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   OLG Jena, 11.07.2017 - 5 U 327/16   

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https://dejure.org/2017,69075
OLG Jena, 11.07.2017 - 5 U 327/16 (https://dejure.org/2017,69075)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.07.2017 - 5 U 327/16 (https://dejure.org/2017,69075)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 5 U 327/16 (https://dejure.org/2017,69075)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.2016 - VII ZR 348/13

    Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

    Auszug aus OLG Jena, 11.07.2017 - 5 U 327/16
    Vielmehr sei der Entscheidung des OLG München vom 10.12.2013, die zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02.06.2016, Az. VII ZR 348/13 bestätigt worden sei, zu folgen.

    Der Bundesgerichtshof problematisiert in einem neueren Urteil vom 02.06.2016 (MDR 2016, S. 878 f.), mit dem er das von dem Kläger mehrfach zitierte Urteil des OLG München vom 10.12.2013, NJW 2014, S. 867 ff.) bestätigt hat, im Rahmen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, ob es sich bei nachträglicher Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Tennishalle um Arbeiten an einem Bauwerk handelt.

    Dabei ist auch die für Bauwerke typische Risikolage entscheidend, welche der Grund für die längere Verjährungsfrist ist (BGH, Urt. v. 02.06.2016, aaO.).

    Für die Beurteilung dieser Voraussetzungen sei entscheidend darauf abzustellen, ob Vertragszweck die Erstellung einer größeren ortsfesten Anlage mit den verschiedenen Bauwerksrisiken sei (BGH, Urt. v. 02.06.2016 aaO.).

  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 318/12

    Zur Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen beim Kauf einer

    Auszug aus OLG Jena, 11.07.2017 - 5 U 327/16
    Die Entscheidung des BGH vom 09.10.2013, Az. VIII ZR 318/12, sei insoweit nicht einschlägig.

    Schließlich erfüllte die streitgegenständliche Photovoltaikanlage auch deswegen keine Funktion für als Trägerobjekt, weil Zweck der Anlage unstreitig nicht die Stromversorgung des Wohnheimes, sondern eine Einspeisung in das Stromnetz war ('vgl. BGH, Urt. v. 09.10.2013 aaO.).

  • BGH, 25.11.1986 - X ZR 38/85

    Aufklärungspflicht d. Herst. im industriellen Anlagenbau

    Auszug aus OLG Jena, 11.07.2017 - 5 U 327/16
    Auch bestehen jedenfalls bei einem Werkvertrag Aufklärungs- und Beratungspflichten des Unternehmers, die diesen auch ohne ausdrückliche Abrede dazu verpflichten, den Besteller auf das mit der Verwendung des Werks verbundene Risiko oder darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Bestellers entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 25.11.1986, NJW-RR 1987, S. 664 f.).
  • OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhafter Errichtung einer

    Auszug aus OLG Jena, 11.07.2017 - 5 U 327/16
    Der Bundesgerichtshof problematisiert in einem neueren Urteil vom 02.06.2016 (MDR 2016, S. 878 f.), mit dem er das von dem Kläger mehrfach zitierte Urteil des OLG München vom 10.12.2013, NJW 2014, S. 867 ff.) bestätigt hat, im Rahmen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, ob es sich bei nachträglicher Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Tennishalle um Arbeiten an einem Bauwerk handelt.
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