Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4661
OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24 (https://dejure.org/2024,4661)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2024 - 1 Ws 10/24 (https://dejure.org/2024,4661)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2024 - 1 Ws 10/24 (https://dejure.org/2024,4661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,4661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Haft: Unüberwachter Besuch beim Mitbeschuldigten - Verteidiger/Rechtsanwalt unter Generalverdacht?

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Haft: Unüberwachter Besuch beim Mitbeschuldigten - Verteidiger/Rechtsanwalt unter Generalverdacht?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14

    Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
    (1) Über die bloße Freiheitsentziehung hinausgehende Beschränkungen auf der Grundlage von § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn für eine Gefährdung des Haftzwecks konkrete Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14, juris Rn. 18; OLG Celle, Beschl. v. 22. Februar 2019 - 3 Ws 67/19, juris Rn. 10 f.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26. September 2018 - 1 Ws 207/18, juris Rn. 3; KG Berlin, Beschl. v. 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13, juris Rn. 11).

    Dementsprechend ist gerade im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität die Anordnung von Beschränkungen nach § 119 Abs. 1 Satz 1 StPO oftmals geboten, da erfahrungsgemäß damit zu rechnen ist, dass ein Beschuldiger auf andere, namentlich auf Beteiligte der Betäubungsmittelgeschäfte, unlauter einwirken wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14 -, Rn. 19, BeckRS 2014, 59292).

  • KG, 07.08.2014 - 1 Ws 52/14

    Vollzug der Untersuchungshaft: Trennung des Angeklagten von einem Mitangeklagten

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
    Absprachen zwischen Mittätern im Hinblick auf das Vorgehen im Prozess, insbesondere hinsichtlich des Einlassungsverhaltens, liegen jedenfalls in den Fällen nahe, in denen die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. KG, Beschl. v. 7. August 2014 - 1 Ws 52/14, NStZ-RR 2014, 377; Beschl. v. 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13, StV 2014, 229 und Beschl. v. 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12, juris Rn. 31; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 119 StPO, Rn. 7; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 119 Rn. 42).

    Zur Begründung der Gefahr können vielmehr auch allgemeine kriminalistische Erfahrungen, wie die Art der dem Inhaftierten zur Last gelegten Taten und ihrer Begehung, herangezogen werden (KG Berlin, Beschl. v. 7. August 2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 6; Krauß in BeckOK StPO, 50. Edition, § 119 Rn. 12 m.w.N.; Lind/Gärtner in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 119 Rn. 21).

  • KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
    (1) Über die bloße Freiheitsentziehung hinausgehende Beschränkungen auf der Grundlage von § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn für eine Gefährdung des Haftzwecks konkrete Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14, juris Rn. 18; OLG Celle, Beschl. v. 22. Februar 2019 - 3 Ws 67/19, juris Rn. 10 f.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26. September 2018 - 1 Ws 207/18, juris Rn. 3; KG Berlin, Beschl. v. 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13, juris Rn. 11).

    Absprachen zwischen Mittätern im Hinblick auf das Vorgehen im Prozess, insbesondere hinsichtlich des Einlassungsverhaltens, liegen jedenfalls in den Fällen nahe, in denen die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. KG, Beschl. v. 7. August 2014 - 1 Ws 52/14, NStZ-RR 2014, 377; Beschl. v. 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13, StV 2014, 229 und Beschl. v. 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12, juris Rn. 31; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 119 StPO, Rn. 7; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 119 Rn. 42).

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
    Dem Interesse an einer Abstimmung mit Mitbeschuldigten wird dadurch genügt, dass den Verteidigern gemeinsame Gespräche und Abstimmungen des Verteidigungsverhaltens untereinander namentlich im Rahmen einer Sockelverteidigung in den durch das Gesetz gezogenen Grenzen (vgl. nur BGH, Urt. v. 3. Oktober 1979 - 3 StR 264/79, BGHSt 29, 99, 102 ff.) nicht verwehrt sind (Senat, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09

    Freier Verteidigerverkehr (Abgrenzung; unmittelbarer Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
    Wortlaut und Sinn der Vorschrift nach kann die damit einhergehende Unbeschränktheit nur den Kern des strafverfahrensrechtlichen Mandatsverhältnisses zwischen Verteidiger und Mandanten betreffen (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 BvR 256/09 -, juris, Rn. 20 ff.) und darf nicht verallgemeinert werden.
  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
    Der Verkehr zwischen Verteidiger und Angeklagtem ist daher, um eine freie und effektive, rechtsstaatlich gebotene Verteidigung einschließlich des dafür erforderlichen Vertrauensverhältnisses und dadurch ein faires Verfahren zu gewährleisten (vgl. etwa BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 30), von jeder Behinderung und jeder Erschwerung freigestellt.
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2018 - 1 Ws 207/18

    Vollzug der Untersuchungshaft während des laufenden Hauptverfahrens:

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
    (1) Über die bloße Freiheitsentziehung hinausgehende Beschränkungen auf der Grundlage von § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn für eine Gefährdung des Haftzwecks konkrete Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14, juris Rn. 18; OLG Celle, Beschl. v. 22. Februar 2019 - 3 Ws 67/19, juris Rn. 10 f.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26. September 2018 - 1 Ws 207/18, juris Rn. 3; KG Berlin, Beschl. v. 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13, juris Rn. 11).
  • OLG Celle, 22.02.2019 - 3 Ws 67/19

    Uneingeschränkte Geltung des § 119 StPO in Niedersachsen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
    (1) Über die bloße Freiheitsentziehung hinausgehende Beschränkungen auf der Grundlage von § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn für eine Gefährdung des Haftzwecks konkrete Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14, juris Rn. 18; OLG Celle, Beschl. v. 22. Februar 2019 - 3 Ws 67/19, juris Rn. 10 f.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26. September 2018 - 1 Ws 207/18, juris Rn. 3; KG Berlin, Beschl. v. 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13, juris Rn. 11).
  • OLG Bremen, 10.05.2022 - 1 Ws 30/22

    Haftungsbezogene Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Anforderungen an Gefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
    Hierbei muss der zu schützende Haftzweck nicht gleichzeitig nach Lage des Falles einen Haftgrund bilden (HansOLG in Bremen, Beschl. v. 10. Mai 2022 - 1 Ws 30/22, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12

    Zur Übergabe von Gegenständen bei Besuchen und Trennungsanordnungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
    Absprachen zwischen Mittätern im Hinblick auf das Vorgehen im Prozess, insbesondere hinsichtlich des Einlassungsverhaltens, liegen jedenfalls in den Fällen nahe, in denen die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. KG, Beschl. v. 7. August 2014 - 1 Ws 52/14, NStZ-RR 2014, 377; Beschl. v. 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13, StV 2014, 229 und Beschl. v. 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12, juris Rn. 31; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 119 StPO, Rn. 7; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 119 Rn. 42).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22

    Funktionelle Zuständigkeit des Vorsitzenden; Erfordernis von Beschränkungen im

  • OLG Köln, 15.03.2021 - 2 Ws 133/21

    Haftbeschränkungen nach § 119 StPO nicht aus der Norm an sich; Erforderlichkeit

  • OLG Schleswig, 06.12.2001 - 1 Ws 461/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht