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OLG Hamburg, 24.06.1986 - 7 U 21/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Erhöhung eines vertraglich vereinbarten Entgelts für ein eingetragenes Dauerwohnrecht; Vorliegen einer grundlegenden Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.01.1986 - 10 O 305/85
- OLG Hamburg, 11.03.1986 - 7 U 21/86
- OLG Hamburg, 24.06.1986 - 7 U 21/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 467
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66
Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.1986 - 7 U 21/86
Das Dauerwohnrecht unterliegt den mietpreisrechtlichen Vorschriften auch nicht, weil es kein den Miet- und Pachtverhältnissen ähnliches Nutzungsverhältnis darstellt (vergl. dazu Reichsgerichtsrätekommentar, 12. Auflage, WEG, vor § 31 Randnote 14, siehe dazu auch BGHZ 52, S. 234). - BGH, 18.05.1979 - V ZR 237/77
Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinn des § 9a Abs. 1 …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.1986 - 7 U 21/86
Zwar wird in der Rechtsprechung (vergl. dazu u.a. BGHZ 75, S. 279 ff. - 283 -, Band 87, S. 198 ff - 199 -, BGH in NJW in 1980 S. 2519 ff. - 2520 -) im Zusammenhang mit § 9 a der Erbbaurechtsverordnung der Maßstab für die Beurteilung der Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in dem aus den - im jeweiligen Bezugszeitraum - eingetretenen prozentualen Steigerungen einerseits der Lebenshaltungskosten und andererseits der Einkommen gebildeten Mittelwert gesehen.