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   OLG Hamm, 21.11.2023 - 3 Ws 426/23   

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https://dejure.org/2023,38067
OLG Hamm, 21.11.2023 - 3 Ws 426/23 (https://dejure.org/2023,38067)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.11.2023 - 3 Ws 426/23 (https://dejure.org/2023,38067)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. November 2023 - 3 Ws 426/23 (https://dejure.org/2023,38067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 464; §§ 273 Abs. 3, 274
    Nebenkläger, Berufung, Rücknahme, Auslagen des Angeklagten, Beschwerde, Auslegung, Kostenfestset-zungsantrag, Beweiskraft des Protokolls, Verzicht auf Rechtsmittelbelehrung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2
    Untersuchungshaft, Wiederholungsgefahr, Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat, Betrug

  • rechtsportal.de

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2
    Untersuchungshaft, Wiederholungsgefahr, Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat, Betrug

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10

    Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2023 - 3 Ws 426/23
    Soweit der Beschuldigte sich gegen diese Einordnung auf eine angebliche Mindesthöhe von 50.000 EUR beruft, rekurriert er offenbar auf den Beschluss des 3. Strafsenats des OLG Hamm vom 01.04.2010 - 3 Ws 161/10, BeckRS 2010, 29326, beck-online.
  • OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12

    Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung; Einbeziehung der Erkenntnisse aus

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2023 - 3 Ws 426/23
    Bei Erstellung der Gefahrenprognose sind bestimmte im Freibeweis festzustellende Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, die entsprechende Schlussfolgerungen gestatten, wie z.B. Vorstrafen des Angeschuldigten, seine Persönlichkeitsstruktur, seine gesamten Lebensverhältnisse, sein soziales Umfeld, die ggf. serienmäßige Begehung von Straftaten, die Verübung weiterer Straftaten in Kenntnis eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens u.a. Sind nicht alle Taten, die für die Feststellung der Wiederholungsgefahr von Bedeutung sind, Gegenstand des Verfahrens, in dem der Haftbefehl erlassen werden soll, so muss das über die Haftfrage entscheidende Gericht den dringenden Tatverdacht bzgl. der verfahrensfremden Taten eigenverantwortlich prüfen (OLG Hamm 20.11.2012, III-1 Ws 604/12).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2023 - 3 Ws 426/23
    aa) Wiederholt ist eine Straftat dann begangen, wenn der Beschuldigte mindestens zweimal durch rechtlich selbständige Handlungen (§ 53 StGB) dasselbe Strafgesetz verletzt hat (OLG Hamm Beschl. v. 25.2.2010 - 2 Ws 18/10, BeckRS 2010, 6464, beck-online).
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