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   OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21   

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OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21 (https://dejure.org/2024,7408)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.02.2024 - 4 UF 142/21 (https://dejure.org/2024,7408)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 2024 - 4 UF 142/21 (https://dejure.org/2024,7408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Wetter - 5 F 218/20
  • OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 116/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
    Diese Unterlagen und die maßgeblichen Zeiträume sind daher im Beschlusstenor konkret zu bezeichnen oder müssen sich jedenfalls unter Heranziehung der Entscheidungsgründe in einem möglichen Vollstreckungsverfahren von dem Vollstreckungsorgan im Wege der Auslegung feststellen lassen (vgl. BGH FamRZ 2021, 770, 771 Rn. 15; 2019, 1442 Rn. 14 m.w.N.).

    Für die Abwehr etwaiger Vollstreckungsmaßnahmen ist danach ein Betrag in Höhe von 262, 27 EUR (0,6 Geb. nach einem Wert von 5.000,- EUR = 200, 40 EUR zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer) zur Beschwer des Antragstellers hinzuzusetzen (vgl. insoweit die Berechnung OLG Brandenburg FamRZ 2019, 1442, bestätigt von BGH FamRZ 2023, 721, 722 f. Rn. 14).

  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 317/14

    Stufenklage auf Kindesunterhalt: Berufungsbeschwer des zur Auskunftserteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
    Zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen kann grundsätzlich auf die Stundensätze zurückgegriffen werden, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (BGH FamRZ 2023, 721, 722 Rn. 6; 2021, 770, 771 Rn. 11; 2015, 838; 2013, 105), wie es hier der Fall ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkt sich weiterhin werterhöhend aus, wenn der Verpflichtete nicht existente Belege erstellen (vgl. BGH FamRZ 2018, 1762 Rn. 11 und FamRZ 2015, 838 Rn. 13 ff.) oder gewärtigen muss, auf die Erfüllung der insoweit unmöglichen Leistung in Anspruch genommen zu werden und sich hiergegen oder gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Titel ohne vollstreckbaren Inhalt zur Wehr setzen zu müssen (BGH FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 05.12.2017 - VIII ZR 204/16

    Wirksamkeit des Erlasses eines Urteils bei Verkündungsmängeln: Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
    Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung vom Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von dem Erlass und dem Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (BGH FamRZ 2018, 367 bezüglich eines Urteils).
  • OLG Köln, 25.10.2018 - 10 UF 195/17

    Auskunfts- und Belegpflichten des im Zugewinnausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
    Aber auch das Verlangen nach einer Selbstauskunft ist ausreichend konkret, da es um das Barvermögen des Antragstellers zu den jeweiligen Stichtagen geht (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 2019, 1046).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 132/15

    Unterhaltsstufenklage: Bemessung des Beschwerdewerts nach Verurteilung des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkt sich weiterhin werterhöhend aus, wenn der Verpflichtete nicht existente Belege erstellen (vgl. BGH FamRZ 2018, 1762 Rn. 11 und FamRZ 2015, 838 Rn. 13 ff.) oder gewärtigen muss, auf die Erfüllung der insoweit unmöglichen Leistung in Anspruch genommen zu werden und sich hiergegen oder gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Titel ohne vollstreckbaren Inhalt zur Wehr setzen zu müssen (BGH FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17

    Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei einer Verpflichtung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
    Ob es sich um einen Titel ohne vollstreckbaren Inhalt handelt oder die Erfüllung einer unmöglichen Leistung verlangt wird, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur nach Vornahme der gebotenen Auslegung des Titels festgestellt werden (BGH FamRZ 2019, 1440 Rn. 16; 2018, 1934 Rn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
    Der Auskunftspflichtige ist grundsätzlich nur insoweit zur Ermittlung und Angabe der Vermögenswerte verpflichtet, als er dazu selbst in der Lage ist (BGH FamRZ 2009, 595); eine Pflicht, Vermögensgegenstände begutachten zu lassen, besteht nicht.
  • BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11

    Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung:

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
    Zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen kann grundsätzlich auf die Stundensätze zurückgegriffen werden, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (BGH FamRZ 2023, 721, 722 Rn. 6; 2021, 770, 771 Rn. 11; 2015, 838; 2013, 105), wie es hier der Fall ist.
  • BGH, 11.07.2001 - XII ZR 14/00

    Beschwer bei Verurteilung zu einer Auskunft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
    Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können dabei nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (BGH FamRZ 2007, 714; FamRZ 2002, 666).
  • BGH, 31.01.2007 - XII ZB 133/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21
    Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können dabei nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (BGH FamRZ 2007, 714; FamRZ 2002, 666).
  • BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14

    Isoliertes Verfahren über den Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstandes

  • BGH, 25.10.2023 - XII ZB 250/22

    Bemessen des Werts der Beschwer nach billigem Ermessen; Auskunftserteilung über

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