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   OLG Hamm, 01.09.2016 - I-6 U 185/15   

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https://dejure.org/2016,53479
OLG Hamm, 01.09.2016 - I-6 U 185/15 (https://dejure.org/2016,53479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.09.2016 - I-6 U 185/15 (https://dejure.org/2016,53479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. September 2016 - I-6 U 185/15 (https://dejure.org/2016,53479)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung von Rentenversicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 169
    Regelung über Mindestrückkaufswert gilt nicht für Einmalbeitragsversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung von Rentenversicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag

  • rechtsportal.de

    VVG § 169 Abs. 3 S. 1
    Rückabwicklung von Rentenversicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • versr.de (Kurzinformation)

    Regelung über Mindestrückkaufswert gilt nicht für Einmalbeitragsversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 487
  • VersR 2017, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Dortmund, 24.09.2015 - 2 O 375/14

    Rückzahlung der durch die Versicherung einbehaltenen Abschlusskosten nach

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 6 U 185/15
    Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 24.09.2015, Az. 2 O 375/14, veröffentlicht in VersR 2016, 1047) hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt.

    Der Beklagte beantragt, das am 24.09.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des LG Dortmund, Az. 2 O 375/14, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 6 U 185/15
    Denn die Regelung in § 8 Abs. 3 AVB, auf die der Beklagte den Stornoabzug gestützt hat, ist wegen der darin enthaltenen Beweislastregel irreführend und damit unwirksam (BGH, Urteil vom 25.07.2012, Az. IV ZR 201/10, Tz. 65; Prölss/Martin-Reiff, VVG, 29. Auflage 2015, § 169 Rn. 60a).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 6 U 185/15
    Auch der Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH zur Zurechnung des Beratungsverschuldens in Fällen, in denen sich der Abschluss des Versicherungsvertrages bei wirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalanlagegeschäft darstellt (BGH, Urteil vom 11.07.2012, Az. IV ZR 164/11), ersetzt nicht den hier erforderlichen Vortrag zu dessen Voraussetzungen.
  • OLG Hamm, 17.08.2007 - 20 U 284/06

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 6 U 185/15
    Die Entscheidung des OLG Hamm vom 17.08.2007, Az. 20 U 284/06, betreffe die aktuelle Rechtslage nicht.
  • OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20

    Privatrente Perspektive - Zulässige Klauseln hinsichtlich Abschlusskosten und

    Verträge, bei denen die Prämien als Einmalzahlung oder innerhalb von fünf Jahren geleistet werden, haben nicht den Anlass für die Regelung in § 169 Absatz 3 VVG gegeben, weil sie von Beginn an einen hohen Rückkaufswert haben (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 01. September 2016 - I-6 U 185/15, juris Rn. 25).
  • OLG Köln, 07.12.2018 - 20 U 76/18
    Allgemein gültige Maßstäbe können hierzu allerdings nicht aufgestellt werden; es ist vielmehr jeweils im Einzelfall festzustellen, ob die Ausübung des Widerspruchs trotz fehlerhafter Belehrung oder unvollständiger Verbraucherinformation mit Treu und Glauben nicht in Einklang zu bringen ist (BGH, Beschl. v. 11. November 2015, aaO, Rz. 16; Urt. v. 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, VersR 2017, 215, Rz. 24).
  • OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 108/17

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Allgemein gültige Maßstäbe können hierzu allerdings nicht aufgestellt werden; es ist vielmehr jeweils im Einzelfall festzustellen, ob die Ausübung des Widerspruchs trotz fehlerhafter Belehrung oder unvollständiger Verbraucherinformation mit Treu und Glauben nicht in Einklang zu bringen ist (BGH, Beschl. v. 11. November 2015, aaO, Rz. 16; Urt. v. 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, VersR 2017, 215, Rz. 24).
  • LG Hagen, 09.02.2021 - 9 O 368/19
    Allgemein gültige Maßstäbe können hierzu allerdings nicht aufgestellt werden; es ist vielmehr jeweils im Einzelfall festzustellen, ob die Ausübung des Widerspruchs trotz fehlerhafter Belehrung oder unvollständiger Verbraucherinformation mit Treu und Glauben nicht in Einklang zu bringen ist (BGH, Beschluss vom 11. November 2015, aaO, Rz. 16; Urt. v. 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, VersR 2017, 215, Rz. 24).
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