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   OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20   

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https://dejure.org/2021,73563
OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20 (https://dejure.org/2021,73563)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2021 - 30 U 160/20 (https://dejure.org/2021,73563)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2021 - 30 U 160/20 (https://dejure.org/2021,73563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Leasingvertrages mit Restwertabrechnung nach Widerruf; Anwendung des § 356b BGB auf entgeltliche Finanzierungshilfen und mithin auf Leasingverträge mit Restwertabrechnung

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf Restwert-Leasingvertrag der Santander Leasing auch lange nach Vertragsschluss wirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG München, 30.03.2020 - 32 U 5462/19

    Inhalt der Widerrufsbelehrung bei einem Leasingvertrages über ein Fahrzeug mit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20
    Der mit § 356b BGB beabsichtigte Schutz des Verbraucherdarlehensnehmers besteht im Falle einer entgeltlichen Finanzierungshilfe i.S.v. § 506 BGB ebenso (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 30.03.2020 - 32 U 5462/19, BKR 2020, 531, Rn. 39 ff.).

    Denn es ist gleichermaßen davon auszugehen, dass Leasinggeber die Möglichkeit haben sollen, durch Verwendung eines gesetzlichen Musters für die Information über die Voraussetzungen und Folgen eines Widerrufs ihre Verträge gesetzeskonform zu gestalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.03.2020 - 32 U 5462/19, BKR 2020, 531, Rn. 45 f.).

    Denn der Unternehmer läuft stets Gefahr, sich zu sehr am Wortlaut des Musters zu orientieren oder zu viele Anpassungen für den Leasingvertrag vorzunehmen, verbunden mit dem Vorwurf, dass entweder die erforderlichen Anpassungen nicht erfolgt oder zu viele Veränderungen vorgenommen worden seien (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.03.2020 - 32 U 5462/19, BKR 2020, 531, Rn. 47).

    Denn er wird anhand der Widerrufsinformation klar und verständlich darüber informiert, welche wirtschaftlichen Auswirkungen ein Widerruf hat (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 30.03.2020 - 32 U 5462/19, BKR 2020, 531, Rn. 52 ff.), zumal sich anhand der vorgegebenen Höhe der Leasingrate ohne weiteres der eingefügte Betrag von 13, 79 EUR pro Tag errechnen lässt.

    Da der Gestaltungshinweis vorhanden ist und die gesetzliche Grundlage dem auch entspricht, entfällt die Fiktion nicht (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 30.03.2020 - 32 U 5462/19, BKR 2020, 531; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2019 - 6 U 338/18, NJW-RR 2020, 299, Rn 68 f.).

  • OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 6 U 338/18

    Kraftfahrzeugleasingvertrag: Widerruflichkeit eines Kilometerleasingvertrags ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20
    § 357a Abs. 3 S. 4 BGB verweist - wie gesehen - auf § 357a Abs. 2 BGB, damit auch auf § 357a Abs. 2 S. 2 BGB und folglich auf § 357 Abs. 5 bis 8 BGB (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2019 - 6 U 338/18, NJW-RR 2020, 299, Rn. 65; Münchener Kommentar zum BGB/Fritsche, 8. Auflage (2019), § 357a, Rn. 11).

    Wertverlust i.S.d. § 357 Abs. 7 BGB meint nicht den durch die bestimmungsgemäße Nutzung entstehenden Wertverlust, der bereits durch den Anspruch auf die Leasingraten abgedeckt ist, sondern nur Wertverlust für Schäden, die darüber hinausgehen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2019 - 6 U 338/18, NJW-RR 2020, 299, Rn. 65).

    Da der Gestaltungshinweis vorhanden ist und die gesetzliche Grundlage dem auch entspricht, entfällt die Fiktion nicht (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 30.03.2020 - 32 U 5462/19, BKR 2020, 531; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2019 - 6 U 338/18, NJW-RR 2020, 299, Rn 68 f.).

    Der Eintritt eines Wertverlustes, der auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, wobei einschränkend lediglich ein Wertverlust für Schäden anzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2019 - 6 U 338/18, NJW-RR 2020, 299, Rn. 65), hätte sich auf die Vermögenslage der Beklagten mithin nicht ausgewirkt und ist in der Sache auch nicht ersichtlich.

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, NJW 2016, 3512, Rn. 34, 37).

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere das Berufen auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mithilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 XI ZR 498/19, NJW 2021, 307, Rn. 27; BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, NJW 2016, 3512).

    Schließlich hindern den Eintritt der Fiktion zwar auch Weglassungen, Ergänzungen oder Informationen, die in dem Mustertext oder den Gestaltungshinweisen nicht vorgesehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, NJW 2016, 3512, Rn. 22; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., Art. 247 § 6 EGBGB, Rn. 6).

  • OLG München, 18.06.2020 - 32 U 7119/19

    Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung unterliegt nicht dem Anwendungsbereich

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20
    Die Ergänzung b) findet insoweit auch Anwendung, da es sich bei dem Leasingvertrag um eine Finanzdienstleistung handelt (vgl. OLG München, Urteil vom 18.06.2020 - 32 U 7119/19, NJW-RR 2020, 1248, Rn. 36; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 312, Rn. 26; Dauner-Lieb/Langen/Reinking, 3. Auflage (2016), Anhang II zu §§ 535-580a, Rn. 157).

    Denn die Leistung des Leasinggebers liegt nahezu ausschließlich in der Vorfinanzierung und setzt keinerlei sachliche Nähe zum Leasinggegenstand voraus, den sich der Leasingnehmer regelmäßig allein nach seinen Bedürfnissen aussucht (vgl. OLG München, Urteil vom 18.06.2020 - 32 U 7119/19, NJW-RR 2020, 1248, Rn. 37).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20
    Der Entscheidung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2020 (XI ZR 648, Rn. 37 ff.) stehe die Entscheidung des EuGH C-66/19 entgegen, wonach der Unternehmer den Verbraucher selbst mit den Pflichtangaben zu belehren habe und es nicht ausreiche, wenn der Unternehmer in den Vertragsbedingungen auf andere Regelwerke verweise.

    Zwar hat der Europäische Gerichtshof am 26.03.2020 (C-66/19, BKR 2020, 248, Rn. 40 ff.) entschieden, dass die Verweisung auf bestimmte Vorschriften des nationalen Rechts, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweisen (sog. Kaskadenverweis), nicht den Anforderungen an eine klare und prägnante Information entspricht.

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20
    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere das Berufen auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mithilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 XI ZR 498/19, NJW 2021, 307, Rn. 27; BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, NJW 2016, 3512).

    Allerdings steht diese Entscheidung der Anwendung der Gesetzlichkeitsfiktion jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Widerrufsinformation dem Muster entspricht, da eine richtlinienkonforme Auslegung insoweit am entgegenstehenden Willen des Gesetzgebers scheitert (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.2020 - XI ZR 198/19 - BKR 2020, 253, Rn. 10 ff.; zu Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen außerhalb des Musters: BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19, BeckRS 2020, 35579; BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, NJW 2021, 307).

  • LG Essen, 17.09.2020 - 6 O 216/20

    PKW-Leasing

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 17.09.2020 - 6 O 216/20 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Nachdem der Kläger das Fahrzeug nach Beendigung des Leasingvertrages zurückgegeben und sodann von der Beklagten angekauft hat, beantragt er nunmehr, in Abänderung des am 17.09.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az.: 6 O 216/20, 1. die Beklagte zu verurteilen, an ihn 20.236,30 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen;.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20
    Ein zur Begründung von Annahmeverzug geeignetes Angebot ist unter diesen Umständen nicht gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, NJW 2020, 1962, Rn. 85).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20
    Zwar kann eine Rechtsausübung unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, NJW 2016, 3518, Rn. 20).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2021 - 30 U 160/20
    Zum anderen soll dem Verbraucher bei Entscheidungen mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und Tragweite Gelegenheit gegeben werden, den Vertragsschluss noch einmal zu überdenken (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 101/15, NJW 2016, 1881, Rn. 32 ff.).
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht

  • OLG Stuttgart, 06.12.2016 - 6 U 95/16

    Verbraucherdarlehen: Treuwidrigkeit des Widerrufs wegen widersprüchlichen

  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion bei Fehlen von Zwischenüberschriften in der

  • OLG Celle, 11.08.2004 - 7 U 17/04

    Schadensersatzanspruch wegen Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie nach § 443

  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 463/18

    Unzulässige Aufrechnungsbeschränkung in AGB hat keine Auswirkung auf Wirksamkeit

  • BGH, 26.11.2019 - XI ZR 307/18

    Gesetzlichkeitsfiktion bei Bearbeitung des Musters für Widerrufsbelehrung in

  • BGH, 09.04.2019 - XI ZR 511/18

    Widerrufsbelehrung mit einem inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz

  • OLG Bremen, 11.03.2004 - 2 U 99/03

    Verbrauchsgüterkauf bei Vercharterung eines Motorbootes; Sachmangel des Motors

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 97/20
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08

    Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen

  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

  • OLG Frankfurt, 15.03.2023 - 24 U 3/22

    Ordnungsgemäßheit von Widerrufsinformationen zum Leasingvertrag

    Dem steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung von Leasingverträgen ohne eine Erwerbspflicht des Leasingnehmers über den Geltungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG hinausgegangen ist, da diese hierfür dem nationalen Gesetzgeber einen freien Gestaltungsraum belassen hat (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 24.3.2021 - 30 U 160/20).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart an, wonach die gesetzliche Regelung nicht den Ersatz eines "doppelten" Wertverlustes bezweckt, sondern lediglich in den Fällen, in denen ein Wertverlust nicht durch die Leasingrate gedeckt ist, ein Wertersatzanspruch aufrechterhalten wird (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 29.10.2019 - 6 U 338/18; Urt. v. 16.6.2020 - 6 U 330/19; vgl. auch OLG Hamm, OLG Hamm, Urt. v. 24.3.2021 - 30 U 160/20).

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