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OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 81/00 |
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Abonnement-Fernsehen
keine analoge Anwendung von § 2 Nr. 2 VerbrKrG (nunmehr § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>) auf "Premiere"-Vertrag, kein Rücktrittsrecht nach § 7 Abs. 1 VerbrKrG;
(Hinweis: Revision gegen diese Entscheidung zurückgewiesen: BGH, 13.3.03, Az. I ZR 290/00)
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerbrKrG §
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Dienstleistungsverträge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.03.2000 - 315 O 780/99
- OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 81/00
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00
Papierfundstellen
- K&R 2001, 362
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94
Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages
Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 81/00
Der Bundesgerichtshof hat sich in diesem Zusammenhang zwar in seiner von beiden Parteien angeführten Entscheidung vom 14.12.1994 (NJW 95, 722 (724" ausdrücklich nur zur Rechtsfolgenseite geäußert und angenommen, die in § 2 VerbrKrG enumerativ aufgeführten Bestimmungen, die auf die dort geregelten Geschäfte anwendbar sein sollen, seien abschließend geregelt. - LG Hamburg, 08.03.2000 - 315 O 780/99
Anwendung des VerbrKrG auf Pay-TV-Abonnementverträge
Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 81/00
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8.3.2000 - AZ: 315 O 780/99 abzuändern und die Klage abzuweisen.