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   OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22   

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OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22 (https://dejure.org/2023,37406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2023 - 11 U 110/22 (https://dejure.org/2023,37406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2023 - 11 U 110/22 (https://dejure.org/2023,37406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, § 28 IfSG, § 39 OBG NRW
    Amtshaftung, Ordnungsverfügung, Infektionsschutzgesetz, Ermessen, Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung; Ordnungsverfügung; Infektionsschutzgesetz ; Ermessen; Kausalität; rechtmäßiges Alternativverhalten

  • rechtsportal.de

    Amtshaftung; Ordnungsverfügung; Infektionsschutzgesetz ; Ermessen; Kausalität; rechtmäßiges Alternativverhalten

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtshaftung; Ordnungsverfügung; Infektionsschutzgesetz; Ermessen; Kausalität; rechtmäßiges Alternativverhalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 302
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Minden, 21.04.2020 - 7 L 299/20

    Erfolgreicher Eilantrag einer stationären Rehabilitationsklinik gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22
    Zwar steht eine Amtspflichtverletzung nicht schon aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 21.04.2020 (Az. 7 L 299/20) fest, mit dem die aufschiebende Wirkung der von der Klägerin gegen die Ordnungsverfügung vom 09.04.2020 vor dem Verwaltungsgericht Minden erhobenen Anfechtungsklage (Az. 7 K 901/20) gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 Var. 1 VwGO angeordnet wurde.

    Diese Voraussetzungen liegen hier vor, wie auch das Verwaltungsgericht Minden auf Seite 3 f. seines Beschlusses vom 21.04.2020 (7 L 299/20), auf den insoweit zur Meidung von Wiederholungen verwiesen wird, dargelegt hat.

    Wie bereits das Verwaltungsgericht Minden in seinem Beschluss vom 21.04.2020 (7 L 299/20) zutreffend ausgeführt hat, ist vorliegend nicht erkennbar, dass die Beklagte im Rahmen des Erlasses der Ordnungsverfügung vom 09.04.2020 das ihr mit § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG a.F. eingeräumte Auswahlermessen gemäß § 40 VwVfG NRW ausgeübt hat.

    Dass solche Bedenken nicht völlig grundlos gewesen wären, wird zudem dadurch bestätigt, dass ausweislich des von der Beklagten in der Klageerwiderung in Bezug genommenen und von der Klägerin unwidersprochen gebliebenen Vortrages ihrer Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren 7 L 299/20 VG Minden später in der Klinik der Klägerin noch ein weitere Patientin positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurde, die in keinem direkten Kontakt zur erstinfizierten Patientin gestanden haben soll (Seite 3 des Schriftsatzes der Rechtsanwälte S. pp. vom 20.04.2020, überreicht von der Beklagten als Anlage E1).

    Die Richtigkeit dieser Einschätzung wird auch dadurch bestätigt, dass - worauf der Senat ebenfalls bereits in seinem Hinweisbeschluss hingewiesen hat - ausweislich des von der Beklagten in der Klageerwiderung in Bezug genommenen und von der Klägerin unwidersprochen gebliebenen Vortrages ihrer Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren 7 L 299/20 VG Minden später in der Klinik der Klägerin noch eine weitere Patientin positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurde, die in keinem direkten Kontakt zur erstinfizierten Patientin gestanden haben soll.

  • VG Regensburg, 29.04.2020 - RN 14 S 20.700

    Erfolgloser Eilantrag gegen angeordneten Aufnahmestopp für eine Klinik wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22
    Darüber hinaus sei in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch die Anordnung eines Aufnahmestopps für Patienten gegenüber einer Rehabilitationsklinik wegen eines Corona-Ausbruchs für rechtmäßig und ermessensfehlerfrei erachtet worden (VG Regensburg, Beschluss vom 29.04.2020 - RN 14 S 20.700 -, juris).

    Auch der vom Landgericht angeführte Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 29.04.2020 (RN 14 S 20.700) vermöge die erstinstanzliche Entscheidung nicht zu stützen.

    Insoweit existierte zur damaligen Zeit lediglich die Erkenntnis, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen betragen könne, worauf auch das Robert Koch-Institut hingewiesen hatte (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 29.04.2020 - RN 14 S 20.700, juris Rn. 48).

    Zutreffend hat das Landgericht insoweit auch auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg hingewiesen, dass die Anordnung eines Aufnahmestopps für die Dauer für 14 Tagen im Falle einer Rehabilitationsklinik infolge einer positiven Testung mehrerer Patienten und Mitarbeiter der Klinik auf Covid-19 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen einer Prüfung nach dem Maßstab von § 80 Abs. 5 VwGO als voraussichtlich rechtmäßig eingestuft hat (VG Regensburg, Beschluss vom 29.04.2020 - RN 14 S 20.700, juris Rn. 36 ff.).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22
    Nach dem Wortlaut von § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG a.F. war die Beklagte zwar verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen der Norm die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, da ihr hinsichtlich des "Ob" ihres Tätigwerdens kein Ermessen zustand (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, 3 C 16/11 - Rz. 23 juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.05.2020, 13 MN 185/20 - Rz. 21 juris).

    Daher ist § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG a.F. als Generalklausel ausgestaltet, die der Behörde hinsichtlich Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen ein Ermessen einräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, 3 C 16/11 - Rz. 24 juris 24; VG Münster, Urteil vom 23.09.2021, 5 K 938/20 - Rz. 114 juris; VG Regensburg, Beschluss vom 17.06.2020, RO 14 S 20.1002 - Rz. 49 juris).

    Ferner sind dem Ermessen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, 3 C 16/11 - Rz. 24 juris; VG Münster, Urteil vom 23.09.2021 - 5 K 938/20 - Rz. 114 juris; VG Regensburg, Beschluss vom 17.06.2020, RO 14 S 20.1002 - Rz. 49 juris).

  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22
    Sie ist der Ansicht, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NVwZ 2000, 1206) das Abstellen auf die "hypothetische Ermessenserwägungen" seine Grenze im Gegenstand und Inhalt des zur Prüfung anstehenden Ermessens-VA und den rechtlichen Möglichkeiten, diesen hinsichtlich der Ermessensausübung "zu heilen", finde.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.02.2000 (III ZR 296/98).

    Abgesehen davon ist der vorliegende Rechtsstreit auch deshalb nicht mit dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.02.2000 (III ZR 296/98) zugrundeliegenden Fall vergleichbar, weil vorliegend die Beklagte den Aufnahmestopp mit dem IfSG ermessensfehlerfrei auf die gleiche Rechtsgrundlage hätte stützen können und die Anordnung des Aufnahmestopps auch ihrem damaligen Willen entsprach.

  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 212/83

    Haftungsausfüllende Kausalität bei rechtswidriger Rücknahme einer Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine fehlerhafte Ermessensentscheidung nur dann ursächlich für einen Schaden, wenn feststeht, dass bei richtiger Handhabung des Ermessens der Schaden nicht eingetreten wäre (BGH, Urteil vom 14.06.2018, III ZR 54/17 - Rz. 42 juris; BGH, Beschluss vom 28.02.1991, III ZR 81/90 - Rz. 5 juris; BGH, Urteil vom 07.02.1985, III ZR 212/83 - Rz. 24 juris).

    Bei dieser Beurteilung ist auf die Verwaltungsübung abzustellen, also darauf, wie die Behörde unter Berücksichtigung des ihr zustehenden Ermessens entschieden hätte, nicht hingegen, wie sie hätte entscheiden müssen (BGH, Urteil vom 07.02.1985, III ZR 212/83 - Rz 24 juris; Dörr, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, BeckOGK, Stand 01.12.2022, § 839 BGB Rn. 490).

    Dabei entscheidet das Zivilgericht, selbst wenn es durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung bezüglich der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes gebunden ist, über die Frage der Kausalität, also ob durch den Verwaltungsakt ein Schaden entstanden ist, ohne Rücksicht auf die Gründe, welche nach der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes geführt haben (so ausdrücklich auch zum Ermessensnichtgebrauch: BGH, Urteil vom 07.02.1985, III ZR 212/83 - Rz. 20, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 13 B 440/20

    Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen weiterhin geschlossen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22
    Zur Verhinderung der Ausbreitung des Infektionsgeschehens und von schweren Erkrankungen an COVID-19 sowie der damit einhergehenden Überlastung des Gesundheitssystems seien in der seit dem 31.03.2020 in Kraft getretenen CoronaSchVO NRW umfangreiche und tiefgreifende Einschränkungen vorgesehen gewesen wie unter anderem die Untersagung des Betriebs von Bars, Club, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, welche in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - wie beispielsweise mit dem nur wenige Tage nach der Ordnungsverfügung der Beklagten ergangenen Beschluss des OVG NRW vom 15.04.2020 (13 B 440/20.NE) - als rechtmäßig erachtet worden seien.

    § 16 Abs. 1 IfSG a.F. ermächtigt nur zu verhütendem Eingreifen, das die Entstehung übertragbarer Krankheiten verhindern soll, und ist daher nur anwendbar, solange eine übertragbare Krankheit nicht aufgetreten ist (OVG NRW, Beschluss vom 15.04.2020, 13 B 440/20.NE - Rz. 35 juris).

    So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit seiner vom Landgericht angeführten Entscheidung vom 15.04.2020 (13 B 440/20 NE), die nur wenige Tage nach Erlass der Ordnungsverfügung der Beklagten vom 09.04.2020 ergangen ist, die mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 CoronaSchVO NW vom 22.03.2020 angeordnete Untersagung des Betriebs von Bars, Clubs, Diskotheken, Theatern und ähnlichen Einrichtungen für rechtmäßig bewertet.

  • BGH, 11.05.2023 - III ZR 41/22

    Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 ("erster

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22
    Denn da es damals in ihrer Einrichtung nur einen einzigen bestätigten Coronafall gegeben habe und die von ihr damals bereits beschlossenen und mit den Ziffern 2 und 3 des Bescheides angeordneten Maßnahmen gegenüber dem Aufnahmestopp das mildere, aber gleichermaßen wirksame Mittel zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus dargestellt hätten, hätte im Hinblick darauf, dass der Aufnahmestopp - wie auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.05.20223, III ZR 41/22 ausgeführt habe - mit einem schwerwiegenden Eingriff in ihre Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG verbunden gewesen ist, jede andere Entscheidung, als es allein bei den Verfügungen Ziffer 2 bis 4 des Bescheides zu belassen, einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dargestellt.

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2023 (Az. III ZR 41/22) rechtfertigt keine abweichende Entscheidung.

  • VG Münster, 23.09.2021 - 5 K 938/20

    War die Schließung eines Schlachtbetriebs im ersten Lockdown rechtswidrig; § 28

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22
    Daher ist § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG a.F. als Generalklausel ausgestaltet, die der Behörde hinsichtlich Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen ein Ermessen einräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, 3 C 16/11 - Rz. 24 juris 24; VG Münster, Urteil vom 23.09.2021, 5 K 938/20 - Rz. 114 juris; VG Regensburg, Beschluss vom 17.06.2020, RO 14 S 20.1002 - Rz. 49 juris).

    Ferner sind dem Ermessen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, 3 C 16/11 - Rz. 24 juris; VG Münster, Urteil vom 23.09.2021 - 5 K 938/20 - Rz. 114 juris; VG Regensburg, Beschluss vom 17.06.2020, RO 14 S 20.1002 - Rz. 49 juris).

  • VG Regensburg, 17.06.2020 - RO 14 S 20.1002

    Corona: Untersagung des regulären Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtungen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22
    Daher ist § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG a.F. als Generalklausel ausgestaltet, die der Behörde hinsichtlich Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen ein Ermessen einräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, 3 C 16/11 - Rz. 24 juris 24; VG Münster, Urteil vom 23.09.2021, 5 K 938/20 - Rz. 114 juris; VG Regensburg, Beschluss vom 17.06.2020, RO 14 S 20.1002 - Rz. 49 juris).

    Ferner sind dem Ermessen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, 3 C 16/11 - Rz. 24 juris; VG Münster, Urteil vom 23.09.2021 - 5 K 938/20 - Rz. 114 juris; VG Regensburg, Beschluss vom 17.06.2020, RO 14 S 20.1002 - Rz. 49 juris).

  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2023 - 11 U 110/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine fehlerhafte Ermessensentscheidung nur dann ursächlich für einen Schaden, wenn feststeht, dass bei richtiger Handhabung des Ermessens der Schaden nicht eingetreten wäre (BGH, Urteil vom 14.06.2018, III ZR 54/17 - Rz. 42 juris; BGH, Beschluss vom 28.02.1991, III ZR 81/90 - Rz. 5 juris; BGH, Urteil vom 07.02.1985, III ZR 212/83 - Rz. 24 juris).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof - wie schon im Hinweisbeschluss vom 02.08.2023 ausgeführt - gerade für den Fall des Ermessensnichtgebrauchs bereits wiederholt entschieden, dass dieser nur dann zu einem Schadensersatzanspruch des vom rechtswidrigen Verwaltungshandeln Betroffenen führt, wenn feststeht, dass bei richtiger Handhabung des Ermessens der Schaden nicht eingetreten wäre (vgl. nur: BGH, Urteil vom 30.05.1985, III ZR 198/84-, Rz. 19 und 24 juris und BGH, Urteil vom 14.06.2018, III ZR 54/17- Rz. 18 und 42 juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 198/84

    Feststellungsmaßstäbe der Kausalität einer Amtspflichtverletzung hinsichtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 13 MN 185/20

    Bordell; Corona-Virus; Infektionsgefahr; Prostitution; Prostitutionsstätte;

  • OLG Hamm, 08.12.2017 - 11 U 104/16

    Juristische Klausuren rechtsfehlerhaft bewertet - Schadensersatzanspruch für

  • BGH, 22.07.2004 - III ZR 154/03

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Rehabilitationsberaters eines

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 81/90

    Amtshaftungsklage gegen die Ablehnung der Übernahme in den höheren Schuldienst im

  • OLG München, 18.07.2011 - 1 W 904/11

    Amtshaftung wegen Nichtgewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt:

  • BGH, 14.10.2004 - III ZR 169/04

    Keine Haftungserleichterung beim Rückgriff des Staates gegen selbständige

  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung - Eilantrag gegen Allgemeinverfügung

  • BGH, 16.11.2000 - III ZR 265/99

    Bindungswirkung von verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen im

  • VGH Bayern, 20.04.2015 - 20 ZB 15.106

    Unbegründeter Antrag auf Zulassung der Berufung

  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 37/77

    Baugenehmigung - Gegenleistung - Unzulässige Koppelung - Parkplatz -

  • LG Darmstadt, 20.10.2023 - 4 O 204/21

    Keine medizinische Notwendigkeit einer INUSpherese-Behandlung bei Long Covid

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