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   OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22   

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https://dejure.org/2022,15465
OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22 (https://dejure.org/2022,15465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2022 - 5 Ws 99/22 (https://dejure.org/2022,15465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 5 Ws 99/22 (https://dejure.org/2022,15465)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
    Es genügt vielmehr, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und dass kein bloßer Entwurf vorliegt (BGH, Beschluss vom 23-06-1983 - 1 StR 351/83 - ergangen zum Rechtsmittelverzicht, beck online; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Einleitung Rn. 128).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
    Entscheidend für das Prozessrecht ist nicht, welche Anforderungen das bürgerliche Recht (§ 126 BGB) an diesen Begriff stellt, sondern allein, welcher Grad von Formstrenge nach den maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorschriften sinnvoll zu fordern ist (BVerfG, Beschluss vom 19.2. 1963 - 1 BvR 610/62 - beck online).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 durch

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
    Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG bestimmt, dass die Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden kann und erhebt damit die Pflicht, die Formvorschriften des Gesetzes an eine Freiheitsbeschränkung zu beachten zum Verfassungsgebot (BVerfG NStZ 2002, 157).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
    Hinsichtlich der Straferwartung, die gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz insoweit ebenfalls auf die Frage beschränkt, ob diese auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 1 Ws 22/19 -, Rn. 17, juris; OLG Karlsruhe StV 2001, 118).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
    Denn der Schuldspruch aufgrund einer Hauptverhandlung bietet regelmäßig eine höhere Richtigkeitsgewähr als eine anhand der Akten angestellte Prognose (vgl. KG, Beschluss vom 07.03.2014 - 4 Ws 21/14 - juris).
  • BGH, 11.01.2011 - 1 StR 648/10

    Besetzungsfehler bei der Bescheidung eines in der Hauptverhandlung gestellten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
    Dem steht nicht entgegen, dass die Verkündung in der Hauptverhandlung in Anwesenheit der Schöffen erfolgt, was zu dem Eindruck führen könnte, diese seien an der Beschlussfassung über die Haftanordnung beteiligt gewesen, obwohl diese nach teilweise vertretener Auffassung auch während laufender Hauptverhandlung - mit Ausnahme des gesetzlich geregelten Sonderfalls des § 268b StPO - stets ohne Schöffen zu treffen ist (str., so auch BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 StR 648/10 - juris).
  • OLG Hamburg, 12.04.2019 - 2 Ws 43/19

    Untersuchungshaftbefehl nach Urteilsverkündung: Heilung einer nicht in der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
    Der Schriftform genügt es aber auch, wenn der Haftbefehl in der Hauptverhandlung verkündet und in das Sitzungsprotokoll aufgenommen wird (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2019 - 2 Ws 43/19 - juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.04.2006 - 1 Ws 233/06 - juris; Graf in: KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 114 Rn. 2; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 114 Rn. 2).
  • OLG Oldenburg, 21.04.2006 - 1 Ws 233/06

    Formerfordernis bei einem im Anschluss an die Hauptverhandlung beschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
    Der Schriftform genügt es aber auch, wenn der Haftbefehl in der Hauptverhandlung verkündet und in das Sitzungsprotokoll aufgenommen wird (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2019 - 2 Ws 43/19 - juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.04.2006 - 1 Ws 233/06 - juris; Graf in: KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 114 Rn. 2; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 114 Rn. 2).
  • BGH, 28.10.2005 - StB 15/05

    Voraussetzungen des neuerlichen Vollzugs der Untersuchungshaft; Folgerungen aus

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
    Diesen Verfahrensstand hat das Rechtsbeschwerdegericht regelmäßig zu berücksichtigen und kann daher von der diesbezüglichen Beurteilung des Landgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05; Hanseatisches OLG, Beschluss v. 16.10.2015 - 2 Ws 236/15; OLG Hamm, Beschluss v. 28.05.2019 - III - 5 Ws 215/19).
  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15

    Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
    Diesen Verfahrensstand hat das Rechtsbeschwerdegericht regelmäßig zu berücksichtigen und kann daher von der diesbezüglichen Beurteilung des Landgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05; Hanseatisches OLG, Beschluss v. 16.10.2015 - 2 Ws 236/15; OLG Hamm, Beschluss v. 28.05.2019 - III - 5 Ws 215/19).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19

    Beschwerde gegen die Haftfortdauerentscheidung des erkennenden Gerichts:

  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 215/19

    Voraussetzungen des § 57 StGB bei Organisierter Kriminalität (Rockermilieu)

  • OLG Celle, 17.03.1998 - 1 Ws 56/98
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