Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.08.2019 - II-3 UF 55/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleich eines Zugewinns; Darlegungslast und Beweislast für das Endvermögen beider Ehegatten; Darlegungslast und Beweislast für Negativtatsachen
- rechtsportal.de
BGB § 1375
Ausgleich eines Zugewinns - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Steinfurt, 15.02.2018 - 10 F 886/14
- OLG Hamm, 22.08.2019 - II-3 UF 55/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 325
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.02.2011 - XII ZR 185/08
Zugewinnausgleich: Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 3 UF 55/18
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2011, 1367 und 622) ist im Rahmen der stichtagsbezogenen Bewertung des Vermögens im Zugewinnausgleich der Wert eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung - wie auch bei einem Unternehmen oder einer freiberuflichen Praxis - um die Steuerbelastung bei fiktiver Veräußerung zum Stichtag , d.h. hier unabhängig von einer tatsächlich bestehenden oder nicht bestehenden Veräußerungsabsicht zum 27.05.2013, zu kürzen.Dann aber habe eine Bewertung, die auf den am Markt erzielbaren Preis abstelle, die mit einer Veräußerung am Stichtag zwangsläufig verbundene steuerliche Belastung wertmindernd einzubeziehen (BGH, FamRZ 2011, 1367, juris-Rn.50; Palandt/Brudermüller, BGB, 78. A., § 1376 Rn.59).
- BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Zugewinnausgleichsverfahren: Obliegenheit des schlüssigen Bestreitens einer …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 3 UF 55/18
Dabei obliegt nach allgemeiner Meinung die Darlegungs- und Beweislast für das Vorhandensein von Endvermögen grundsätzlich dem Ausgleichsgläubiger (BGH, FamRZ 2015, 232).Das ist auch seit dem Inkrafttreten des neuen Zugewinnausgleichsrechts nicht anders zu beurteilen (BGH, FamRZ 2015, 232).
- BGH, 17.11.2010 - XII ZR 170/09
Ehescheidung: Bewertung eines Vermögensgegenstandes im …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 3 UF 55/18
Haushaltsgegenstände, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen, sind stets im Anfangs- und Endvermögen zu berücksichtigen, da ihre Überlassung nach § 1568 b BGB ausgeschlossen ist (BGH, FamRZ 2011, 183 und 1039). - BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 69/85
Bewertung eines GmbH-Anteils beim Zugewinnausgleich unter Lebenden
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 3 UF 55/18
Wer einen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend macht, trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Endvermögen beider Ehegatten (so schon BGH, FamRZ 1986, 1196; Palandt/Brudermüller, BGB, 78. A., § 1376 Rn.31), hier also die Antragstellerin.