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   OLG Hamm, 21.11.2023 - 6 WF 179/23   

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OLG Hamm, 21.11.2023 - 6 WF 179/23 (https://dejure.org/2023,45927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.11.2023 - 6 WF 179/23 (https://dejure.org/2023,45927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. November 2023 - 6 WF 179/23 (https://dejure.org/2023,45927)
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  • BGH, 14.12.2016 - XII ZB 207/15

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2023 - 6 WF 179/23
    Nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist das Kindergeld bei dem Kind als Einkommen zu berücksichtigen, soweit es zur Deckung des Lebensunterhalts des Kindes benötigt wird (BGH, Beschluss vom 14.12.2016, XII ZB 207/15, FamRZ 2017, 633, Rn. 8; OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2021, 22 WF 888/21, Juris Langtext Rn. 22; Christl, FamRZ 2016, 1161, 1162; Schultzky, in Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 115 ZPO, Rn. 36; Reichling, in BeckOK ZPO, Stand 01.09.2023, § 115 ZPO, Rn. 37; Wache, in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 115 ZPO, Rn. 22).

    Auch hinsichtlich der vorzunehmenden Abzüge verweist § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 ZPO auf § 82 Abs. 2 SGB XII. Daraus wird deutlich, dass der Einkommensbegriff des § 115 Abs. 1 ZPO an denjenigen des Sozialhilferechts anknüpft (BGH, Beschluss vom 14.12.2016, XII ZB 207/15, FamRZ 2017, 633, Rn. 7; Christl, FamRZ 2016, 1161f.).

    Demensprechend ist auch der Gedanke des § 82 Abs. 1 Satz 4 SGB XII, wonach Kindergeld, soweit es zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts minderjähriger Kinder benötigt wird, ausnahmsweise dem Kind als Einkommen zugerechnet wird (BGH, Beschluss vom 14.12.2016, XII ZB 207/15, FamRZ 2017, 633, Rn. 8; Christl, FamRZ 2016, 1161, 1162).

  • LAG Hamm, 09.02.2016 - 14 Ta 370/15

    Barunterhalt; Einkommen; Freibetrag; Kindergeld; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2023 - 6 WF 179/23
    Eine Anwendung aus systematischen Gründen sei ebenfalls nicht geboten, weil der Gesetzgeber bewusst lediglich punktuell einzelne sozialhilferechtliche Vorschriften zur Ermittlung des Einkommens für anwendbar erklärt habe (LAG Hamm, Beschluss vom 09.02.2016, 14 Ta 370/15, FamRZ 2016, 1953, Juris Rn. 25, 26).
  • AG Recklinghausen, 13.07.2023 - 45 F 80/23
    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2023 - 6 WF 179/23
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen vom 14.07.2023 (45 F 80/23) in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 31.07.2023 wird zurückgewiesen.
  • OLG Dresden, 03.12.2021 - 22 WF 888/21
    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2023 - 6 WF 179/23
    Nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist das Kindergeld bei dem Kind als Einkommen zu berücksichtigen, soweit es zur Deckung des Lebensunterhalts des Kindes benötigt wird (BGH, Beschluss vom 14.12.2016, XII ZB 207/15, FamRZ 2017, 633, Rn. 8; OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2021, 22 WF 888/21, Juris Langtext Rn. 22; Christl, FamRZ 2016, 1161, 1162; Schultzky, in Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 115 ZPO, Rn. 36; Reichling, in BeckOK ZPO, Stand 01.09.2023, § 115 ZPO, Rn. 37; Wache, in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 115 ZPO, Rn. 22).
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