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   OLG Hamburg, 09.04.2024 - 5 Ws 19/24   

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https://dejure.org/2024,7799
OLG Hamburg, 09.04.2024 - 5 Ws 19/24 (https://dejure.org/2024,7799)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.2024 - 5 Ws 19/24 (https://dejure.org/2024,7799)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 2024 - 5 Ws 19/24 (https://dejure.org/2024,7799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    KCanG: Neue "nicht geringe Menge" bei Cannabis?

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    KCanG: Neue "nicht geringe Menge" bei Cannabis?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.04.2024 - 5 Ws 19/24
    Diese Bestimmung hat der BGH in seinem Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84 (NJW 1985, 1404) dahingehend vorgenommen, dass der Grenzwert bei einer Mindestwirkstoffmenge von 7, 5 g THC erreicht ist.

    Als Maß der Vervielfachung dieses Wertes hat der BGH in den vorgenannten Entscheidungen den Faktor 500 gewählt, wobei der Wahl dieses Faktors ein Abgleich mit der - als weitaus höher angenommenen und mit dem Faktor 150 bemessenen - Gefährlichkeit von Heroin zugrunde liegt (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, unter I.1.d) der Urteilsgründe).

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.04.2024 - 5 Ws 19/24
    Auf einen Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG hat der BGH diese Grenzziehung mit Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 (NJW 1996, 794) bestätigt und gegen Einwände verteidigt.

    Dies führt zu einer Menge von 500 x 15 mg, mithin 7, 5 g. Soweit der BGH sich zur Bemessung des Faktors der Vervielfachung auf Fragen der Gefährlichkeit gestützt hat, ist er im Anschluss an den Beschluss des BVerfG vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 (BVerfGE 90, 145 ff.) von Folgendem ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, Rn. 16 bis 18):.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.04.2024 - 5 Ws 19/24
    Dies führt zu einer Menge von 500 x 15 mg, mithin 7, 5 g. Soweit der BGH sich zur Bemessung des Faktors der Vervielfachung auf Fragen der Gefährlichkeit gestützt hat, ist er im Anschluss an den Beschluss des BVerfG vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 (BVerfGE 90, 145 ff.) von Folgendem ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, Rn. 16 bis 18):.
  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.04.2024 - 5 Ws 19/24
    Wird der Angeklagte verurteilt, so setzt die gleichzeitige Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 268b StPO keine gesonderte Prüfung und Begründung des dringenden Tatverdachts voraus; denn dieser wird bereits durch die verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 2 StE 4/02-5 - StB 20/03 = StV 2004, 142).
  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für

    Vorgaben hinsichtlich eines zu wahrenden "Abstands" zu den erlaubten Besitzmengen ergeben sich aus den Regelungen des Konsumcannabisgesetzes nicht (so auch Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 9. April 2024 - 5 Ws 19/24).

    Wenngleich die Absenkung der in § 34 KCanG vorgesehenen Strafrahmen gegenüber den vormals geltenden Straftatbeständen des Betäubungsmittelgesetzes zeigt, dass der Gesetzgeber die unter Strafe gestellten Handlungen nunmehr für weniger strafwürdig hält als zuvor, ergeben sich daraus keine Folgerungen für die Frage, ab welcher Mengengrenze der Handel mit Cannabis der gegenüber dem Grundtatbestand verschärften Strafandrohung des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG unterliegen soll (so auch Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 9. April 2024 - 5 Ws 19/24).

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