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   OLG Hamm, 14.12.2023 - I-20 U 232/23   

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https://dejure.org/2023,36204
OLG Hamm, 14.12.2023 - I-20 U 232/23 (https://dejure.org/2023,36204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2023 - I-20 U 232/23 (https://dejure.org/2023,36204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - I-20 U 232/23 (https://dejure.org/2023,36204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beweisvereitelung durch Entsendung eines Unterbevollmächtigten in Geheimhaltungstermin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 01.09.2023 - 20 U 50/23

    Beitragsanpassungen; Prämienanpassung; Stufenklage; Beweisvereitelung;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
    Denn zur Wahrung des berechtigten Geheimhaltungsinteresses des Versicherers wäre der Erlass eines Geheimhaltungsbeschlusses nach § 174 Abs. 3 GVG erforderlich gewesen (Senatsbeschluss vom 22. März 2019 - I-20 W 4/19 -, Rn. 3; OLG Köln, Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23, juris Rn. 56 ff.).

    Eine Weitergabe der Treuhänderunterlagen oder eines später erstatteten Gutachtens durch den Unterbevollmächtigten an den - nicht mitverpflichteten - Hauptbevollmächtigten wäre diesem strafbewehrt untersagt (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2021, 1364 Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23, juris Rn. 57).

    Auch für den Fall des Wechsels des Prozessbevollmächtigten oder der Mandatierung eines weiteren Prozessbevollmächtigten zu einem späteren Zeitpunkt wäre auch dieser - ggf. zu einem späteren Zeitpunkt - zur Verschwiegenheit zu verpflichten (vgl.: OLG Köln, Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23, juris Rn. 70).

    Ob dies in der Rechtsfolge dazu führt, dass die Behauptung der Beklagten zur materiellen Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen entsprechend § 371 Abs. 3 ZPO als erwiesen anzusehen ist (so LG Bonn, Urteil vom 20. Januar 2023 - 41 O 88/22 -,juris Rn. 80 ff.) oder aber nur eine Beweislastumkehr zur Folge hat (so OLG Köln, Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23, juris Rn. 62), kann dahinstehen, weil auch d. VN ohne Erlass eines Geheimhaltungsbeschlusses, dessen Erlass der Hauptbevollmächtigte d. VN schuldhaft vereitelt hat, einen ihm obliegenden Beweis spiegelbildlich zu den vorstehenden Ausführungen nicht hätte erbringen können.

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
    Ein schutzwürdiges Interesse im Sinne von § 256 ZPO an der Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses kann dann bestehen, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, VersR 2021, 240 ff., Rn. 19).

    Dazu muss zunächst die Rechnungsgrundlage angegeben werden, welche die Prämienanpassung ausgelöst hat (BGHZ 228, 56, Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19).

    Denn eine solche bildet fortan die Rechtsgrundlage für die in ihrer Gesamthöhe festgesetzte Prämie unabhängig davon, ob frühere Anpassungen an einem formellen Mangel litten (BGH, Urteil vom 14.04.2021, IV ZR 36/20, Rn. 44 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, VersR 2021, 240, Rn. 55).

    Ein schutzwürdiges Interesse iSv § 256 ZPO an der Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses kann zwar auch dann bestehen, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19).

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20

    Urheberrechtliche Ansprüche eines Konstrukteurs der Porsche AG auf weitere

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
    Dies erfordert allerdings mit Blick auf die Situation der beweisbelasteten Partei, dass diese durch das beweisvereitelnde und vorwerfbare Verhalten des Prozessgegners in eine Beweisnot geraten ist (vgl. zum Ganzen zuletzt: BGH, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 222/20 -, juris Rn. 80 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.12.2015, Az. IV ZR 272/15, eine Geheimhaltungsanordnung nach § 174 Abs. 3 GVG in Prämienanpassungssachen nach vorherigem Ausschluss der Öffentlichkeit zur Wahrung des berechtigten Geheimhaltungsinteresses des Versicherers an den technischen Berechnungsgrundlagen ausdrücklich als geeignetes Mittel gebilligt.
  • OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei der Prämienanpassung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
    Ohne Erfolg verweist d. VN in der Berufungsbegründung zur Begründung seiner Ansicht, eine Beweisvereitelung liege nicht vor, auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München vom 08.05.2023 (38 U 6499/22, juris) und 17.05.2023 (38 W 533/23, juris).
  • OLG München, 17.05.2023 - 38 W 533/23

    Schutz von Geheimhaltungsinteressen im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
    Ohne Erfolg verweist d. VN in der Berufungsbegründung zur Begründung seiner Ansicht, eine Beweisvereitelung liege nicht vor, auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München vom 08.05.2023 (38 U 6499/22, juris) und 17.05.2023 (38 W 533/23, juris).
  • OLG Dresden, 18.01.2021 - 4 W 937/20
    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
    Eine Weitergabe der Treuhänderunterlagen oder eines später erstatteten Gutachtens durch den Unterbevollmächtigten an den - nicht mitverpflichteten - Hauptbevollmächtigten wäre diesem strafbewehrt untersagt (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2021, 1364 Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23, juris Rn. 57).
  • OLG Hamm, 22.03.2019 - 20 W 4/19

    Anordnung der Geheimhaltung von Teilen eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
    Denn zur Wahrung des berechtigten Geheimhaltungsinteresses des Versicherers wäre der Erlass eines Geheimhaltungsbeschlusses nach § 174 Abs. 3 GVG erforderlich gewesen (Senatsbeschluss vom 22. März 2019 - I-20 W 4/19 -, Rn. 3; OLG Köln, Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23, juris Rn. 56 ff.).
  • LG Bonn, 20.01.2023 - 41 O 88/22

    Übergabe von technischen Berechnungsgrundlagen, Verschwiegenheitsverpflichtung,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
    Ob dies in der Rechtsfolge dazu führt, dass die Behauptung der Beklagten zur materiellen Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen entsprechend § 371 Abs. 3 ZPO als erwiesen anzusehen ist (so LG Bonn, Urteil vom 20. Januar 2023 - 41 O 88/22 -,juris Rn. 80 ff.) oder aber nur eine Beweislastumkehr zur Folge hat (so OLG Köln, Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23, juris Rn. 62), kann dahinstehen, weil auch d. VN ohne Erlass eines Geheimhaltungsbeschlusses, dessen Erlass der Hauptbevollmächtigte d. VN schuldhaft vereitelt hat, einen ihm obliegenden Beweis spiegelbildlich zu den vorstehenden Ausführungen nicht hätte erbringen können.
  • BGH, 14.04.2021 - IV ZR 36/20

    Rückforderung von unwirksamen Beitragserhöhungen in der PKV

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
    Denn eine solche bildet fortan die Rechtsgrundlage für die in ihrer Gesamthöhe festgesetzte Prämie unabhängig davon, ob frühere Anpassungen an einem formellen Mangel litten (BGH, Urteil vom 14.04.2021, IV ZR 36/20, Rn. 44 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, VersR 2021, 240, Rn. 55).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

  • BGH, 31.08.2022 - IV ZR 252/20

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung durch

  • OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23

    Beweisvereitelung durch Ausbleiben des Hauptbevollmächtigten in einem

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