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   OLG Hamm, 07.12.2023 - 4 ORs 111/23   

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https://dejure.org/2023,40287
OLG Hamm, 07.12.2023 - 4 ORs 111/23 (https://dejure.org/2023,40287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2023 - 4 ORs 111/23 (https://dejure.org/2023,40287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 4 ORs 111/23 (https://dejure.org/2023,40287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Wash-Wash-Verfahren"; Abgrenzung; Trickdiebstahl und Sachbetrug; Ansetzen zum Versuch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2016 - 2 StR 43/16

    (Wohnungs-)Einbruchsdiebstahl (Versuchsbeginn erst mit unmittelbarem Ansetzen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2023 - 4 ORs 111/23
    Es muss aber immer das, was er zur Verwirklichung seines Vorhabens unternimmt, zu dem in Betracht kommenden Straftatbestand in Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung);

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2023 - 4 ORs 111/23
    Handelt es sich dabei - wie im vorliegenden Fall - um ein mehraktiges Geschehen, so ist erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Verfügungsverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 - juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2011 - III-3 RVs 54/11 - juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11

    Versuchsbeginn bei betrügerischer Erschleichung eines Verbraucherkredits

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2023 - 4 ORs 111/23
    Handelt es sich dabei - wie im vorliegenden Fall - um ein mehraktiges Geschehen, so ist erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Verfügungsverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 - juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2011 - III-3 RVs 54/11 - juris Rn. 11).
  • KG, 03.09.2012 - 121 Ss 157/12

    Versuchsbeginn beim Diebstahl

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2023 - 4 ORs 111/23
    Sofern der Tatentschluss des Angeklagten darauf gerichtet war, den Zeugen Q. durch die Vortäuschung der Fähigkeit und Bereitschaft, Geldscheine zu vermehren, dazu zu bewegen, seinen Gewahrsam an den Geldscheinen lediglich zu lockern, um dann durch einen Trick unbemerkt die Geldscheine an sich zu nehmen, würde es sich in rechtlicher Sicht um einen beabsichtigten Trickdiebstahl handeln (vgl. zur allgemeinen Abgrenzung zum Sachbetrug Fischer, StGB, 70. Auflage 2023, § 242 Rn. 27; für gängige Fallgestaltungen des "Wash-Wash"-Tricks vgl. auch Kudlich, Anm. zu KG, Beschluss vom 3. September 2012, (2) 121 Ss 157/12 (33/12) NStZ-RR 2013, 138 - JA 313, 552 und Burghardt/Bröckers, JuS 2014, 238).
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