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   OLG Hamm, 26.02.2015 - 5 RVs 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4538
OLG Hamm, 26.02.2015 - 5 RVs 7/15 (https://dejure.org/2015,4538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2015 - 5 RVs 7/15 (https://dejure.org/2015,4538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 5 RVs 7/15 (https://dejure.org/2015,4538)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    StGB § 304; GG Art. 4
    Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Sachbeschädigung

  • Burhoff online

    Sachbeschädigung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Rechtfertigung

  • openjur.de

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung; Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit als Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung; Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit als Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit der Zerstörung einer in einer Universitätsbibliothek ausgestellten Collage

  • bibliotheksurteile.de

    Zerstörung einer Ausstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1; StGB § 304
    Strafbarkeit der Zerstörung einer in einer Universitätsbibliothek ausgestellten Collage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die zerschnittene Collage - aus religiösen Gründen gerechtfertigt?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Religiös motivierte Sachbeschädigung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Glaube stellt nicht übers Recht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachbeschädigung aus religiösen Gründen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rechtfertigt die Glaubens- und Gewissensfreiheit eine Sachbeschädigung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Glaubensfreiheit rechtfertigt nicht Sachbeschädigung: Muslimische Studentin muss Strafe zahlen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit erlaubt keine Sachbeschädigung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beschädigen einer Collage in einer Universitätsbibliothek aus religiösen Motiven strafbewährt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Islamfeindliche Collage? - Geldstrafe für Sachbeschädigung wegen vermeintlicher Blasphemie

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Grenzen für das Heranziehen der grundgesetzlich garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit als Rechtfertigungs-oder Entschuldigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachbeschädigung durch Glaubensfreiheit gerechtfertigt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit erlaubt keine Sachbeschädigung - Zerstörung einer Collage in der Universitätsbibliothek kann nicht mit Verweis auf Glaubens- und Gewissensfreiheit gerechtfertigt werden und ist daher als Sachbeschädigung zu ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Sachbeschädigung wegen Glaubensbetätigung bei straffreien Alternativen strafbar

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Glaubens- und Gewissensfreiheit als Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgrund

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Glaubens- und Gewissensfreiheit entschuldigt keine Sachbeschädigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 5 RVs 7/15
    Dem Erfordernis, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten über Ort und Zeit einer Gerichtsverhandlung Kenntnis zu verschaffen und dass der Zutritt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eröffnet ist (vgl. BGHSt 21, 72, 73; Diemer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 169 GVG Rdnr. 7), wurde damit hinreichend Rechnung getragen, zumal nichts Konkretes dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich ist, dass sich vor dem Sitzungssaal B 23 ein irreführender Aushang befunden hätte.
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 5 RVs 7/15
    Soweit für den Fall einer Verlegung der Hauptverhandlung in einen anderen Sitzungssaal ein Aushang auch am ursprünglichen Verhandlungsort als nötig erachtet wird (vgl. BGH, NStZ 1981, 311; OLG Koblenz, NZV 2011, 266), ist dieser Fall mit dem vorliegenden nicht zu vergleichen.
  • OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10

    Sitzungsort: Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Verlegung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 5 RVs 7/15
    Soweit für den Fall einer Verlegung der Hauptverhandlung in einen anderen Sitzungssaal ein Aushang auch am ursprünglichen Verhandlungsort als nötig erachtet wird (vgl. BGH, NStZ 1981, 311; OLG Koblenz, NZV 2011, 266), ist dieser Fall mit dem vorliegenden nicht zu vergleichen.
  • BGH, 31.05.1957 - 1 StR 155/57
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 5 RVs 7/15
    Öffentlich im Sinne des § 304 StGB ist eine Sammlung dann, wenn sie allgemein zugänglich ist, wenn also grundsätzlich jedermann zu ihr Zutritt hat (vgl. BGHSt 10, 285, 286; Wolff, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 304 Rdnr. 10).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 14.03.2022 - 21 Cs 69/22

    Klimaaktivist, Hausfriedensbruch, Rechtsfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund,

    Entsprechend wird eine Rechtfertigung unmittelbar aus den Grundrechten auch in der strafrechtlichen Rechtsprechung zumindest mitunter in Betracht gezogen ( vgl. zur Kunstfreiheit: LG Mainz, Beschl. v. 13.08.1999 - 1 Qs 151/99, NJW 2000, 2220; zur Religions- / Gewissensfreiheit: OLG Jena, NJW 2006, 1892; OLG Hamm Beschl. v. 26.02.2015 - 5 RVs 7/15, NJW-Spezial 2015, 377; zur Pressefreiheit OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.10.2005 - III-5 Ss 63/05- 33/05 I, NJW 2006, 630 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2022 - 4 RVs 48/22

    Grundrechte als Rechtfertigung und Entschuldigung für strafbares Verhalten;

    In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, ob überhaupt aus Grundrechten unmittelbar eine Rechtfertigung abgeleitet oder aus der Versammlungsfreiheit im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG, der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 3 GG oder der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG ein Entschuldigungsgrund hergeleitet werden kann (vgl. dazu Sternberg-Lieben , in: Schönke/Schröder, 30. Auflage 2019, Vorbem. zu §§ 32 ff., Rn. 118 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az.: III-5 vRVs 7/15, 5 RVs 7/15, zitiert nach juris).
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