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   OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 63/00   

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https://dejure.org/2000,3296
OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 63/00 (https://dejure.org/2000,3296)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.2000 - 6 U 63/00 (https://dejure.org/2000,3296)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 6 U 63/00 (https://dejure.org/2000,3296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AGBG § 13 Abs. 2 Ziff. 1; ; AGBG § ... 22 a n.F.; ; AGBG § 28 Abs. 5 S. 1 n.F.; ; AGBG § 22 a Abs. 2 S. 2 n.F.; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 13; ; AGBG §§ 9 ff; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 13, 8, 9 ff.
    Überprüfung einer Klausel zum Verfallen im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf dem Guthabenkonto bestehender Guthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Unzulässige AGB-Klausel im Mobilfunkbereich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 08.03.2000 - 26 O 122/99
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 63/00
    6 U 63/00 26 O 122/99 LG Köln.

    1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 8.3.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 26 O 122/99 - wird zurückgewiesen.

  • OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters im Zusammenhang mit

    In diesen engen Bereich fällt die streitige Klausel a) nicht; auch ohne Verfall des Guthabens könnte der wesentliche Vertragsinhalt mit den Hauptleistungspflichten der Parteien bestimmt werden (vgl. OLG Köln, NJOZ 2001, 1611, 1613; Köhler aaO S. 221).

    Der Sache nach bedeutet die Klausel a) die Statuierung einer Mindestumsatzverpflichtung, die allerdings gerade nicht als solche ausgewiesen, sondern verschleiert wird, was dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) insbesondere im Hinblick darauf zuwiderläuft, dass das betreffende Mobilfunkangebot als "Prepaid"-Angebot (vgl. Anlage K 2) ohne Grundgebühr und ohne festgelegten Mindestumsatz beschrieben wird (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 01.12.2000 - 6 U 63/00 = NJOZ 2001, 1611, 1613 ff.; Köhler aaO S. 224).

    Zu Recht ist das Landgericht ferner zu dem Ergebnis gelangt, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltene Klausel b) ("Mit Beendigung des Vertrags verfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto, es sei denn, O. hat den Vertrag aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen gekündigt, oder der Kunde hat den Vertrag aus von O. zu vertretenden Gründen gekündigt.") gemäß § 307 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist (im Ergebnis ebenso OLG Köln NJOZ 2001, 1611, 1613 f. bezüglich der Klausel "Im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf dem Guthabenkonto bestehende Guthaben verfallen, es sei denn, die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch T-Mobil aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen, durch den Kunden aufgrund eines von T-Mobil zu vertretenden Umstandes oder durch den Kunden gem. Ziff. 13.2 dieser Bedingungen.").

  • LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 458/05

    Guthaben auf Prepaid-Handykarten dürfen nicht verfallen

    15 Monaten und die unbegrenzte Höhe des verfallbaren Guthabens (OLG München, Urt. v. 22.06.2006 - 29 U 2294/06, zit. nach juris; OLG Köln, Urt. v. 07.03.2004 - 6 U 137/02, zit. nach juris; OLG Köln, Urt. v. 01.12.2000 - 6 U 63/00, zit. nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 01.12.1999 - 3 U 251/98, zit. nach juris; vgl. auch hinsichtlich der Telefonkarten für öffentliche Telefone BGHZ 148, 74 ff.).

    Auch ist es zum Beispiel denkbar, dass das Guthaben auf ein bei Abschluss oder während der Laufzeit des Prepaidvertrages angegebenem Konto zurück gebucht werden kann (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 01.12.2000 - 6 U 63/00, a.a.O.).

  • BGH, 03.05.2001 - III ZR 9/01

    Anhebung der Beschwer bei möglicher Präzedenzwirkung einer Entscheidung

    Der Antrag der Beklagten, den Wert ihrer Beschwer aus dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 1. Dezember 2000 - 6 U 63/00 - auf mehr als 60.000 DM festzusetzen, wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2006 - 20 U 182/05

    Kein Erstattungsanspruch von Akquisitionsguthaben bei Beendigung eines

    Die von der Klägerin erwähnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 01.12.2000 (NJOZ 2001, 1611) betrifft eine andere Fallgestaltung.
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