Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.05.2018 - I-3 U 162/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23443
OLG Hamm, 07.05.2018 - I-3 U 162/17 (https://dejure.org/2018,23443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2018 - I-3 U 162/17 (https://dejure.org/2018,23443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - I-3 U 162/17 (https://dejure.org/2018,23443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung; Vergleich; Haftpflichtversicherung; Beschränkung der Deckungssumme; Auslegung

  • rechtsportal.de

    Rückforderung von Schadensersatzleistungen aufgrund eines Vergleichs wegen einer Haftungsbeschränkung im Innenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwertfestsetzung einer einen Vergleich betreffenden Feststellungsklage im Berufungsverfahren

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50

    Rentenfeststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2018 - 3 U 162/17
    Soweit sich die Berufungen gegen die Grundentscheidung des Landgerichts richten, beträgt ihr Wert 93.517,85 EUR (zum teilweisen nachträglichen Übergang von der Feststellungs- zur Zahlungsklage vgl. BGH NJW 1951, 802 - III ZR 208/50).
  • OLG Hamm, 11.07.2019 - 6 U 140/18

    Auslegung eines Vergleichs

    Eine von der Ansicht des Senats abweichende Auffassung ergibt sich schließlich nicht aus der Entscheidung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.03.2018 (OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2018 - I-3 U 162/17 -, juris) Im dort zu entscheidenden Fall, in dem sich der Haftpflichtversicherer eines Krankenhausträgers durch die getroffene Vereinbarung ohne Beschränkung auf eine etwaige Deckungssumme gegenüber dem Geschädigten zum Ersatz der durch einen Behandlungsfehler entstandenen Schäden verpflichtet hatte, waren zum einen weder im Rahmen der vorprozessualen Korrespondenz noch zu einem späteren Zeitpunkt Hinweise auf eine beschränkte Haftung des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag erfolgt.
  • OLG Hamm, 20.05.2019 - 6 U 140/18

    Hinweisbeschluss zu OLG Hamm 6 U 140/18 v. 11.07.2019

    Eine von der Ansicht des Senats abweichende Auffassung ergibt sich schließlich nicht aus der Entscheidung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.03.2018 (OLG Hamm, Beschluss vom 07. März 2018 - I-3 U 162/17 -, juris) Im dort zu entscheidenden Fall, in dem sich der Haftpflichtversicherer eines Krankenhausträgers durch die getroffene Vereinbarung ohne Beschränkung auf eine etwaige Deckungssumme gegenüber dem Geschädigten zum Ersatz der durch einen Behandlungsfehler entstandenen Schäden verpflichtet hatte, waren zum einen weder im Rahmen der vorprozessualen Korrespondenz noch zu einem späteren Zeitpunkt Hinweise auf eine beschränkte Haftung des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag erfolgt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht