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   OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114 - 115/17, 1 Ws 114/17, 1 Ws 115/17   

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https://dejure.org/2018,6906
OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114 - 115/17, 1 Ws 114/17, 1 Ws 115/17 (https://dejure.org/2018,6906)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2018 - 1 Ws 114 - 115/17, 1 Ws 114/17, 1 Ws 115/17 (https://dejure.org/2018,6906)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2018 - 1 Ws 114 - 115/17, 1 Ws 114/17, 1 Ws 115/17 (https://dejure.org/2018,6906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 1 GewSchG, Art 3 MRK, § 252 StPO, § 210 FamFG, § 214 Abs 1 S 1 FamFG
    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot von Zeugenangaben gegenüber einem Urkundsbeamten des Familiengerichts; Annahme eines unbenannten besonders schweren Falls der Nötigung; Pflicht zur ermittlungsrichterlichen Vernehmung des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit der Angaben eines Zeugen gegenüber dem Urkundsbeamten des Familiengerichts zur Wirkung einer Gewaltsschutzanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit der Angaben eines Zeugen gegenüber dem Urkundsbeamten des Familiengerichts zur Wirkung einer Gewaltsschutzanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot und die Angaben vor einem Familiengericht zur Wirkung einer ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Beweisverwertungsverbot für Angaben zur beantragten Gewaltschutz-Schutzanordnung

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Beim Gewaltschutzantrag gilt nicht das Beweisverwertungsverbot des § 252 StPO

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Beim Gewaltschutzantrag gilt nicht das Beweisverwertungsverbot des § 252 StPO

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trotz Zeugnisverweigerungsrecht der Ehefrau können ihre Angaben vor einem Familiengericht im Strafprozess verwertet werden - Beweisverwertungsverbot des § 252 der Strafprozessordnung greift nicht

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Besonders schwerer Fall der Nötigung bei sog. häuslicher Gewalt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
    a) Ein Täter, der lediglich Handlungen außerhalb des Tatbestands vorgenommen hat, setzt unmittelbar zur Tat an, wenn diese außertatbestandlichen Zwischenschritte nach seiner Vorstellung der Verwirklichung eines Tatbestandmerkmals räumlich und zeitlich unmittelbar vorgelagert sind oder nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollten (st. Rspr., statt aller BGH, Beschl. v. 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15, BeckRS 2015, 14755; Fischer, a.a.O., § 22 Rn. 9 ff. m.w.N.).

    Hingegen schließen (Zwischen-)Handlungen ein unmittelbares Ansetzen nicht aus, wenn sie als Bestandteil der Tathandlung erscheinen, weil sie zeitlich und räumlich an sie angrenzen und mit ihr - im Falle der Ausführung der Tathandlung - eine Einheit bilden (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2015, a.a.O.; Urt. v. 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759).

    Dies kann auch für ein notwendiges Mitwirken des Opfers gelten (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2015, a.a.O.).

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
    Im Wege einer entsprechenden Anwendung der Norm sollen auch frühere vernehmungsbasierte Aussagen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten in einem Zivilrechtsstreit erfasst sein (BGH, Urt. v. 2. Mai 1962 - 2 StR 132/62, BGHSt 17, 324, 327 f.; vgl. BGH, Urt. v. 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 388 f.; BGH, Urt. v. 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229, 2230), da sich ein Zeuge, der in einem Zivilrechtsstreit oder aber in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Aussagen zu machen hat, die geeignet sind, einen Angehörigen zu belasten, in einer Lage befindet, die derjenigen des Zeugen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vergleichbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 20. März 1990, a.a.O.; Urt. v. 25. März 1998, a.a.O.; vgl. ferner MünchKomm-StPO/Ellbogen § 252 Rn. 23 m.w.N.; Rogall in FS Otto, 2007, S. 973, 985 f.).

    Unabhängig von der jeweils zugrunde liegenden Prozessordnung bleibt für eine Verwertung im Strafverfahren aber erkennbar stets maßgeblich, ob die Angaben des Zeugnisverweigerungsberechtigten im Zuge einer amtlich initiierten Vernehmung erfolgten (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 387 f.; BGH Beschl. v 21. September 2004 - 3 StR 185/04, NJW 2005, 765, 766; ferner nur SSW-StPO/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl. § 252 Rn. 9).

    Dies gilt gleichermaßen für Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die er von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige (§ 158 StPO) oder aber bei sonstigen Verlangen nach behördlichem Einschreiten "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (BGH, Urt. v. 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; hierzu ferner BGH, Urt. v. 30. Oktober 1951 - 1 StR 67/51, BGHSt 1, 373, 374 f.; BGH, Urt. v. 25. März 1980 - 5 StR 36/80, BGHSt 29, 230, 232; BGH, Urt. v. 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 389; BGH, Urt. v. 21. Juli 1994 - 1 StR 83, 94, BGHSt 40, 211, 215; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1969 - 1 StR 57/69, GA 1970, 153, 154; BGH, Urt. v. 30. Juni 1988 - 1 StR 150/88, NStZ 1988, 561, 562 f.; ferner SK-StPO/Velten, 5. Aufl. § 252 Rn. 16).

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
    Im Wege einer entsprechenden Anwendung der Norm sollen auch frühere vernehmungsbasierte Aussagen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten in einem Zivilrechtsstreit erfasst sein (BGH, Urt. v. 2. Mai 1962 - 2 StR 132/62, BGHSt 17, 324, 327 f.; vgl. BGH, Urt. v. 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 388 f.; BGH, Urt. v. 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229, 2230), da sich ein Zeuge, der in einem Zivilrechtsstreit oder aber in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Aussagen zu machen hat, die geeignet sind, einen Angehörigen zu belasten, in einer Lage befindet, die derjenigen des Zeugen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vergleichbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 20. März 1990, a.a.O.; Urt. v. 25. März 1998, a.a.O.; vgl. ferner MünchKomm-StPO/Ellbogen § 252 Rn. 23 m.w.N.; Rogall in FS Otto, 2007, S. 973, 985 f.).

    Dies gilt gleichermaßen für Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die er von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige (§ 158 StPO) oder aber bei sonstigen Verlangen nach behördlichem Einschreiten "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (BGH, Urt. v. 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; hierzu ferner BGH, Urt. v. 30. Oktober 1951 - 1 StR 67/51, BGHSt 1, 373, 374 f.; BGH, Urt. v. 25. März 1980 - 5 StR 36/80, BGHSt 29, 230, 232; BGH, Urt. v. 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 389; BGH, Urt. v. 21. Juli 1994 - 1 StR 83, 94, BGHSt 40, 211, 215; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1969 - 1 StR 57/69, GA 1970, 153, 154; BGH, Urt. v. 30. Juni 1988 - 1 StR 150/88, NStZ 1988, 561, 562 f.; ferner SK-StPO/Velten, 5. Aufl. § 252 Rn. 16).

    Zwar soll die Tatsache, dass ein Zeuge von sich aus Kontakt zu einer Behörde aufnimmt, jedenfalls in den Fällen, in denen die staatliche Stelle von Amts wegen tätig werden muss, für sich allein nicht ohne weiteres ausreichen, um die Verwertbarkeit der entsprechenden Angaben zu begründen (BGH, Urt. v. 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229).

  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

    Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
    Der Vernehmungsbegriff ist zwar weit auszulegen und erfasst - unabhängig davon, ob die Angaben förmlich protokolliert oder nur in einem internen Vermerk festgehalten werden - alle Bekundungen über wahrgenommene Tatsachen auf Grund einer offen von einem staatlichen Organ durchgeführten Befragung (BGH, Beschl. v 21. September 2004 - 3 StR 185/04, NJW 2005, 765, 766; LR/Sander/Cirener, 26. Aufl., § 252 Rn. 11 f. m.w.N.).

    Unabhängig von der jeweils zugrunde liegenden Prozessordnung bleibt für eine Verwertung im Strafverfahren aber erkennbar stets maßgeblich, ob die Angaben des Zeugnisverweigerungsberechtigten im Zuge einer amtlich initiierten Vernehmung erfolgten (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 387 f.; BGH Beschl. v 21. September 2004 - 3 StR 185/04, NJW 2005, 765, 766; ferner nur SSW-StPO/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl. § 252 Rn. 9).

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
    Nur er kann - als Garant und Sachverwalter auch einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 2015 - 2 BvR 1849, 2718 u. 2808/11, BVerfGE 139, 245, 274 f.) - das zur Sicherung einer effektiven Strafverfolgung notwendige Beweissurrogat unverzüglich schaffen.
  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
    Hat der Täter noch ein zwischengeschaltetes Geschehen vorgesehen, das nach der Tatplanung keinen notwendigen Teil des zur Tatbestandsverwirklichung führenden Handlungsablaufs darstellt, liegt kein unmittelbares Ansetzen vor (BGH, Urt. v. 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NStZ 2002, 309).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
    (1) Maßgebend für die Annahme eines unvertypten besonders schweren Falles ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschl. v. 21. Juni 1977 - 2 BvR 308/77, BVerfGE 45, 363) - im rechtlichen Ausgangspunkt, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 29. November 1989 - 2 StR 319/89, NJW 1990, 1489).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
    a) Ausgangspunkt für die Frage, ob ein strafbefreiender Rücktritt vorliegt, ist das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung ("Rücktrittshorizont"; st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17

    BGH hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
    Getragen von der einheitlichen Bedrohungslage in der Wohnung gehören die einzelnen Nötigungshandlungen zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit (vgl. zur tatbestandlichen Handlungseinheit bei der Erpressung im Falle mehrere Angriffsmittel, BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, BeckRS 2017, 129965).
  • BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80

    Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
    Hingegen schließen (Zwischen-)Handlungen ein unmittelbares Ansetzen nicht aus, wenn sie als Bestandteil der Tathandlung erscheinen, weil sie zeitlich und räumlich an sie angrenzen und mit ihr - im Falle der Ausführung der Tathandlung - eine Einheit bilden (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2015, a.a.O.; Urt. v. 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759).
  • OLG Saarbrücken, 10.06.2016 - 1 Ws 64/16

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Gewöhnlicher Aufenthalt eines in

  • EGMR, 17.12.2009 - 32704/04

    DENIS VASILYEV v. RUSSIA

  • LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 25 T 555/14

    Keine Bescheinigungsgebühr für sog. Wirksamkeitsbescheinigung, wenn keine Prüfung

  • EGMR, 28.05.2013 - 3564/11

    EREMIA v. THE REPUBLIC OF MOLDOVA

  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 319/89

    Strafbarkeit wegen Kindesentziehung - Besonders schwerer Fall der

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des

  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

  • BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62

    Einschränkung des Urkundenbeweises durch Ausschluss der Protokollverlesung -

  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88

    Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag

  • BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86

    Prüfung; Entscheidungsbefugnis; Beschwerdegericht; Sofortige Beschwerde;

  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 57/69

    Vorwurf der Vornahme unzüchtiger Handlungen an der eigenen Tochter - Umfang des

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23

    Zeugnisverweigerungsrecht, Angaben beim FamG, vernehmungsähnlich Situation

    § 252 StPO steht einer Verwertung dieser Angaben auch dann nicht entgegen, wenn die Zeugin bei Antragstellung auf die - für sich unverwertbare - Aussage ihrer polizeilichen Vernehmung Bezug nimmt und eine Abschrift des polizeilichen Vernehmungsprotokolls dem Antrag beifügt (Anschluss an OLG Hamburg, Beschl. v. 8. März 2018 - 1 Ws 114/17, BeckRS 2018, 3916).

    Unabhängig von der jeweils zugrundeliegenden Prozessordnung bleibt für eine Verwertung im Strafverfahren aber erkennbar stets maßgeblich, ob die Angaben des Zeugnisverweigerungsberechtigten im Zuge einer amtlich initiierten Vernehmung erfolgten (BGH NJW 1990, 1859; OLG Hamburg, Beschl. v. 8.3.2018 - 1 Ws 114/17, BeckRS 2018, 3916).

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