hepting, BGB, Bearb. 2013, Art. 47 EGBGB Rn. 40; NK-BGB/Mankowski 2. Aufl. Art. 47 EGBGB Rn. 22; Henrich StAZ 2007, 197, 198; Hepting StAZ 2008 161, 167 f.; jurisPK-BGB/Janal 7. Aufl. Art. 47 EGBGB Rn. 5; MünchKommBGB/Birk, 5. Aufl., Art. 47 EGBGB Rn. 27).
  • OLG Köln, 06.11.2014 - 2 Wx 253/14

    Wahl des Familiennamens durch Personen irakischer Herkunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 20 W 143/18
    Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob bei einer aus mehreren Eigennamen zusammengesetzten Namenskette Nr. 1 oder Nr. 2 des Art. 47 Abs. 1 EGBGB heranzuziehen ist (vgl. für die Anwendung der Nr. 2 bei einer Namenskette nach irakischem Recht OLG München StAZ 2015, 58 und OLG Köln StAZ 2015, 275).
  • OLG München, 17.09.2014 - 31 Wx 348/14

    Personenstandsverfahren: Recht eines aus dem Irak stammenden, eingebürgerten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 20 W 143/18
    Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob bei einer aus mehreren Eigennamen zusammengesetzten Namenskette Nr. 1 oder Nr. 2 des Art. 47 Abs. 1 EGBGB heranzuziehen ist (vgl. für die Anwendung der Nr. 2 bei einer Namenskette nach irakischem Recht OLG München StAZ 2015, 58 und OLG Köln StAZ 2015, 275).
  • OLG München, 15.09.2011 - 31 Wx 273/11

    Personenstandssache: Legitimationswirkung eines mit einem einschränkenden Vermerk

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 20 W 143/18
    Zutreffend ist das Amtsgericht, auf dessen Ausführungen insoweit Bezug genommen wird, davon ausgegangen, dass die Namensführung des Kindes sich im vorliegenden Fall nach Art. 10 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 EGBGB wegen des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes und der nicht eindeutig nachweisbaren somalischen Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht richtet (vgl. zum unzureichenden Verwaltungs- und Urkundsverfahren in Somalia auch OLG München FGPrax 2011, 298).
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