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   OLG Köln, 02.06.2009 - 9 U 222/07   

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https://dejure.org/2009,47093
OLG Köln, 02.06.2009 - 9 U 222/07 (https://dejure.org/2009,47093)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.2009 - 9 U 222/07 (https://dejure.org/2009,47093)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 9 U 222/07 (https://dejure.org/2009,47093)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 22.11.2007 - 24 O 343/06

    Eintrittspflicht aus einem Gebäude-Vielschutz-Versicherungs-Vertrag bei fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2009 - 9 U 222/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.11.2007 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 343/06 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 22.11.2007 ( 24 O 343/06) die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 162.516,28 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Zustellung der Klageschrift zu bezahlen.

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99

    Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2009 - 9 U 222/07
    So hat vor allem der Bundesgerichtshof (BGH r+s 2001, 31 f) dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse unter dem Gesichtspunkt zugebilligt , dass der Käufer, auf den die Preisgefahr übergegangen ist, ein Interesse an der Erhaltung des Substanzwerts der Sache hat .
  • OLG Saarbrücken, 25.11.1987 - 5 U 35/87

    Haftpflichtansprüche aus Schadensfällen Angehöriger; Jeweilig geltende Fassung

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2009 - 9 U 222/07
    Der Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde, die die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich hat (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 909; OLG Saarbrücken, VersR 1989, 245; Römer in Römer/ Langheid, VVG, 2. Aufl., § 3 Rn 2; Prölss in Prölss/ Martin, VVG, 27. Aufl., § 3 Rn 46).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.1993 - 12 U 28/92

    Beweisrechtliche Bedeutung des Versicherungsscheins L

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2009 - 9 U 222/07
    Der Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde, die die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich hat (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 909; OLG Saarbrücken, VersR 1989, 245; Römer in Römer/ Langheid, VVG, 2. Aufl., § 3 Rn 2; Prölss in Prölss/ Martin, VVG, 27. Aufl., § 3 Rn 46).
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