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   OLG Hamm, 07.12.2023 - 5 Ws 321/23   

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OLG Hamm, 07.12.2023 - 5 Ws 321/23 (https://dejure.org/2023,39760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2023 - 5 Ws 321/23 (https://dejure.org/2023,39760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 5 Ws 321/23 (https://dejure.org/2023,39760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 22 Ks 17/23
  • OLG Hamm, 07.12.2023 - 5 Ws 321/23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.07.2019 - AK 34/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2023 - 5 Ws 321/23
    Somit löst es keine neue Haftprüfungsfrist gem. § 121 Abs. 1 StPO aus, wenn ein neuer Haftbefehl lediglich auf Tatvorwürfe gestützt bzw. durch sie erweitert wird, die schon bei Erlass des ersten Haftbefehls - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626, 627).

    Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass eine angemessene Prüfung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht sowie Sorgfalt bei der Formulierung zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626, 628 Rn. 42).

  • BGH, 20.09.2023 - AK 54/23

    Dringender Tatverdacht der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlungen gegen ein

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2023 - 5 Ws 321/23
    Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350).

    Für die Beurteilung der Frage, wann ein diesbezüglicher dringender Tatverdacht vorlag, wird zwar grundsätzlich auf den auf die Vernehmung folgenden Tag abgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23, NStZ-RR 2023, 349, 350).

  • BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2023 - 5 Ws 321/23
    Der dringende Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO setzt voraus, dass aufgrund bestimmter Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine Person als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20, BeckRS 2020, 3196 Rn. 63).
  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2023 - 5 Ws 321/23
    Tragen dagegen die erst im Laufe der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse für sich genommen den Erlass eines Haftbefehls und ergeht deswegen ein neuer oder erweiterter Haftbefehl, so wird dadurch ohne Anrechnung der bisherigen Haftdauer eine neue Sechsmonatsfrist in Gang gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - AK 14/17, BeckRS 2017, 108135 Rn. 8).
  • BGH, 26.06.2019 - StB 10/19

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts terroristischer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2023 - 5 Ws 321/23
    Allerdings ist es grundsätzlich von Rechts wegen unbedenklich, einen dringenden Tatverdacht allein auf die Angaben eines Zeugen zu stützen, wenn die weiteren Ermittlungen - wie hier - den Tatverdacht nicht entkräften können (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2019 - StB 10/19, NStZ-RR 2019, 282).
  • BGH, 14.05.2020 - AK 8/20

    Feststellung der Veranlassung einer Prüfung einer Untersuchungshaft wegen des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2023 - 5 Ws 321/23
    Das gilt unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, BeckRS 2020, 10647 Rn. 6 mwN).
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