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   OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23   

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https://dejure.org/2024,464
OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23 (https://dejure.org/2024,464)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.01.2024 - 15 W 153/23 (https://dejure.org/2024,464)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Januar 2024 - 15 W 153/23 (https://dejure.org/2024,464)
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  • BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23
    Zwar mag es sich dabei nicht um eine emotionale "gegenschlagsähnliche" Auseinandersetzung mit einer vorangegangenen eigenen öffentlichen Äußerung des Antragstellers wie bei BVerfG, Beschluss vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13, juris gehandelt haben, doch zielten die außergerichtlichen Bemühungen des Antragstellers gerade auf dessen öffentliche Rehabilitierung (auch) unter Mitwirkung der Antragsgegnerin, die insofern von ihrem eigenen Standpunkt zumindest teilweise abweichen sollte.
  • BGH, 06.10.2016 - VII ZR 185/13

    Architektenvertrag: Schadensersatzanspruch gegen Architekten bei Überschreitung

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23
    Für eine ausreichende Glaubhaftmachung spricht zuletzt auch, dass die sog. Zeugen vom Hörensagen weitgehend Gespräche mit der Antragsgegnerin über den Vorfall zu frühen Zeitpunkten (etwa aus August 2022, November 2022, Januar 2023) und damit aus einem Zeitraum noch vor der weiteren Auseinandersetzung der Parteien bekundet haben, wobei sich der Senat der mitunter schwachen Beweiskraft solcher Bekundungen im Übrigen bewusst ist (allgemein dazu zu § 286 Abs. 1 ZPO etwa BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - VII ZR 185/13, NJW 2017, 386 Rn. 27).
  • BGH, 17.10.2023 - VI ZR 192/22

    Sexuell übergriffiges Verhalten - und die identifizierende Tatschilderung durch

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23
    Unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall (BGH, Urteil vom 17.10.2023 - VI ZR 192/22, GRUR-RS 2023, 34428) aufgestellten Grundsätze ist nicht von einem Eingriff in die sog. Intimsphäre des Antragstellers auszugehen und eine identifizierende Berichterstattung aus "Opfersicht" hier schon mit Blick auf die damalige Position des Antragstellers als Präsident der P. e.V. und dessen jedenfalls partielle sog. Selbstöffnung mit seiner Entschuldigung gleich bei mehreren Frauen wegen auch aus eigener Sicht grenzüberschreitenden Verhaltens in der eigenen Rücktrittserklärung bereits im November 2022 (Anlage ASt 3, Bl. 26 f. d.A., siehe auch Anlage WIR 1, Bl. 11 des Sonderhefts) hinzunehmen, nachdem der Antragsteller - wie glaubhaft gemacht - den Rechtsfrieden jedenfalls der Antragstellerin gegenüber gebrochen hat.
  • KG, 02.03.2011 - 5 W 21/11

    Wettbewerbsverstoß: Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23
    Soweit in Fällen unzureichend bleibender eigener Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs durch einen nach allgemeinen Grundsätzen noch selbst mit der Glaubhaftmachungslast belegten Antragsteller allerdings recht verbreitet angenommen wird, dass statt einer Zurückweisung (jedenfalls bei ausstehender Anhörung) im Zweifel zu terminieren sei (siehe mit Nuancen im Detail beispielsweise KG, Beschluss vom 2. März 2011 - 5 W 21/11, juris; Feddersen , in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2020, Kap. 54 Rn. 43; Walker/Kessen , in: Schuschke u.a., Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2020, § 920 Rn. 26; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 35. Aufl. 2024, Vorbem zu §§ 916 ff. Rn. 6a; offen OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. September 2019 - 6 W 81/19, juris), können die Grenzen dieser eher strengen Lesart dahinstehen (siehe dazu zurückhaltend etwa Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 15 W 2/23, n.v. [Schlüssigkeit] und vom 6. August 2020 - 15 W 34/29 [zumutbare weitere Darlegungen]).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2019 - 6 W 81/19

    Eilverfahren: Anforderungen an die Glaubhaftmachung im einseitigen Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23
    Soweit in Fällen unzureichend bleibender eigener Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs durch einen nach allgemeinen Grundsätzen noch selbst mit der Glaubhaftmachungslast belegten Antragsteller allerdings recht verbreitet angenommen wird, dass statt einer Zurückweisung (jedenfalls bei ausstehender Anhörung) im Zweifel zu terminieren sei (siehe mit Nuancen im Detail beispielsweise KG, Beschluss vom 2. März 2011 - 5 W 21/11, juris; Feddersen , in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2020, Kap. 54 Rn. 43; Walker/Kessen , in: Schuschke u.a., Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2020, § 920 Rn. 26; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 35. Aufl. 2024, Vorbem zu §§ 916 ff. Rn. 6a; offen OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. September 2019 - 6 W 81/19, juris), können die Grenzen dieser eher strengen Lesart dahinstehen (siehe dazu zurückhaltend etwa Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 15 W 2/23, n.v. [Schlüssigkeit] und vom 6. August 2020 - 15 W 34/29 [zumutbare weitere Darlegungen]).
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