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   OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21   

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https://dejure.org/2021,37556
OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21 (https://dejure.org/2021,37556)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2021 - 12 UF 128/21 (https://dejure.org/2021,37556)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2021 - 12 UF 128/21 (https://dejure.org/2021,37556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1684 Abs 4 S 3 BGB, § 474 Abs 1 StPO
    Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts zum Wohl des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    I. Eine im Umgangsverfahren unzulässige Teilentscheidung liegt vor, wenn in einem Hauptsacheverfahren der Umgang nur für einen begrenzten Zeitraum von einem halben Jahr gegen den Willen der Eltern konkret geregelt wird, ohne dass für eine Fortführung des Umgangs eine ...

  • rechtsportal.de

    Unzulässige verdeckte Teilentscheidung über die Regelung eines Umgangs Anordnung einer isolierten Umgangsbegleitung Abschätzung der Gefährdung des Wohls der Kinder durch Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1450
  • FamRZ 2021, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 17.09.2018 - 4 UF 62/18

    Endenscheidung über Billigung eines Vergleichs nach § 156 Abs. 2 FamFG

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21
    Eine entsprechend nicht ausreichende Regelung des Umgangs liegt vor, wenn in einem Hauptsacheverfahren der Umgang nur für einen begrenzten Zeitraum von einem halben Jahr gegen den Willen der Eltern konkret geregelt wird, ohne dass für eine Fortführung des Umgangs eine konkrete Perspektive besteht (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. April 2021 - 8 UF 71/21, juris Rn. 11, NZFam 2021, 651; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. September 2019 - 4 UF 62/18, juris Rn. 12, FamRZ 2019, 214; Staudinger/Dürbeck (2019) BGB § 1684 Rn. 467, 505).

    Die Mutter lehnt mit Blick auf den von ihr dem Vater vorgeworfenen Drogenkonsum, eine daraus resultierende drogeninduzierte Psychose und eine fehlende Einsicht in die Erkrankung den Umgang ab, so dass es insoweit jedenfalls an einer für eine Teilregelung notwendigen Anschlussperspektive an einen begleiteten Umgang fehlt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. September 2019 - 4 UF 62/18, juris Rn. 12).

  • OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 8 UF 71/21

    Zur Zulässigkeit eines Teilbeschlusses in einem Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21
    Eine entsprechend nicht ausreichende Regelung des Umgangs liegt vor, wenn in einem Hauptsacheverfahren der Umgang nur für einen begrenzten Zeitraum von einem halben Jahr gegen den Willen der Eltern konkret geregelt wird, ohne dass für eine Fortführung des Umgangs eine konkrete Perspektive besteht (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. April 2021 - 8 UF 71/21, juris Rn. 11, NZFam 2021, 651; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. September 2019 - 4 UF 62/18, juris Rn. 12, FamRZ 2019, 214; Staudinger/Dürbeck (2019) BGB § 1684 Rn. 467, 505).

    Gegebenenfalls ist vom Amtsgericht zunächst im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG eine Umgangsregelung über einen begleiteten Umgang zu treffen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. April 2021 - 8 UF 71/21, juris Rn. 12, NZFam 2021, 651) und auf der Basis der weiteren Erkenntnisse über eine längerfristige Umgangsanordnung zu entscheiden.

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21
    Es ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 25. April 2014 1 - BvR 3326/14, juris Rn, 17, NJW 2015, 2561).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21
    Das Verfahren muss aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16, juris Rn. 21, FamRZ 2016, 1917; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 41/18, juris Rn. 13, FamRZ 2019, 115).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18

    Umgangsrechtsverfahren: Statthaftigkeit und Begründetheit eines an das

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21
    Das Verfahren muss aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16, juris Rn. 21, FamRZ 2016, 1917; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 41/18, juris Rn. 13, FamRZ 2019, 115).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 135/18

    Zur Frage, ob Umgangspflegern eine Vergütung für von ihnen durchgeführte

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21
    Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht neben der Umgangspflegschaft auch die Anwesenheit des Umgangspflegers bei den Umgangskontakten ausdrücklich angeordnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 135/18, juris Rn. 24, FamRZ 2019, 199).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21
    Demgemäß hat das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen; es darf sich aber jedenfalls im Regelfall nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Regelung beschränken (BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15, juris Rn. 17, FamRZ 2016, 1058).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2023 - 20 UF 25/23

    Aufhebung und Zurückverweisung eines familiengerichtlichen Verfahrens bei

    Eine nicht ausreichende Regelung des Umgangs liegt auch dann vor, wenn in einem Hauptsacheverfahren der Umgang nur für einen begrenzten Zeitraum von einem halben Jahr gegen den Willen der Eltern konkret geregelt wird, ohne dass für eine Fortführung des Umgangs eine konkrete Perspektive besteht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24. August 2021 - 12 UF 128/21, juris, Rn. 16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. September 2022 - 3 UF 86/22, juris, Rn. 7).
  • OLG Köln, 09.05.2022 - 14 UF 9/22

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Umgangsverfahrens durch Zeitablauf und

    Hierin könnte eine unzulässige Teilentscheidung zu sehen sein, da die Hauptsache dadurch nicht abschließend geregelt worden ist, da nur für wenige Monate eine gerichtliche Anordnung erfolgte (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24. August 2021 - 12 UF 128/21 -, juris).
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