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   OLG Hamm, 08.05.2015 - I-9 U 103/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14636
OLG Hamm, 08.05.2015 - I-9 U 103/14 (https://dejure.org/2015,14636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2015 - I-9 U 103/14 (https://dejure.org/2015,14636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - I-9 U 103/14 (https://dejure.org/2015,14636)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Erforderlichkeit, Verteidigungshandlung, Irrtum, Festnahmerecht, Schadensersatz

  • openjur.de

    Erforderlichkeit einer Verteidungshandlung, Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen des Festnahmerechts

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erforderlichkeit einer Verteidungshandlung, Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen des Festnahmerechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit des Sichzurwehrsetzens gegen die Festnahme bei Verdacht einer Straftat

  • rabüro.de

    Zur Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung gegenüber demjenigen, der sich schuldlos über die zur vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO berechtigenden tatsächlichen Umstände irrt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 127 StPO; §§ 32, 223 StGB; §§ 227, 823 BGB
    Rechtswidirigkeit des Sichzurwehrsetzens gegen die Festnahme bei Verdacht einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Kein) Schadensersatz nach Notwehrirrtum?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr nach Irrtum über Festnahmerecht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sicherheitsdienst: Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen des Festnahmerechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Notwehr nach Irrtum über Festnahmerecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auch bei irrtümlicher vorläufiger Festnahme ist Notwehr erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Notwehrreaktion auch nach Irrtum über Festnahme gerechtfertigt - Sicherheitsmitarbeiter darf sich gegen Faustschlag eines vermeintlichen Ladendiebs verteidigen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Jedermann-Festnahmerecht besteht auch bei irriger Annahme einer Straftat

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 4 O 1/14
  • OLG Hamm, 08.05.2015 - I-9 U 103/14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86

    Auf frischer Tat betroffen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2015 - 9 U 103/14
    Denn in Bezug auf die von dem Kläger und dem Zeugen X mitgeführten Werkzeuge und Behältnisse bestand ein hoher Verdachtsgrad dafür, dass der Kläger und der Zeuge X tatsächlich eine Straftat - nämlich einen Diebstahl von Dieselkraftstoff - begangen hatten (vgl. OLG Hamm, NStZ 1998, 370; BayObLG, MDR 1986, 956).

    In dieser Situation wäre es dem Kläger ohne Preisgabe wesentlicher berechtigter eigener Interessen möglich gewesen, einen eventuellen Irrtum der Beklagten im Wege einer nur kurzfristig andauernden und damit wenig belastenden Wartezeit aufzuklären (vgl. OLG Hamm NStZ 1998, 370; BayOblG MDR 1986, 956).

  • OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97

    vermeintliche Ladendiebin - § 127 StPO, 'Schluß auf rechtswidrige Tat ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2015 - 9 U 103/14
    Denn in Bezug auf die von dem Kläger und dem Zeugen X mitgeführten Werkzeuge und Behältnisse bestand ein hoher Verdachtsgrad dafür, dass der Kläger und der Zeuge X tatsächlich eine Straftat - nämlich einen Diebstahl von Dieselkraftstoff - begangen hatten (vgl. OLG Hamm, NStZ 1998, 370; BayObLG, MDR 1986, 956).

    In dieser Situation wäre es dem Kläger ohne Preisgabe wesentlicher berechtigter eigener Interessen möglich gewesen, einen eventuellen Irrtum der Beklagten im Wege einer nur kurzfristig andauernden und damit wenig belastenden Wartezeit aufzuklären (vgl. OLG Hamm NStZ 1998, 370; BayOblG MDR 1986, 956).

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