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   OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05   

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https://dejure.org/2006,6375
OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05 (https://dejure.org/2006,6375)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2006 - 1 Ss 432/05 (https://dejure.org/2006,6375)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 1 Ss 432/05 (https://dejure.org/2006,6375)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Verfahrensgang

  • AG Hamm - 13 Ds 206/05
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 45
  • NStZ 2009, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist nur dann möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGH, Großer Senat für Strafsachen, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01

    Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05
    Solche schädliche Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - charakterliche Mängel, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten in sich bergen und nicht nur den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.; OLG Hamm StV 2001, 176).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05
    entgegen §§ 67 1, 1 II JGG, §§ 258 11, 111 StPO nicht das ihr zustehende letzte Wort gewährt", die im Falle ihrer Begründetheit ausschließlich hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs hätte erfolgreich sein können (vgl. BGH NStZ 1999, 426 m.w.N.), geht fehl.
  • OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99

    Begründung der Annahme schädlicher Neidungen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05
    Solche schädliche Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - charakterliche Mängel, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten in sich bergen und nicht nur den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.; OLG Hamm StV 2001, 176).
  • OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02

    Revision im Jugendstrafprozess; Gebotenheit der Mitwirkung eines Verteidigers in

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05
    Diese verhängt der Richter gemäß § 17 Abs. 2 JGG dann, wenn wegen der schädlichen Neigungen eines Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind und die auch zum Urteilszeitpunkt noch fortbestehen, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht mehr ausreichen (BGH StV 1998, 331; OLG Köln StV 2003, 457).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Der Ausruf "Alles für Deutschland!" war die Losung der SA im Dritten Reich, OLG Hamm, Urteil vom 1. Februar 2006 - 1 Ss 432/05 -, juris Rn. 1.
  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07

    Jugendgerichtsverfahren; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafzumessung;

    Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01. Februar 2006 in 1 Ss 432/05 = NStZ 2007, 45).
  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 197/09

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten (Volljährigkeit)

    Die von der Revision des Angeklagten S. erhobene Rüge der Verletzung der § 67 Abs. 1 JGG, § 258 Abs. 2, 3 StPO ist auch deshalb unbegründet, weil der am 15. April 1990 geborene Angeklagte zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits volljährig war (vgl. Eisenberg, JGG 13. Aufl. § 67 Rdn. 2; OLG Hamm ZJJ 2006, 201).
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 3 Ss 447/09

    Erstreckung; Revision; Zulässigkeit; Mitangeklagte

    Solche schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - charakterliche Mängel, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten in sich bergen und nicht nur den Charakter von Bagatelldelikten haben (OLG Hamm NStZ 2007, 45 m.w.N.).
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