Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Erbverzichtsvertrages; Uneheliche Kinder als Erben; Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich; Zusammenhang zwischen Volljährigkeitsalter und Mindestalter des nicht ehelichen Kindes für die Geltendmachung des vorzeitigen Erbausgleichs
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1934d [a.F.]; EGBGB Art. 227 Abs. 1
Vereinbarung über einen vorzeitigen Erbausgleich vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vorzeitiger Erbausgleich?
Verfahrensgang
- AG Dülmen, 07.08.2002 - 5 VI 99/02
- LG Münster, 07.08.2002 - 5 T 862/02
- LG Münster, 28.11.2002 - 5 T 862/02
- OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 157
- FamRZ 2004, 1065
- Rpfleger 2004, 165
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- Drs-Bund, 24.05.1972 - BT-Drs VI/3450
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
Die Bundesregierung hatte in Artikel 1 unter Ziffer 11 ihres Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (BT-Drucks. VI/3450 S. 2, 9) noch vorgesehen, auch in § 1934 d BGB den Zeitpunkt, von dem an das nichteheliche Kind den vorzeitigen Erbausgleich verlangen konnte, von 21 Jahren auf das neue Volljährigkeitsalter von 18 Jahren zu senken.Hiergegen hatte sich der Bundesrat mit der Begründung ausgesprochen, die Möglichkeit, einen vorzeitigen Erbausgleich schon mit 18 Jahren zu fordern, würde darauf hinauslaufen, dass er in der Mehrzahl der Fälle vor dem Eintritt in das Berufsleben verlangt werden könnte, womit der Sinn dieser Einrichtung verfehlt würde, weil die Zahlung nicht als Starthilfe für den Beruf verwendet, sondern häufig verschleudert würde (BT-Drucks. VI/3450 S. 31, 32 und 7/117, S. 31 f).
- BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84
Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
Nach § 1934 d Abs. 1 BGB a.F. war ein nichteheliches Kind, welches das 21., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hatte, berechtigt, von seinem Vater an Stelle des Erbersatzanspruchs einen vorzeitigen Erbausgleich in Geld zu verlangen, um den nichtehelichen Kindern die Möglichkeit des Ausgleichs eines den ehelichen Kindern gegenüber bestehenden generellen Lebensdefizits zu geben (vgl. BGH FamRZ 1986, 259, 261). - Drs-Bund, 09.05.1969 - BT-Drs V/4179
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
Dabei war der Gesetzgeber von der Erwägung ausgegangen, dass es für das Kind oft wertvoller und auch richtiger ist, in der Zeit, in der es sein Berufsleben beginnt oder eine Ehe gründet, eine Starthilfe zu bekommen (vgl. Bericht des Rechtsausschusses zu Nr. 82 BT-Drucks. V/4179).