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   OLG Hamm, 16.10.2017 - 18 U 11/17   

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https://dejure.org/2017,43968
OLG Hamm, 16.10.2017 - 18 U 11/17 (https://dejure.org/2017,43968)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2017 - 18 U 11/17 (https://dejure.org/2017,43968)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - 18 U 11/17 (https://dejure.org/2017,43968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Transportversicherung, Versicherungsfall gem. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2008 ; Volle Deckung; Rückwärtsversicherung und DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2008 Bestimmungen für die laufende Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der DTV-Güterversicherung bei Lagerung von Transportgut an einem unbekannten Ort

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Leistungspflicht des Transportversicherers wegen "Entzug ohne Aussicht auf Wiedererlangung"

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 2, 53, 54, 130
    Transportversicherung, Versicherungsfall gem. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2008 Volle Deckung; Rückwärtsversicherung und DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2008 Bestimmungen für die laufende Versicherung

  • rechtsportal.de

    VVG § 2, 53, 54, 130
    Eintrittspflicht der DTV-Güterversicherung bei Lagerung von Transportgut an einem unbekannten Ort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Entzug ohne Aussicht auf Wiedererlangung" als Versicherungsfall in der DTV-Güterversicherung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2014 - IV ZR 8/13

    Rückwärtsversicherung: Kenntnis von einem bereits eingetretenen Versicherungsfall

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2017 - 18 U 11/17
    Erforderlich ist positive Kenntnis des Versicherungsnehmers (BGH NJW-RR 2015, S. 481).
  • OLG Hamburg, 25.06.1981 - 6 U 177/80
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2017 - 18 U 11/17
    Dies entspricht einer früheren Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts im sog. Jeddah-Fall (VersR 1982, S. 138) und dem bestätigenden Beschluss des Bundesgerichtshofs (VersR 1982, S. 394) zur inhaltlich entsprechenden Regelung des "Verlustes" in den ADS Güterversicherung 1973 (Ziff. 7.1).
  • FG Münster, 13.01.2022 - 3 K 2991/19

    Einstufung des Nutzungsersatzes für bereits erbrachte Zins- und

    Nachdem die Kläger zunächst vor dem Landgericht Wuppertal (Az.: 4 O 93/16) Klage gegen die E-Bank auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 77.176,85 Euro erhoben hatten (erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 110.377,26 Euro, darauf Zinsen in Höhe von 34.431,63 Euro, zuzüglich erfolgter Darlehensrückzahlung in Höhe von 170.397,93 Euro, abzüglich des Anspruchs der Bank auf die Darlehensrückzahlung in Höhe von 197.000 Euro und abzüglich Zinsen darauf in Höhe von 41.029,97 Euro), schlossen die Parteien am 21.02.2018 vor dem OLG Düsseldorf (Az.: I-18 U 11/17) einen gerichtlichen Vergleich.

    Dem Senat lagen ein Band Steuerakten und fünf Bande Zivilgerichtsakten zum Verfahren vor dem LG Wuppertal (Az.: 4 O 93/16) und nachfolgend dem OLG Düsseldorf (Az.: I-18 U 11/17) vor.

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