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   OLG Jena, 15.10.1997 - 6 W 513/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11864
OLG Jena, 15.10.1997 - 6 W 513/97 (https://dejure.org/1997,11864)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.10.1997 - 6 W 513/97 (https://dejure.org/1997,11864)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - 6 W 513/97 (https://dejure.org/1997,11864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister von Amts wegen; Unzulässigkeit der Eintragung zum Zeitpunkt ihrer Vornahme; Eignung des Vereinsnamens zur Täuschung über die Art und die Verhältnisse des Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Gera, 23.08.2002 - 5 T 127/02

    Löschung einer Eintragung im Vereinsregister von Amts wegen durch das

    Ein derartiger Mangel liegt auch dann vor, wenn der Name des Vereins zu Täuschungen im Rechtsverkehr Anlaß gibt (BayObLGZ 1959, 287, 290; 1971, 329, 331; OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115).

    Das ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des in § 18 II HGB für die Firma des Kaufmanns enthaltenen Grundsatzes der Firmenwahrheit (BayObLGZ 1971, 329, 331, 333; OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115).

    Enthält der Name des Vereins eine Jahreszahl, so geht die mit den näheren Verhältnissen des Vereins nicht vertraute Öffentlichkeit in aller Regel davon aus, daß diese ein Hinweis auf das Jahr der Vereinsgründung darstellt (OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115).

    Ob damit auch der Vereinszweck des Beteiligten zu 2.) entfallen ist, kann dahinstehen, weil dieser wegen der rechtlichen Fortexistenz der "..." jedenfalls auch im Falle der Traditionspflege nicht berechtigt ist, einen gleichlautenden Namen zu führen (vgl. OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115).

  • OLG Brandenburg, 25.02.2011 - 7 Wx 26/10

    Befugnis des Registergerichts zur Beanstandung eines Vereinsnamens hinsichtlich

    Allerdings gilt auch im Vereinsrecht der Grundsatz der Namenswahrheit, der in entsprechender Anwendung des § 18 Abs. 2 HGB aus dem dort niedergelegten Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit hergeleitet wird (OLG Jena, Rpfleger 1998, 114; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 2002, 176, 177; Sauter/Schweyer/Waldner, 1. Teil, Rdnr. 59).

    Namentlich bei Sportvereinen ist eine verbreitete Übung festzustellen, das Gründungsjahr im Vereinsnamen anzugeben (BayObLG NJW 1972, 957, 958; KG OLGZ 1983, 272; OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115; Sauter/Schweyer/Waldner, 1. Teil, Rdnr. 59).

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