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   OLG Hamm, 23.01.2023 - I-6 U 107/21   

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OLG Hamm, 23.01.2023 - I-6 U 107/21 (https://dejure.org/2023,2086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.2023 - I-6 U 107/21 (https://dejure.org/2023,2086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 2023 - I-6 U 107/21 (https://dejure.org/2023,2086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Teilkaskoversicherung - Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Diebstahlsherbeiführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1357 ; VVG § 81 Abs. 2
    Grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Teilkaskoversicherung bei unterbliebenem Abschließen eines Wohnmobils durch den Ehegatten des Versicherungsnehmers

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Kontrolle des Verschließens eines Fahrzeugs durch die Ehefrau

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnmobil geklaut - Der Schlüssel lag im Fahrzeug: Muss die Teilkaskoversicherung den Verlust in voller Höhe ersetzen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Und weg ist das Wohnmobil

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schlüssel im unverschlossenen Wohnmobil hinterlassen - muss die Versicherung dennoch zahlen?

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 2 O 96/20
  • OLG Hamm, 23.01.2023 - I-6 U 107/21

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 470
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 166/02

    Zurechnung des den Versicherungsfalls herbeiführenden Verhaltens Dritter; Begriff

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
    Weder im Rahmen des § 28 VVG noch im Rahmen des § 81 VVG (und vergleichbarer vertraglicher Regelungen, hier Ziff. 2.16.1 AKB 2018) hat der Versicherungsnehmer für das Verschulden Dritter nach § 278 BGB einzustehen (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2009 - XII ZR 94/07 -, juris Rn. 14; Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 166/02 -, juris Rn. 13; Urteil vom 25.11.1953 - II ZR 7/53 -, juris Rn. 4; Looschelders in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, 1. Teil. Das Privatversicherungsrecht 4. Abschnitt. Rechtsstellung des Versicherungsnehmers § 17. Haftung des Versicherungsnehmers für Dritte Rn. 23 - 25).

    Die Risikoverwaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Versicherungsnehmer einen Dritten in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder vertretungsähnlichen Verhältnisses an seine Stelle treten lässt (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 166/02 -, juris Rn. 14; HK-VVG/Felsch, 4. Aufl. 2020, VVG § 28 Rn. 114 sowie HK-VVG/Karczewski, 4. Aufl. 2020, VVG § 81 Rn. 67).

    Entscheidend ist also, dass der Dritte bei Würdigung der Gesamtumstände selbstständig und in nicht ganz unbedeutendem Umfang befugt ist, für den Versicherungsnehmer zu handeln, also nicht nur für längere Zeit die Obhut über die versicherte Sache ausübt, sondern daneben nach der mit dem Versicherungsnehmer getroffenen Abrede in Bezug auf die versicherte Sache auch wesentliche Aufgaben und Befugnisse aus dessen Pflichtenkreis wahrnehmen und selbstständig ausüben soll (vgl. vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 166/02 -, juris Rn. 15, 19; Urteil vom 10.07.1996 - IV ZR 287/95 -, juris Rn. 12).

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14

    Kfz-Kaskoversicherung - Anforderungen an Nachweis Diebstahl

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
    Ferner setzt eine Leistungskürzung voraus, dass der Versicherungsfall durch das grob fahrlässige Verhalten verursacht worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2014 - 12 U 44/14 -, juris Rn. 29).

    Was das dauerhafte, unstreitig versteckte Aufbewahren des Zweitschlüssel sowie des Fahrzeugscheins im Fahrzeug angeht, kann dahinstehen, ob darin überhaupt ein grob fahrlässiges Verhalten des Klägers gesehen werden kann, denn jedenfalls hat die Beklagte - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - den ihr obliegenden Kausalitätsnachweis (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2014 - 12 U 44/14 -, juris Rn. 29 und 32) nicht erbracht.

    Ihre diesbezügliche Beweislast kann weder umgekehrt noch eingeschränkt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04 -, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2014 - 12 U 44/14 -, juris Rn. 33; OLG Koblenz, Urteil vom 13.03.2009 - 10 U 1038/08 -, juris Rn. 28).

  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
    Ungeachtet dessen, ob § 1357 Abs. 1 BGB überhaupt auf den Abschluss von Versicherungsverträgen Anwendung finden kann (für eine Vollkaskoversicherung: BGH, Urteil vom 28.02.2018 - XII ZR 94/17 -, juris Rn. 16 ff.; siehe dazu aber etwa auch Rixecker zu BGH, Urteil vom 28.02.2018 - XII ZR 94/17, ZfSch 2018, 512; Gundlach, Versicherungsverträge zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs i.S.d. § 1357 BGB?, VersR 2018, 1109: Lehmann, Zurechnung im Versicherungsrecht - Die Rechtsfigur des Repräsentanten, r+s 2019, 361 B. IV. 4.), handelt es sich vorliegend bei dem Abschluss des Kfz-Versicherungsvertrages für das Wohnmobil jedenfalls nicht um ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs der Ehegatten.

    Denn die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.02.2018 (Az.: XII ZR 94/17 -, juris) ist bereits von den zugrundeliegenden Tatsachen her auf den hiesigen Fall nicht übertragbar.

  • OLG Koblenz, 13.03.2009 - 10 U 1038/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel im Fahrzeuginneren und

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
    Ihre diesbezügliche Beweislast kann weder umgekehrt noch eingeschränkt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04 -, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2014 - 12 U 44/14 -, juris Rn. 33; OLG Koblenz, Urteil vom 13.03.2009 - 10 U 1038/08 -, juris Rn. 28).

    Schließlich kann auch nicht bei einer Gesamtwürdigung der Umstände - unbeaufsichtigtes Stehenlassen des unverschlossenen Wohnmobils bei von außen nicht sichtbarem Zurücklassen beider Fahrzeugschlüssel und des Fahrzeugscheins im Fahrzeuginneren - eine grobe Fahrlässigkeit des Klägers angenommen werden, weil schon mangels Ursächlichkeit das Verstecken des Zweitschlüssels (wie auch des Fahrzeugscheins) bzw. mangels Zurechenbarkeit das Nichtverschließen des Wohnmobils unberücksichtigt bleiben müssen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13.03.2009 - 10 U 1038/08 -, juris Rn. 30).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
    Übt der Dritte aber aufgrund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Übergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen (Vertragsverwaltung; BGH, Urteil vom 21.04.1993 - IV ZR 34/92 -, juris Rn. 26; HK-VVG/Felsch, 4. Aufl. 2020, VVG § 28 Rn. 119, 120; Langheid/Wandt/Looschelders, 3. Aufl. 2022, VVG § 81 Rn. 124).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
    Entscheidend ist also, dass der Dritte bei Würdigung der Gesamtumstände selbstständig und in nicht ganz unbedeutendem Umfang befugt ist, für den Versicherungsnehmer zu handeln, also nicht nur für längere Zeit die Obhut über die versicherte Sache ausübt, sondern daneben nach der mit dem Versicherungsnehmer getroffenen Abrede in Bezug auf die versicherte Sache auch wesentliche Aufgaben und Befugnisse aus dessen Pflichtenkreis wahrnehmen und selbstständig ausüben soll (vgl. vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 166/02 -, juris Rn. 15, 19; Urteil vom 10.07.1996 - IV ZR 287/95 -, juris Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2004 - 7 U 156/03

    Fahrzeugversicherung: Repräsentantenstellung des Ehegatten; Versäumung der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
    Vielmehr kommt es darauf an, wer für die tatsächliche Betreuung des Fahrzeugs eigenverantwortlich zu sorgen hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.08.2004 - 7 U 156/03 -, juris Rn. 3; OLG Hamm, Urteil vom 21.09.1994 - 20 U 124/94 -, juris Rn. 8, wonach eine gleichberechtigte gemeinsame Risikoverwaltung nicht zur Begründung einer Repräsentantenstellung ausreicht).
  • OLG Hamm, 21.09.1994 - 20 U 124/94

    Leistungspflichten einer Vollkaskoversicherung hinsichtl. Reparaturkosten für ein

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
    Vielmehr kommt es darauf an, wer für die tatsächliche Betreuung des Fahrzeugs eigenverantwortlich zu sorgen hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.08.2004 - 7 U 156/03 -, juris Rn. 3; OLG Hamm, Urteil vom 21.09.1994 - 20 U 124/94 -, juris Rn. 8, wonach eine gleichberechtigte gemeinsame Risikoverwaltung nicht zur Begründung einer Repräsentantenstellung ausreicht).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
    Objektiv grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei einfachste und nahe liegende Maßnahmen nicht ergreift, die im konkreten Fall jedem hätten einleuchten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1953 - IV ZR 170/52 -, juris Rn. 9; Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 173/01 -, juris Rn. 10; Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG § 81 Rn. 30).
  • BGH, 08.02.2022 - VI ZR 409/19

    Schmerzensgeldbemessung in Arzthaftungssachen: Gesichtspunkt der Genugtuung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
    Deshalb sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die die subjektive, personale Seite der Verantwortlichkeit betreffen; die Annahme grober Fahrlässigkeit bedarf konkreter Feststellungen nicht nur zur objektiven Schwere der Pflichtwidrigkeit, sondern auch zur subjektiven Seite (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2022 - VI ZR 409/19 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 20.05.2009 - XII ZR 94/07

    Haftungsbeschränkung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

  • BGH, 14.03.2007 - IV ZR 102/03

    Rechtsfolgen der Übertragung der Pflichten des Versicherungsnehmers auf einen

  • BGH, 26.07.2016 - VI ZR 322/15

    Haftung des Binnenlotsen: Beschränkung auf grob fahrlässig und vorsätzlich

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 383/94

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 158/89

    Anfechtung eines Feuerversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung -

  • BGH, 25.11.1953 - II ZR 7/53

    Kraftfahrzeugversicherung

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